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Geldwerter Vorteil - wie reagieren?

Geldwerter Vorteil - wie reagieren?

vomGlückgefunden

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Hallo zusammen! Mein früherer Arbeitgeber hat mir rückwirkend für ein Jahr für eine - mündlich vereinbart und seit 4 Jahren so gehandhabt - zur Verfügung gestellte Unterkunft jetzt pro Tag eine gewisse Summe berechnet. Nicht wirklich berechnet, aber diese Summe als geldwerten Vorteil versteuert. Ich soll also von den insgesamt 5000 Euro nur die Steuern zahlen - wurde aber schon beim letzten Gehalt abgezogen und damit einbehalten. Es gibt KEINE schriftliche Vereinbarung. Es wurde immer von "kostenlos" geredet und wie gesagt seit 4 Jahren so gehandhabt. Hätte ich gewusst, dass mir dadurch Kosten entstehen, hätte ich nie und nimmer diese Unterkunft in Anspruch genommen, sondern mir eine kleine Wohnung gemietet. Punktum: ich bin nicht gewillt, nachträglich Kosten zu tragen. Mein Plan ist, schriftlich in Widerspruch zu gehen und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was meint ihr? Danke und LG


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Au ja, mach mal und sag, wie es ausgegangen ist. Ich finde Steuern nämlich auch doof. Aber mein Finanzamt behauptet dreist, daß die nicht optional sind.


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Mein Finanzamt hat das so vorgeschlagen. Da ich schon dachte, dass ich das Nachsehen haben werde, weil es nicht so ist, fragte ich hier nochmal.


shinead

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Das ist Steuerrecht. Dein Arbeitgeber kann das nicht Ändern, bzw. Dir die Zahlung nicht ersparen. Immer wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Zuwendung zukommen lässt (Firmenwagen zur Privatnutzung, vergünstigte Wohnung, etc) und die Kosten einen gewissen Betrag überschreitet, muss er den Geltwerten Vorteil versteuern. Klagen kann man m.E. dagegen nicht erfolgreich.


shinead

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Antwort auf Beitrag von shinead

an Deiner Stelle würde ich die Füße schön stillhalten, wenn jetzt nur für ein Jahr rückwirkend belastet wird. Korrekter Weise müssten alle vier Jahre nachversteuert werden. Hättest Du wirklich für weniger Geld als jetzt berechnet eine Wohnung mieten können? Monatlich sind das Steuern für 416 Euro, also maximal um die 200 Euro im Monat. Wo bekommt man für 200 Euro warm eine Wohnung?


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich hätte auf jeden Fall eine Bleibe (Zimmerchen oder so zur Untermiete) in besserer Qualität zum gleichen Preis bekommen. Im Zweifelsfall hätte ich gekündigt, da mit den entstehenden Kosten der von mir betriebene Aufwand überhaupt nicht lohnt. Deshalb ist das Ganze ja so ärgerlich. Hätte der AG nicht eine Informationspflicht gehabt? P.S. Das ich vor Ort bleiben musste, war nicht mein Wunsch, es war wegen Bereitschaftseinsätzen vom AG verpflichtend.


shinead

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Muss der Arbeitgeber darüber informieren? Hm... Muss er ja bei anderen Steuern auch nicht. Von daher würde ich das nicht annehmen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Wo willst Du Widerspruch einlegen, beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt..? Geldwerter Vorteil - naja, nach § 8 Abs. 1 EStG sind Einnahmen "alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen". Und nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG sind "Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge)", "mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen". Nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG bleiben Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, "außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen". Hier, zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html Kostenlos heißt, dass der AG von Dir kein Entgelt für die Nutzung der Unterkunft gefordert hat. Kostenlos bedeutet nicht, dass Du Deinen Bruttoarbeitslohn (zu dem der geldwerte Vorteil gehört) nicht versteuern müsstest! "Nicht gewillt", Geld zu zahlen, sind viele Steuerbürger. Warum Du nicht zahlen solltest, obwohl die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht erfüllt sind, verschließt sich mir komplett. Und - wenn der AG zu Unrecht von einer Steuerbefreiung ausgeht, die nicht zutreffend ist, zahlt letztlich die Zeche der AN... Ach so - beim Finanzamt heißt es nicht Widerspruch, sondern Einspruch.


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von Leena

Ich finde, man hätte mich da informieren müssen! Dann hätte ich die notwendige Entscheidungsfreiheit gehabt. Übrigens: Aussage vom Finanzamt hier vor Ort war, der AG hätte mich informieren müssen. Hat er nicht getan, dann muss er die Steuern übernehmen. Mir ist schon klar, dass man Steuern zahlen muss. Aber dafür muss man auch vorher wissen, dass welche anfallen. Hätte ich das gewusst, dann hätte ich das Zimmer abgelehnt. (wer zahlt schon 70 Euro pro Nacht für ein Jugendherbergszimmer???)


Leena

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Arbeitgeber-Haftung gilt im Lohnsteuerabzugsverfahren, nicht bei der Einkommensteuerveranlagung. Und auch im Abzugsverfahren kann der AG sich hinterher die Steuer bei Dir wiederholen, bringt Dir also unterm Strich nichts.


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von Leena

Ich hab`s schon befürchtet - wieder mal Pech gehabt.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Da Deine Zahlungspflicht nicht wegzudiskutieren ist, solltest Du vielleicht bei der Höhe ansetzen. Wie kommen die 70 € pro Nacht geldwerter Vorteile zustande? Silvia


vomGlückgefunden

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Hab ich auch schon überlegt. Das wurde vom AG so festgelegt.


Leena

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Spontan mal ein Link, den ich getroffen habe, zum Thema Sachbezugswerte: http://www.lohn-info.de/sachbezugswerte_2014.html Und - 70 € pro Tag für eine bloße Übernachtung in einem Jugendherbergszimmer, keine Wohnung, kein Essen - DA ließe sich vermutlich definitiv ansetzen!!


Bengelengelmama

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Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Geldwerter Vorteil ist steuerpflichtig. Wurde es nicht versteuern musst du dafür nachträglich aufkommen und dich freuen wenn du "nur" die versäumten Steuern nachzahlen musst. Du kannst höchstens nur prüfen ob es sich um eine Unterkunft oder Wohnung handelt, denn das wird wohl anders versteuert. Wenn du Rechtschutz hast, kannst du dich von einem Anwalt beraten lassen, ansonsten würde ich mir das Geld sparen.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Bengelengelmama

wäre es auch wichtig, dass Arbeitsrecht eingeschlossen ist. In diesem Fall bin ich jedoch ziemlich sicher, dass die geforderte Zahlung rechtens ist.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Steuerrecht. Hier geht es um Steuerrecht.