Mitglied inaktiv
Hallo,
vorweg: ich bin Kassenpatient
Momentan komme ich mir aber eher wie ein Privatpatient vor oder zumindest wie im "falschen Märchen"...
Nach dem Motto: Alles, was nicht rentabel genug ist, wird kurzerhand zum Privatpatienten GEMACHT!, auch wenns nicht nötig wäre.
Ich habe vor Kurzem eine Zahnbehandlung begonnen. Am Ende dieser Behandlung sollte ich zwei neue Kronen haben. Das war bzw IST das Ziel. (bis jetzt wurde noch nicht für die Kronen präpariert)
Nun mußten dafür in zwei Sitzungen(!) meine Zähne für diese Kronen vorbereitet werden. U.a. wurde eine Revision einer Wurzelfüllung durchgeführt, die wohl die Kasse nicht übernimmt. Ok.....dann nicht!, dachte ich mir. Man kann nicht alles haben....;-)
Der ZA (den ich schon lange kenne und der fachlich sehr gut ist) rechnete mir dann auf einem kleinen Zetten einen "ca-Preis" NUR für diese vorbereitenden Maßnahmen aus.
Dieser betrug 450 Euro. Eine Kunststofffüllung war auch noch dabei. (zahlt die Kasse auch nicht!)
Danach sollte dann die Präparation der Zähne begonnen werden.
Nun bekomme ich die Rechnung für diese vorbereitenden Maßnahmen und lese den Betrag von knapp 1000 Euro
Für zwei Kunststofffüllungen, die Revision einer Wurzelfüllung und eine Aufbaufüllung in Vorbereitung für die Krone (wird das auch nicht von der Kasse übernommen????)
Ich war insgesamt zweimal dort!
Es wurde auch fast durch die Reihe der 2,3 bis 3,5-fache Satz berechnet:-(
Begründen kann ein Arzt das natürlich IMMER!
Sogar jedes kleine Röntgenbild (was er meiner Ansicht nach auch über Kasse hätte abrechnen können) steht auf der Rechnung, mit 2,5-fachem Satz.
Was meint ihr..., sollte ich mit dem ZA darüber reden oder macht es keinen Sinn?
Ich kenne seine horrenden Preise schon lange, aber diesmal ist er irgendwie übers Ziel hinausgeschossen, finde ich.
Mein Mann hat woanders für zwei Kunststoff-Füllungen 90 Euro gezahlt. Und sie wurden in der selben Technik angefertigt!
Ich denke einfach, dass er Vieles auch über Kasse hätte abrechnen können/dürfen, es aber nicht getan hat, da er per GOZ natürlich mehr verlangen kann. Das, was er im Vergleich dazu von der Kasse bekäme, reizt wahrscheinlich nicht sonderlich.
Was würdet ihr tun? Zahlen werde ich natürlich...*räusper*, aber nicht kommentarlos! Oder wie seht ihr das?
LG
Flocke
....würde gern Eure Meinung dazu hören.....
hallo, ich kann dir nur sagen wie es bei mir war. ich brauchte vor kurzem eine krone, die gesamtkosten für alles lagen bei ca. 475 euro, allerdings hatte ich mich für eine zahnfarbene keramikkrone entschieden welche mehr kostet als eine silberkrone. der kassenzuschuss lag bei knapp 120 euro (ähm, hätte ich mein bonusheft mehr gepflegt wäre das mehr geworden). die krone wurde in einem labor in china hergestellt mit dem mein zahnarzt sehr gute erfahrungen gemacht hat das hat die krone selbst, also die laborkosten, um ca. 100 euro vergünstigt. da mein zahnarzt jahrelang dafür garantie gibt (geben muss?) mach ich mir da keine sorgen. rechenrechen... die kosten ohne kassenabzug für diese eine krone (backenzahn) in einem deutschen labor müssten demzufolge bei knapp 600 euro liegen. oh gott, ich glaub ich schließe eine zahnzusatzversicherung ab.
