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Fuß-Radweg - wohin ausweichen

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Fuß-Radweg - wohin ausweichen

Sally_98

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Eine Frage: Ein Fuß- und Radweg, normal breit (also wenn sich 2 entgegenkommende Radfahrer und 2 Fussgänger auf einer Höhe treffen sollten ginge das nicht), es sind keine Markierungen am Boden für die Radfahrer - Auf welcher Seite sollte ein Radfahrer einen Fussgänger überholen? Bislang dachte ich immer, man nimmt halt einfach gegenseitig Rücksicht. Als Fussgänger bin ich ja sowieso immer in der schwächeren Position. Vorhin allerding kam von hinten ein Radfahrer, ich habe ihn irgendwie gar nicht gehört. Sie klingelte dann -schon sehr knapp hinter mir!- und ich sprang überrascht ganz nach rechts. Allerdings wich sie auch dahin aus. Es ist keinem von uns was passiert, außer einer schmutzigen Hose und vielleicht bekomme ich noch einen blauen Fleck. Aber die Frau war eher ungehalten und meinte ich hätte weiter nach links gehen müssen. Mh. Aber auf der Straße überhole ich doch auch links (also als Autofahrer einen Radfahrer). Was meint ihr? Nur damit ich beim nächsten Mal im Überraschungsmoment auf die richtige Seite hüpfe...


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

Ich weiß nicht, ob es richtig wäre, aber ich würde weg von der Straße gehen/hüpfen/flüchen wenn es hinter mir auf einem solchen Mischweg klingelt. Nicht zwingend nach rechts. Grundsätzlich hat aber der Fahrradfahrer Rücksicht zu nehmen und ggf. seine Geschwindigkeit anzupassen: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html


Daffy

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Antwort auf Beitrag von shinead

Wohin? Auf die Straße? Ins Gebüsch? Zumal solche kombinierten Fuß-Radwege ja oft an vielbefahreren Straßen sind...


shinead

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Antwort auf Beitrag von Daffy

Nicht auf die Straße. Ich würde (sofern ich vorher in der Mitte laufe), auf die entgegen gesetzte Seite von der Straße (z.B. Häuserseite) ausweichen. Ins Gebüsch würde ich nicht wirklich springen.


Daffy

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Antwort auf Beitrag von shinead

Sorry, ich hatte mich verlesen...


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Daffy

ich denke auf dem Fußweg gilt das selbe wie auf der Strasse, nämlich in deutschland das rechtsfahrgebot (rechtsganggebot ;-)) sprich den Fußgänger würde ich als Radfahrer links überholen und als fußgänger würde ich nach rechts zur Seite gehen, also genau wie du es getan hast.


Daffy

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

Also erst mal hätte sie natürlich abbremsen müssen - sie darf sich nicht darauf verlassen, dass der Fußgänger in eine bestimmte Richtung ´springt` - das ist eine Regel, die definitiv immer gilt. Darüber hinaus gibt es keine Regel (oder vielleicht doch: Auto-Radfahrer-Fußgänger? So läuft es hier meist, unabhängig von der Richtung) - ich gehe immer weg von der Straße (und halte möglichst von vornherein Abstand), bleiben allenfalls auch stehen; wer meint, dass er überholen muss, hat das Risiko (Straßenseite) zu tragen - hier sind diese kombinierten Wege, gern an Bundesstraßen, auch derart schmal, da werde ich den Teufel tun und zur Straße ausweichen. Außer, es kommt mir ein Fußgänger entgegen; dann geht jeder rechts.


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Daffy

ich weiß nicht, ob es da ein gesetz zu gibt. Und ich weiß auch nicht warum ich das so verinnerlicht habe, aber auf solchen Wegen fahr ich als Radfahrer immer links...


