Weihnachtsfrau
an euch alle für eure Antworten. Es gibt einen Plan, und zwar folgenden: Der Vater kommt nicht in die Wohnung, fertig aus, basta. Ich werde ihm dies schriftlich mitteilen, ohne Bezug auf seine Forderung per email. Dem Kind werde ich erklären, warum ich den Vater nicht in der Wohnung haben will, ich denke, daß sollte man mit 8 verstehen, daß man sich jemanden, der einen beschimpft, beleidigt etc. nicht als Gast einladen mag. Das werde ich dann durchziehen. Auch wenn das bedeutet, daß ich mal am Geburtstag des Kindes alleine ohne Kind dasitze, weil es beim Vater ist. Ehrlich gesagt: ich würde ja gar nicht mit oder beim Vater mit am Tisch sitzen oder seine Wohnung betreten wollen. Geht gar nicht. Sollte es dazu kommen, dann muß ich da eben durch. Fazit: Feier ganz klar ohne Vater. Der kann später mit dem Kind nachfeiern. Und JA, ich werde das durchziehen und mich nicht (wieder) kleinkriegen lassen. VG, W
Im Fall des Falles käme es auf ein Urteil an. Da sind die Urteile tatsächlich ja auch gespalten. Die einen urteilen auf eine Wechsel-Regelung, die anderen darauf, dass das Kind seinen Geburtstag in "gewohnter" Umgebung, also an seinem Lebensmittelpunkt feiert.
Ich glaube, da wird jemand ganz schön komisch gucken, wenn man es mal nicht nach seinem Kopf geht.
Stell Dich aber trotzdem darauf ein, dass er Sturm klingeln wird. (Dann aber bitte nicht zögern und die Polizei rufen!)
Ein richtiger und wichtiger Schritt. Es kann harte Nummer werden aber zur Not Polizei holen. Viel Erfolg.
Ich wünsche dir dass du nicht schwach wirst. Die Wünsche und Forderungen des KV sind inzwischen nur noch öde und superblöde.
Perfekt!
du machst das genau richtig. ich freue mich sehr für dich und finde, dein weg ist perfekt. halte durch, auch wenn du zweifelst. hol dir rat, wann und wo immer du ihn brauchst. alles gute !!!!!!!!!!!!!!!!
Viel Erfolg und eine schöne Feier. Über kurz oder lang wird dein Kind an seinem Geburtstag vielleicht eh mal nicht bei dir sein (Klassenfahrt, Schüleraustausch, Auslandsjahr, Ausbildung/Studium woanders).
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