hallo mamafrosch, es geht ja noch nichtmal um den Eigenanteil einer Krone. Die Kronen soll ich zwar in Zukunft bekommen, aber die Präparation der Zähne FÜR die Kronen wurde noch nicht begonnen!!! Ich habe also noch gar keine Kronen und bin auch noch nicht auf dem Weg dahin...;-) Es geht lediglich um vorbereitende Maßnahmen an den Zähnen, so DASS dann irgendwann(!) mal präpariert werden kann. All diese Maßnahmen (Aufbaufüllungen, Röntgen, Wurzelfüllung) plus zwei Kunststofffüllungen haben knapp 1000Euro gekostet! Er hat also praktisch ALLES nach GOZ(privat) abgerechnet. Und NICHT ABZÜGLICH BEMA(!), also er rechnet GAR NICHT mit der Kasse ab. Normalerweise bekommt man bei solchen (zb) Kunstsofffüllungen zumindest DAS, was die Kasse für eine vergleichbar große Amalgamfüllung(also für die Kassenleistung) zahlen WÜRDE. Dh. GOZ(privat) abzüglich BEMA(Kassenanteil) = Eigenanteil. Ich habe aber eine ausschließliche Rechnung nach GOZ bekommen..... Bevor ich ihn anrufe, wollte ich halt gern mal eine fachkundige Stimme hören. Ich glaube, mirage ist in der Abrechnung beim ZA tätig, oder? Ich werd verrückt. Ich bin einfach sauer! Ich habe zwar nicht sonderlich viel, aber doch ein wenig Ahnung. Und irgendwie müffelt da was....:-( LG Flocke
Ich habe neulich eine neue Kunststoff-Füllung bekommen und die Rechnung vom Zahnarzt vermißt :) Auf Nachfrage habe ich die Info bekommen, daß die Füllung als "Aufbaufüllung" deklariert wurde (da irgendwann Krone oder Inlay fällig ist) und daher für mich nichts kostet. LG Andrea
Aaalllsooo, das ganze ist nicht so einafch. Grundsätzlich ist es wirklich so dass die Kasse längst nicht mehr alles oder nur einen Teil übernimmt. Viele Zahnärzte lassen sich Wurzelbehandllungen und Resektionen privat bezahlen, da der Aufwand in keinem Verhältnis zu der Entlohnung steht und oftmals Zähne betroffen sind die von der Kasse gar nicht übernommen werden (bspw. Weisheitszähne oder Zähne die nach einer Lücke stehen). Ist alles schwer zu erklären und sehr individuell. Nichts desto trotz finde ich die Rg. sehr sehr hoch und bin der Meinung dass über solche Summen mit dem Pat. VORHER gesprochen werden muss und vor allem ein Kostenvoranschlag her muss. Ein Röntgenbild wird eigentlich mit dem 1,8 fachen Satz abgerechnet, wobei andere Leistungen normalerweise beim 2,3 fachen und schwierige (mit Begründung) bei 3,5 liegen können. Deinem ZA wird es finanziell nicht schlecht gehen wenn er es so durchzieht. Ich finde es sollte mehr die Gesundheit als das Geld im Vordergrund stehen... ist halt die Frage was man jetzt tut?! Ich glaube ich würde mit ihm reden oer gegebenenfalls den ZA wechseln. Nicht jeder ZA (meinen zähl ich dazu) stellt so hohe Rechnungen auch wenn die ein oder andere Leistung sicher gerechtfertigt ist. Hoffe ich konnte dir helfen.
