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Für mich Aktuell, Versicherung und Diebstahl

Für mich Aktuell, Versicherung und Diebstahl

4_Monster

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Nachdem man mir 2 Pedelec im Abstand von 3 Monaten gestohlen hatte, habe ich für mein drittes eine extra Fahrradversicherung abgeschlossen und da ich unter Betreuung stehe die Unterlagen an meine gesetzliche Betreuerin weiter geleitet. Die Beiträge gingen jeden Monat von meinem Taschengeldkonto ab. Nun wurde mir vor 2,5 Wochen mein Fahrrad quasi vor der Nase gestohlen. Diebstahl habe ich online bei der Polizei angezeigt und auch dieses an meine Betreuerin weiter geleitet. Nun hat sie den Schaden bei der Hausratversicherung geltend gemacht, welche aber nur einen Bruchteil des Wertes ersetzt. Kann ich den Schaden bei der Fahrradversicherung auch noch geltend machen (natürlich unter Angabe dass die Hausrat schon einen Teil bezahlt hat) oder geht das nicht und ich muss jetzt wieder ewig sparen um mir ein neues kaufen zu können?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Lass die Betreuerin dort anrufen. Dann seid ihr auf der richtigen Seite. ich bin mir zwar nicht sicher, aber wenn die Hausrat gewußt hätte, dass du eine Fahrradvdiebstahlersicherung hast, hätte sie das wohl gar nicht erst übernommen.


4_Monster

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Ich habe meine Betreuerin direkt auf den Fehler aufmerksam gemacht, aber noch nichts von ihr gehört.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Durftest du die Versicherung abschließen oder ist auch für Rechtsgeschäfte die Betreuerin bestellt? Liest sich so, wg Taschengeldkonto... Unter Umständen ist der Vertrag daher ex tunc (rückwirkend ab Beginn) nichtig, wenn du nicht mehr selbst geschäftsfähig bist, dann wird die Fahrradversicherung die Beiträge zurück erstatten und den Vertrag rückabwickeln. Sofern das aber nicht der Fall ist, und du selbst zum vertragsabschluss berechtigt bist, dann kannst du natürlich die durch die Hausratversicherung nicht abgedeckte, im Rahmen der Versicherung abgedeckte Summe (abzüglich auch einer evtl Selbstbeteiligung ) geltend machen. Allerdings würde ich,als vom Fach, bei Kenntnis der Vorgeschichte, genaue Fragen betreffend der Sicherung des Rades stellen, das ist meist sehr detailliert geregelt, wann der Versicherungsschutz gilt... Du kannst also durchaus aus der Hausrat und der separaten Fahrradversicherung Geld erhalten, im rahmen der Versicherungssumme, jedoch ohne dich zu bereichern. Du musst daher in der schadenmeldung angeben, dass du bereits Ansprüche aus diesem diebstahlschaden bei der Hausratversicherung geltend gemacht und in welcher Höhe erstattet bekommen hast. Abschließend noch der Hinweis, dass der Versicherer im Schadensfall gleichzeitig berechtigt ist, den Vertrag gleichzeitig mit der Schadenregulierung ex nunc (ab sofort, sh oben, für den Fall, dass der Vertrag überhaupt rechtsgültig zustande gekommenen ist...) zu kündigen, quasi im Sinne der Risikoauslese. Ich würde als nächstes vielleicht einmal eine vernünftige Diebstahlsicherung investieren....


4_Monster

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ich habe für dieses Fahrrad eine extra Diebstahlversicherung abgeschlossen, ich darf Verträge abschließen, die Betreuung habe ich für Finanzen (freiwillig) und Behörden. Hatte meine Betreuerin damals darum gebeten sich drum zu kümmern, aber als nix kam mir selber eine Versicherung gesucht. Die ersten beiden Fietsen waren in der Tiefgarage angekettet und das dritte ist mir direkt vor meiner Arbeitsstelle gestohlen worden, war an eine Laterne angegekettet und bis Ladenschluss fast die ganze Zeit in meinem Blickfeld.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Und, wie beurteilt die Betreuerin den Kauf dreier pedelecs binnen kürzester Zeit...?! Musst du nicht beantworten. Man wundert sich nur.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Das war auch mein Gedanke, Decaf. Aber die Betreuung muss dem nicht entgegen sprechen. Wenn sie das Geld hat und die Betreuerin zugestimmt hat....


4_Monster

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Warum sollte sie das beurteilen? Die ersten beiden habe ich mir zusammen gespart (Geld zu Geburtstag etc) und gebraucht gekauft, für das dritte hatte mein Chef mir ein Zinsloses Darlehen gewährt.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Na ja, sie muss bestimmte Dinge u.U. genehmigen, zum Beispiel das Darlehen Deines Arbeitgebers.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Ein zinsloses Darlehen bleibt aber ein Darlehen, das zurück gezahlt werden muss. -> Fällt unter Vermögenssorge. Oh weia.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Eigentlich hätte sie auch die Versicherung genehmigen müssen. Die Kosten davon werden sicherlich nicht vom Taschengeld bestritten. Auch der Kauf der drei Pedalics musste jedesmal genehmigt werden. Selbst wenn diese vom Taschengeld oder ersparten gekauft wurde. Weil sicherlich deutlich teurer aks das was ihr monatlich zur freien Verfügung steht. Ist wie bei Kindern, die können auch mehrere tausend auf dem Sparkonto haben, einfach so kaufen dürfen sie trotzdem nicht alles. Weil eingeschränkt geschäftstüchtig. Ich denke mal, reine Mutmaßungen, deshalb macht die Betreuerin auch nichts. Da mehrmals über deren Kopf hinweg Dinge entschieden worden sind. Die wird sich denken, warum soll ich machen, Klientin macht eh was sie will. Dann soll sie doch.


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Wenn kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt muss der Betreuer meiner Meinung nach nicht zustimmen beim Kauf.


4_Monster

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Es ist nichts über den Kopf meiner Betreuerin passiert, ICH DARF mir von meinem Geld Dinge kaufen.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Sicher kannst Du das. Wenn Du umfassende Angaben machst, steht dem nichts im Wege. Eigentlich müsste deine betreu8erin sowas machen und wissen. Nun ja.