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Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?

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Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?

Lusil

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Hallo, ich habe vor ein paar Tagen fristgerecht zum Quartalsende gekündigt (30.6.) und habe eine neue Stelle ab August. (Nächstmögliche Kündigung wäre erst zum 30.09. gewesen) Wie läuft das dann mit der Leerlaufzeit, muss ich mich da beim Arbeitsamt melden? Arbeitslosengeld werde ich ja eh nicht bekommen, da selbst gekündigt. Ich kenne mich da gar nicht aus, da ich noch nie auf dem Arbeitsamt war. Gruß Lusil


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lusil

Ohne mich genau auszukennen: wenn du dich nicht arbeitslos meldest, bist du nicht krankenversichert. Außerdem fehlen dir die zwei Monate für die Rentenversicherung. Also m.E. nicht gut. Ich würde mich arbeitslos melden, mit allen Konsequenzen halt.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Lusil

Du musst dich nicht dort melden, wenn du weder arbeitssuchend bist noch Bezüge möchtest.


kangaru

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Antwort auf Beitrag von Lusil

Wenn du dich nicht dort meldest verlierst du deine Krankenversicherung, die wird von deinem Noch-AG über deine Kündigung informiert. Also unbedingt beim Amt melden! Dort gibst du an wo du ab August arbeitetst, möglich was schriftliches, dann musst du dich auch nicht woanders bewerben. Und richtig, Arbeitslosengeld bekommst du nicht.


Fru

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Antwort auf Beitrag von kangaru

dann verliert sie nix


shinead

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Antwort auf Beitrag von Fru

Die zwei Monate müssen auch für die Krankenversicherung anders überbrückt werden. Ob nun über eine Familienversicherung oder Zahlung ist dabei wurscht. Ich würde mich melden. Wahrscheinlich aus einer Art Reflex heraus.


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von Lusil

Du kannst Dich auch selbst krankenversichern, so teuer ist das nicht, ruf mal bei Deiner Kasse an. Ich würde mich für 1 Monat nicht arbeitslos melden, zumal Du keine Leistungen bekommen wirst, viel zu viel Papierkram (mMn)


Lusil

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Antwort auf Beitrag von Bookworm

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke, ich könnte vielleicht für die Zeit bei meinem Mann Familienversichert werden. Da hake ich mal nach. Und Rentenversicherung, kann man dies direkt selbst freiwillig einzahlen, oder die Frage ist, geht das übers Amt....? Weiß jemand, ob man sich am 1. Tag der "Arbeitslosigkeit" beim Amt melden muss, oder bereits nach Einreichen der Kündigung? ... oder wie Bookworm schrieb, viel zu viel Papierkram da man eh keine Leistungen bekommt...


Fru

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Antwort auf Beitrag von Lusil

wenn man "normal" arbeitslos wird, muss man sich mit bekannt werden dort melden. Ruf einfach beim Arbeitsamt an und schon bist Du schlauer


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Lusil

Die Krankenkassen haben einen Monat Nachversicherungsfrist...und schon bist du aus dem Schneider Google mal! Lg


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

...Nachversicherungspflicht....ja ja, die Autokorrektur....


Rucolaendivie

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Antwort auf Beitrag von Lusil

Wenn Du nur entweder zum 30.6. ODER zum 30.9. kündigen kannst, ABER NICHT zum 31.7., würde ich ganz frech auch beim Arbeitsamt fragen, wie das dann mit Arbeitslosengeld aussieht. Schließlich kannst Du ja nichts dafür, dass Dein Arbeitgeber nicht die normale Kündigung zum Monatsende anbietet, und Dir deshalb die Lücke von einem Monat entsteht.