Hallo Zahnfee, lieben Dank für Deine Antwort! Ich weiss, dass die Kasse tatsächlich Vieles nicht zahlt. Das ist ok bzw läßt es sich schlichtweg nicht ändern! Ich will Kunststoff statt Amalgam und ich will später auch eine voll verblendete Keramik-Krone. Also muss ich etwas drauf zahlen. Soweit ok! Was hält meinen ZA aber davon ab, beispielsweise die vergleichbare Kassenleistung (also zb eine Amalgamfüllung) von meinem Rechnungsbetrag für die Kunststofffüllung abzuziehen und sich diesen Betrag dann tatsächlich von der Kasse zu holen? Für ihn käme dann nicht weniger dabei heraus, oder täusche ich mich da? Soviel ich weiss, ist das auch völlig legal und kein Betrug der Kasse gegenüber!!!! Einziger Unterschied wäre, dass ich nicht SO viel zahlen müsste, sondern lediglich die DIFFERENZ zur besseren Leistung (also die Differenz zwischen Amalgam und Kunststoff-Füllung). Nur als Beispiel..... Ich glaube leider auch nicht, dass NICHTS von dem, was auf dieser Rechnung steht, von der Kasse übernommen werden würde..... Ist es die Mühe, an zwei verschiedenen Stellen abzurechnen? Oder weshalb bekomme ich eine reine GOZ-Rechnung? Dummerweise bekomme ich - im Gegensatz zum tatsächlichen Privatpatienten - ja keinen Cent davon wieder. 1000Euro Rechnung heißt 1000Euro zahlen! Ich will es nur verstehen. Ich halte ihn für einen sehr guten ZA, der durch seine qualitativ hochwertige und sorgfältige Arbeit (die lang nicht jeder ZA bietet) gerne etwas mehr dafür verlangen darf. Mit dieser Rechnung hat er aber nach meinem Empfinden eine Grenze überschritten. Tja...da ist guter Rat teuer.... LG Flocke
Hi, worüber ich am ehesten gestolpert bin, ist die Differenz zwischen dem Kostenvoranschlag und der tatsächlichen Rechnung. War in der vorherigen Kalkulation nur ein Teil der Leistung abgedeckt, oder hat er die mit diesen Kosten veranschlagte Behandlung nun an zwei Zähnen durchgeführt? Ich blicke da nicht recht durch. Falls sich die 450 auf die Behandlung bezogen, die er durchgeführt hat, und du jetzt aber 1.000 Euro dafür zahlen sollst, weil er aus Bequemlichkeit einige Sachen nicht über die Kasse abrechnet und für andere Dinge plötzlich Höchstsätze abrechnet, würde ich die Rechnung in dieser Form nicht zahlen, sondern eine Nachberechnung fordern. Offensichtlich hast du nach den bisherigen Angaben ja mit einer deutlich niedrigeren Gesamtsumme gerechnet, und das darf man dem Herrn Zahnarzt auch ruhig so sagen, finde ich. Wenn ich Kunden einen Kostenvoranschlag unterbreite, und die müssen am Ende plötzlich über das Doppelte zahlen, kriege ich persönlich keinen Cent mehr als den im Kostenvoranschlag berechneten Preis - und ich verliere einen Kunden. Ich würde mich an deiner Stelle ziemlich über den Tisch gezogen fühlen. LG Nicole
Hallo Nicole;-) DIESER Zahnarzt ist auf MICH schon lang nicht mehr angewiesen. Wenn er mich verliert, kostet ihn das ein müdes Lächeln. Das Problem bei der Sache ist, dass ich GAR KEINEN (ordentlichen) Kostenvoranschlag bekam. Ich bekam auf meine Anfrage nach der zu erwartenden Summe lediglich ein in meinem Beisein stattfindendes "Rechenexperiment" des Arztes serviert (soll heißen, er überschlug im Kopf), das von der Helferin mit Bleistift auf einem Schmierzettel dokumentiert wurde. Betrag: 450 Euro und ja, es bezog sich auf die behandelten Zähne. Ich habe den Wisch zwar noch, nehme ihn aber nicht ernst. Dennoch hatte ich ihn als Richtlinie in meinem Kopf gespeichert. Wären nun 600 daraus geworden....ja mei.... Aber gleich knapp 1000???? Und auch nicht mal eine abgezogene BEMA-Position.....??? Natürlich werde ich ihn darauf ansprechen. Ich möchte nur mit Fakten und vernünftigen Argumenten gewappnet sein. Daher meine Frage hier:-) LG Flocke
