Kaiserschmarrn
Guten Abend! Ich hoffe auf Eure Erfahrungen und Schwarmwissen. Das an unser Grundstück angrenzende Gartengrundstück steht zum Verkauf und wir möchten es gerne kaufen. Die Verkäuferin sagte nun, wir müssten uns um den Notar und die dafür anfallenden Kosten kümmern. Gelesen habe ich nun, dass man sich lt Gesetz die Kosten teilt, aber in der Regel doch der Käufer dafür aufkommt. Könnt ihr dazu Erfahrungen teilen? Und wie verhält es sich mit der Grunderwerbssteuer? Wann wird diese fällig? Es ist ein Gartengrundstück, welches als Bauerwartungsland ausgewiesen ist. Es soll aber nur als Garten(Erweiterung) genutzt werden. Danke für eure Tipps! Kaiserschmarrn
Es ist richtig, dass im Innenverhältnis die Notar-und Gerichtskosten vom Käufer getragen werden. Ausnahme: Gebühren, welche im Zusammenhang mit der Lastenfreistellung des Vertragsobjektes stehen (nicht zu übernehmende Altrechte in Abt. II und lll) des Grundbuchs) trägt der Verkäufer. Die könnte auch der Käufer übernehmen, dann muss aber dazu ein Satz in den Vertrag, das er das freiwillig macht. Im Außenverhältnis sind beide Kostenschuldner. Zahlt einer nicht, können die Kosten bei der anderen Partei angefordert werden, da greift die obige Vereinbarung nicht mehr. Grunderwerbsteuer wird vom Finanzamt nach Vertragsschluss angefordert (Notar schickt eine Veräußerungsanzeige mit Kopie des Kaufvertrages an das Finanzamt, die schicken Euch den Steuerbescheid). Die Höhe (%) ist je nach Bundesland unterschiedlich. x % v. Kaufpreis. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, wird dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geschickt, die für die Umschreibung im Grundbuch erforderlich ist. Vorher schreibt das Amtsgericht nicht um. Die Steuer könnt Ihr also nicht "schieben". Ein Erwerb mit einem Kaufpreis bis 2.500,- EUR ist aber grunderwerbsteuerfrei. Noch ein Tipp: Nicht vorab bar zahlen. Seit dem 01.04.23 gilt Barzahlungsverbot. Ihr MÜSST dem Notar die bargeldlose Zahlung nachweisen, ansonsten ist er verpflichtet, Euren Vorgang offiziell an die Kontrollbehörde zu melden (Geldwäsche). Wenn es Bauerwartungsland wird/ist, kann es sein, dass sich die Verkäuferin eine Differenzzahlung zum jetzigen qm-Preis für die nächsten xy Jahre vorbehält (wenn sie schlau ist und nachdenkt). Der Kommune steht ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Du kannst mal in der Bauleitplanung nachsehen, ob für das Grundstück seitens der Gemeinde etwas geplant ist, denn dann würde das Vorkaufsrecht sicherlich ausgenutzt. VG ohno
Vielen Dank, ohno, für deine ausführliche Antwort. Jetzt kann ich es besser einordnen. Die Verkäuferin verlangt jetzt schon einen Preis, den man wahrscheinlich eher für ein Baugrundstück zahlen müsste. Sie weiß also grundsätzlich um den Wert, wobei es ein kleines Dorf in der Pampa ist und zum Bauen das danach folgende Gartengrundstück ebenfalls noch benötigt würde. Sie rechnet mit 80 Euro pro Quadratmeter. Die Stadt hat und wird hier nichts planen. Wir kaufen auch "nur", um etwas mehr Platz fürs Holz zu haben und zu vermeiden, dass es ein "Partygarten" wird, der uns Nerven kosten würde.
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