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

Auf diesen gemischten Rad-/Fußwegen muss der Radfahrer notfalls Schrittgeschwindigkeit fahren und kann eben erst überholen wenn er weiß auf welche Seite der Fußgänger ausweicht. Normalerweise überholt man links, auch auf dem Radweg, bei Rad-/Fußwegen muss der Radfahrer mit allem rechnen, siehe oben. Er muss auch damit rechnen, dass der Fußgänger gar nicht ausweicht. Auch schwerhörige Menschen dürfen zu Fuß gehen. LG Inge


leonessa

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

Ich laufe als Fußgänger (wenn es keinen Gehweg gibt) immer entgegengesetzt der Fahrtrichtung). So sehe ich das Fahrrad auf meiner Seite bzw. das Auto. Auf gemeinsamen Radwegen würde ich auf der linken Seite laufen. In Deinem Fall hätte der Radfahrer entsprechend abbremsen müssen. LG, Leonessa


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/auf-kombiniertem-geh-und-radweg-gilt-gegenseitige-ruecksichtnahme-fuer-radfahrer-und-skater


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

und noch einer http://www.adfc-nrw.de/fileadmin/dateien/Minden/Muehlenkreis_Minden-Luebbecke/2013_Stand_05.13_Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer.pdf


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

Hallo, gemeinsame Geh- und Radwege sind meiner Meinung nach eine Missgeburt ohnegleichen. Wenn ich mit dem Fahrrad fahre, dann will ich halt einfach schneller ans Ziel kommen als ein Fussgänger und das geht bei einem gemeinsam genutzten stark frequentierten Weg, wie es in der Stadt immer ist, nicht. Ich fahre auch immer links, damit die Fussgänger auf der Häuserseite gehen können, aber nach dem einen Link ist genau das verkehrt. Rechts fahren geht meiner Meinung nach gar nicht. Jeden Augenblick kann in der Stadt jemand aus einer Hauseingangstüre herauskommen und tritt mir dann direkt vor oder in das Rad. Ich weiß, das war jetzt nicht die Lösung. Ich bin nur etwas ratlos, weil ich als Fahrradfahrer nicht einmal auf die Straße ausweichen darf, um dem Chaos zu entkommen. Viele Grüße Mehtab


shinead

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Das Rechtsfahrgebot auf einem gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg halte ich für vollkommen weltfremd. Es gibt schließlich Häuser ohne Vorgarten. Da sieht der Fußgänger gar nicht, ob ein Fahrrad kommt oder nicht und der Fahrradfahrer sieht mich im Zweifel auch nicht rechtzeitig.


Alexa1978

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

... siehst du den Radfahrer, wenn er kommt und hast vielleicht auch Blickkontakt. Der Radfahrer weicht links aus. In unübersichtlichen Kurven wechsle ich vorsichtig die Seite, sodass mich Rad-/Autofahrer rechtzeitig sehen können.


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

In der Stadt wuerde ich links laufen und rechts ueberholen. An eienr Landstrasse wuerde ich immer auf der der Fahrbahn am weitesten entfernt liegenden Seite laufen. Mir ist es mal passiert, dass ich mit Kind an der Hand auf einem nicht allzu breiten Fussweg, wo es auf einer Seite relativ steil Richtung Meer geht (da gibt es an den meisten Stellen nicht mal eine Begrenzung), mit Kind links an der Mauer lang gelaufen bin. Ein "Schlaumeier" meinte dann zu mir, ich solle rechts laufen. So wie auch die Autos auf der Strsse fahren . Ich hab dem erstmal gesagt, dass er wohl zu lange in der Sonne war (oder sowas aehnliches).


Sally_98

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Antwort auf Beitrag von User-1750774725

O.k., wenn ich das so herauslese war mein Gedanke der gegenseitigen Rücksichtnahme bislang nicht so verkehrt. Den Begriff "Missgeburt" von jemandem finde ich im Hinblick auf diesen Weg absolut passend. Das Problem ist ja, daß ich faktisch nicht links gehen kann, denn da fahren die entgegenkommenden Radfahrer. Ins Gebüsch ausweichen geht auch nicht, da Häuser auf der einen Seite sind, bzw. deren Metallzaun. In den letzten 17 Jahren, seit ich dort regelmäßig lang muss, scheint jedenfalls noch nie etwas passiert zu sein. Bislang habe ich es allerdings auch immer nur so erlebt, daß man dort als Radfahrer halt einfach langsam vorankommt und auch mal warten muss. Jedenfalls muss ich mir nicht vorwerfen was falsch gemacht zu haben.


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Sally_98

der Radfahrer hat zu halten, wenn er nicht vorbeikommt, da muss keiner in die Hecke springen. Ein Fußgänger, der rücksichtsvoll ist, weicht nach rechts aus und der Radfahrer fährt links vorbei.