... mag sein, dass er auf dich nicht angewiesen ist, aber wenn ich solche Erfahrungen mit einem Arzt machen würde, würde ich davon auch anderen erzählen - und schlechte Publicity kann sich kaum einer leisten. Bei einer Summe dieser Höhe (und er muss ja zumindest ungefähr gewusst haben, wie teuer das Ganze werden würde) grenzt es schon an eine Frechheit, dass er keine ordentliche Berechnung vorgelegt hat. Mal im Ernst: Wer zahlt denn schon 1.000 Euro einfach mal so, ohne mit der Wimper zu zucken? Ist so ein Heil- und Kostenplan nicht sowieso Vorschrift? Dann müssten ihm doch genauere Zahlen vorgelegen haben... Es erscheint mir seltsam, dass ein Zahnarzt auch bei privater Abrechnung vorher keine genaue Kalkulationsgrundlage erstellt, und da würde ich an deiner Stelle mal nachhaken, ob das in dieser Form zulässig ist. Ich denke nicht, dass du es so einfach schlucken musst, vorher mit so einem "Fresszettel" abgespeist worden zu sein... Hm, keine Ahnung, wer da ein guter Ansprechpartner wäre - Ärztekammer? Verbraucherschutz? LG Nicole
Tja...die Patienten kommen für ihn aus ganz Deutschland angereist. Ich gehe nicht deshalb zu ihm, sondern weil ich bei ihm sehr gute Erfahrungen gemacht habe und er bereits Probleme löste, an denen andere ZÄ jämmerlich gescheitert sind. Eine Freundin von mir arbeitete mal vor Jahren dort und bestätigt mir bis heute seine hervorragende Arbeitsweise, die sie kaum mehr bei einem anderen Chef in dieser Art erlebt habe.... Fein! Glaub ich alles und deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Dennoch muss man in der Lage sein, derartige Rechnungen zu zahlen. In der Lage bin ich zwar NOCH, aber irgendwie nicht willens, weil ich mir ausgenutzt und über den Tisch gezogen vorkomme...... Ein Heil-und Kostenplan ist nur bei prothetischer Versorgung nötig. Und die wurde ja noch nichtmal begonnen. Der Plan muss erst kurz vor Beginn der Behandlung vorliegen und genehmigt werden. Die prothetische Versorgung wurde aber noch gar nicht begonnen. Es wurden zwar AUCH entsprechende Zähne behandelt, aber seiner Auskunft nach ausschließlich mit Maßnahmen, die die Kasse nicht übernimmt. Oh man....hätte ich nur einen ordentlichen Kostenvoranschlag verlangt. Ich könnt mich in den Hintern beissen!!!!! LG Flocke
Ich war gerade heute morgen beim ZA und bin mit zukünftig 250 € ärmer wieder rausgekommen... Neee, 260 €, 10 € Praxisgebühr kamen ja auch noch dazu. Ich bekomme 3 neue Füllungen zum zarten Preis von 173 €, allerdings hat er im Heil- und Kostenplan das abgezogen, was die Kasse bezahlt, ich zahle also nur das hinzu, was die nicht von den Kassen bezahlten Kunststofffüllung ggü. Amalgam kostet. Dazu noch 80 € für eine Karies-Prophylaxe-Sitzung, man hat's ja. Für die Füllungen wurden auf die einzelnen Positionen der 1,2-, 1,4- und der 2,3fache Satz angewandt. Der ZA ist allerdings ein guter Bekannter meines Mannes, daher gehe ich nicht davon aus, daß er uns abzockt.
