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Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren

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Führerschein mit 17 & begleitetes Fahren

niki0909

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Hallo, mein Sohn wird bald 17 und das Thema steht im Raum. Aber ich habe kein Auto und bei meinem EX geht es nicht, da Firmenwagen. Jetzt hätte ich jemanden außerhalb der Familie, der sich angeboten hat. Nur bevor wurde dies meinem Sohn vorschlagen, würde ich gerne wissen, ob das ginge. Welche Voraussetzungen muss diese Person mit sich bringen? Gibt es Altersbeschränkungen ( evt könnte der Opa das noch machen)? Nächste Woche erkundige ich mich bei unserer Fahrschule, würde aber gerne am WE mit keinem Sohn schon mal reden. Danke & Gruß S.


Curly-Cat

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Antwort auf Beitrag von niki0909

http://www.bf17.de/so-funktionierts/begleiter/ Ich habe das schon mehrmals gemacht und es ist immer wieder schön. Ganz wichtig: Der Begleiter muss auf jeden Fall seiner Versicherung Bescheid geben, bei manchen Versicherungen muss man dann mehr bezahlen.


Julie

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Antwort auf Beitrag von niki0909

Es gibt keine Altersgrenze nach oben. Der Opa kann also als Begleiter eingetragen werden - es sei denn, es bestehen allgemeine (gesundheitliche) Bedenken bezüglich seiner Fahrtauglichkeit (der - fast - blinde Opa geht also nicht). Auskunft unserer Straßenverkehrsbehörde von vor einigen Wochen....


niki0909

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Antwort auf Beitrag von Julie

Dann werden wir mal am WE das Gespräch suchen. Ob der Opa in Frage kommt, mal schauen ( nicht blind aber stur ) Danke


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von niki0909

Die Versicherung wird je nach dem ERHEBLICH teurer, wenn fahrer oder unter 23 und/oder Begleitetes Fahren ab 17 dabei sind. Vorsicht! (Ich hab deswegen die Versicherung gewechselt)


ungewohnt

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Antwort auf Beitrag von Bookworm

Fahren unter 17 in NRW - ich weiß nicht, ob überall die gleichen Regeln gelten: - Beifahrer über 30 - mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B - max. 3 Punkte Hier ein Link: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerschein-mit-17/ Thema Versicherungen: Check 24 und es gibt einige Versicherungen, die keinen Aufschlag nehmen und dann andere, die ab 18 Jahren dann Rabatt geben für begleitetes Fahren :-)


Julie

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Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Bei dem "neuen" Bußgeldkatalog (ab 01.05.2014) darf man nur noch einen Punkt haben. Und Fahrerlaubnisrecht ist Bundesrecht, es gelten also in allen Bundesländsrn die gleichen Regeln. Anders als im Schulrecht ......