Hallo Penny, es kommt ja sicher immer darauf an, wie groß (einflächig, zweiflächig usw...) die Füllungen sind. Nur als Beispiel: Bei mir hat er für EINE zweiflächige Füllung den 2,9-fachen Satz berechnet = 195,72 Euro.... Das nur für EINE Füllung und OHNE Abzug des Kassenanteils. Dann kommen noch Röntgenbilder hinzu, die durch die Reihe mit dem 2,5-fachen abgerechnet wurden....., dann eben noch die Wurzelfüllung, die als Revision angeblich auch nicht von der Kasse übernommen wird und mich ca 255 Euro mit allem gekostet hat.....(immer 3,5-fach....), usw usw...... Letztlich sind es eben knapp 1000Euro für 2 Sitzungen, in denen ich jeweils ca. 2 Stunden den Stuhl drückte.... Ich möcht halt sehr gern wissen, ob die Rechnung SO korrekt ist oder ob davon nicht doch etwas von der Kasse bezahlt worden wäre. An die 10 Euro Praxisgebühr denk ich da schon gar nicht mehr.....;-) LG Flocke
Wie gesagt: bei mir hat er nach GOZ berechnet und den Kassenanteil abgezogen. Röntgenbilder rechnet er ebenfalls mit der Kasse ab. Kenne ich auch gar nicht anders, der ZA bei dem ich vorher war hat das auch so gemacht.
Eben drum! Ich kenne es auch so, dass Röntgenbilder mit der Kasse abgerechnet werden! Die Frage ist jedoch, ob ich verlangen kann, dass er mir beispielsweise die Bema-Positionen abzieht oder ob das lediglich aufgrund der Kulanz des Arztes stattfindet? Oder anders: MUSS er oder KANN er Kassenleistung abziehen bzw. Rö´s mit der Kasse abrechnen.....??? Gruselig ist das.... Kein Wunder, dass immer mehr Menschen mit einem schauderlichen Gebiss durch die Weltgeschichte laufen! LG Flocke
.....bin ich darüber, dass er nicht die BEMA Leistungen abzieht. Wie du schon richtig gesagt hast ist es für ihn nicht mehr Arbeit und auch nicht weniger Geld. Frag ihn warum du nicht NUR die Differenz zahlen musst und aus welchem Grunde die Rö-Bilder auch privat gezahlt werden sollen. Vielleicht ist sein Budget schon überschritten?! Da wären wir dann bei dem Thema dass ein Arzt nur eine gewisse Anzahl von Leistungen erbringen kann und dann aus eigener Tasche zahlen muss bzw. kein Geld für erbrachte Leistungen erhält. Frag ihn, dann bist du schlauer. Mich würde es ebenfalls sehr wütend machen und ich finde das da mehr als eine Begründung fällig ist. Viel Glück und lass mal hören was daraus geworden ist.
Im Sinne des "Verbraucherschutzes" kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, daß das eine Kann-Regel für den Arzt ist. Unabhängig davon hast Du ja einen Vertrag mit der KK, daß sie das zahlt! Ruf' doch einfach mal bei Deiner Krankekasse an.
Ein ZA darf wohl nur "soundsoviel" Rö´s pro Quartal mit der Kasse abrechnen, oder??? Den Rest, den er macht, hat er umsonst gemacht.....
So ähnlich dürfte es sein, oder?
Also KÖNNTE er die Rö´s zwar über Kasse, tut es aber nicht, damit er sein Budget nicht weiter "ankratzt" oder gar überschreitet........
Ich bin immer mehr angepißt.............*argh*
Was denn nun?
Wenn ich JETZT und in meinem jetzigen Gefühlszustand dort anrufe, kommt nix Gutes dabei heraus!!!!
Puuuuhhhhhhhhhhhhhhhhhh
LG
Flocke
der kostenvoranschlag allein ist ja schon der hammer. ein profi-zahnarzt macht auch einen profi-kostenvoranschlag. nur gehe ich grundsätzlich mit dem prinzip "im zweifel für den angeklagten" durchs leben und deshalb könnte man ja auch vermuten, dass ihm schlicht durch die lappen ging, was er dir damals gesagt und was dir schlussendlich fakturiert wurde. deshalb würde ich ganz höflich darum bitten, sich mal 10 minuten zeit für dich zu nehmen und ihm genau das sagen, was du hier geschildert hast. du bist superzufrieden mit seiner arbeit, aber ................. wetten, dass sich das was machen lässt! chatilia die mit schlechten beisserchen zu kämpfen hat und dauerkunde ist beim zahnarzt
Ich habe gerade mal mit der KZVB telefoniert: Ich darf die Rechnungen dort hinfaxen und bekomme dann den Rückruf eines Arztes. Vorab gab er mir tatsächlich die Auskunft, dass der Arzt EIGENTLICH die Bema-Nr. abziehen SOLLTE, er aber nicht dazu gezwungen werden kann..... Urks.... Na mal gucken, was er zu den Rechnungen sagt! LG Flocke
hallo flocke. darf ich erstmal wissen um welche zähne es sich bei dir handelt? bin zwar seit 3 jahren nicht mehr in dem beruf tätig wegen elternzeit aber ein bißchen was weiß ich noch. also alle leistungen die du beschreibst sind eigentlich kassenleistung. röntgen,aufbaufüllungen...verstehe auch nicht was der zahnarzt dir da berechnet hat und mit welcher begründung zumindest ohne dich vorher darüber zu informieren. wir haben immer unseren patienten einen Kostenvoranschlag mitgegeben den sie uns sogar unterschreiben mussten. so waren wir und der patient abgesichert. also ich kenne es so das man nur einen zahn überkronen darf wenn der zahn eine karies hat bzw. soweit "zerstört" war das man eine riesige aufbaufüllung machen mußte die dem normalen alltagsbelastungen nicht lange stand halten würde. hast du z.B.einen komplett gesunden zahn ohne "schäden" oder füllungen zahlt die kasse keine aufbaulüllung oder krone. natürlich wird der zahnarzt immer angeben das der zahn kariös war wer will ihm das nachweisen. bei der GOZ rechnet man eigentlich bei röntgenaufnahmen 1,8fach ab es sei den der patient hat einen extremen würgereiz... und es hat ewig gedauert bis man ein vernünftiges bild hinbekommen hat. so ist es auch bei füllungen. ist die füllung riesig oder hat der patient nen starken speichelfluß so das man alle 2 min.die watterollen wechseln mußte dann sind 3,5 gerechtfertigt. ich meine mich erinnern zu können das wenn man z.b.das röntgen was mit dem zahnersatz zu hat über die GOZ abrechnet man dann alle anderen leistungen die man im zusammenhang mit dem ZE erbringt auch privat abrechnen muß. wie gesagt hätte er alles von anfang an über die kasse abgerechnet dürftest du eigentlich nix bezahlen. nur dann wenn es mit dem eigentlichen Zahnersatz losgeht. das ist ja klar. bei kunstsofffüllungen ist es so das die kasse nur die kosten dafür im frontzahnbereich übernimmt. alles andere was nicht im sichtbaren bereich liegt gilt bei denen als schönheitssache und das mußt du selber zahlen oder dich mit ner amalgam oder zementfüllung zufrieden geben. ohne deinem zahnarzt zu nahe treten zu wollen ich finde es ungerechtfertigt und frech dir so eine rechnung ohne vernünftiger vorheriger absprache zu übergeben. er hätte es mit dir absprechen müssen was er an privatleistungen abrechnet bzw. was überhaupt eine privatleistung davon ist. drücke dir die daumen das du bei der KZV erreichst. wenn du jetzt schon 1000€ für die vorbereitungen zahlen sollst was rechnet er dann bei dem eigentlichen ZE ab???? PS: wurzelfüllungrevision sind tatsächlich GOZ leistungen aber die anderen sachen nicht. ich würde nicht so einfach zahlen.schick denen von der KZV die rechnung und sprich mit dem arzt. von mir würde der kein geld sehen bzw. nicht soviel. es ist seine pflicht als arzt seine patienten vorher darüber zu informieren. drücke die daumen. lg nicole hoffe konnte etwas helfen. bin schon ein paar jahre raus aus dem beruf. lasse mich auch gerne belehren. www.selinalydia.de.tl