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fragen wegen vergeblicher nachbesserung in gewährleistungsfrist

fragen wegen vergeblicher nachbesserung in gewährleistungsfrist

sechsfachmama

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soweit ich informiert bin, darf man, wenn eine zweimalige nachbesserung in der gew.zeit nicht geholfen hat, vom kauf zurücktreten und sein komplettes geld zurückverlangen. sachverhalt: bei alternate grafikkarte kaputt. beim ersten mal einschicken - nee, ist nix kaputt. lief aber nicht. ich könne auf herstellerüberprüfung bestehen. habe ich gemacht, wieder eingeschickt. nach vielen wochen des wartens - und neukauf einer anderen karte, weils nicht weiterging, kam die nachricht: karte ist nicht reparabel, ersatzkarte können sie nicht schicken, da es die nicht mehr gibt, ich bekomme 1/3!!! vom kaufpreis (schlappe 33 euro) zurück. habe ich hingeschrieben, dass ich das nicht akzeptiere, weil ... bgb usw. antwort: dann schicken sie mir gerne die karte und ich soll doch bitte nachweisen, dass der mangel von anfang an bestanden hat. ansonsten habe ich kein recht weiter und da die laufzeit einer graka mit 3 jahren angesetzt ist und zwei jahre fast rum sind, bekomme ich nur 1/3 des kaufpreises. die haben mir jetzt einfach ne gutschrift aufs kundenkonto von den paar euro gemacht und fertig. ich habe denen mehrfach geschrieben, dass ich das nicht akzeptiere, da nicht rechtens, aber das interessiert die nicht. wie ist die sachlage?


leaelk

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hallo, ich hatte mich wegen des Ikea Teppichs damals auch durch die Paragraphen gewälzt und da stand drin, dass es völlig in Ordnung ist, dass ein "Nutzungsentgelt" einbehalten wird, wenn der Artikel gewandelt wird, weil er nicht repariert werden kann. Aber frag mich nicht mehr, wo das stand. LG K erstin


Seansmama

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Frag mal bei www.jurathek.de und da im Forum, ist kostenlos und Profis, die schnell helfen!


fracla

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Antwort auf Beitrag von leaelk

Du hast nicht zufällig eine Rechtschutzversicherung? Falls ja, da gibt es doch immer so eine Rechtsberatungs-Hotline. Da könntest du anrufen, deinen Fall schildern und dich beraten lassen.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von fracla

s


Jaybe

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Bei erfolgloser Nachbesserung kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 440 BGB). Leider musst du beweisen, dass die Grafikkarte mangelhaft war, da bereits mehr als sechs Monate seit Kauf vergangen sind. Die sogenannte Beweislastumkehr gem. § 476 BGB greift hier nicht (mehr). Und das zu beweisen, ist in der Praxis eher schwierig.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Jaybe

als käufer kann man solche mängel ja niemals mehr nachweisen. sehr ärgerllich, ich glaube, damit kauf ich da nix mehr. geh ich z. b. zu medimax, kaufland mit einem mangel, wird gar nicht diskutiert, man bekommt sein geld zurück und fertig. wozu hat man letztlich die zwei jahre gewährleistung, wenns einem unterm strich nix nützt? ist doch nur augenwischerei


Holly87

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

naja bei uns in der Berufsschule wurde damals gelehrt: Im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen das die Ware beim Kauf ok war, nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss beweisen das er nichts unrechtes damit veranstaltet hat. In diesem Falle ist das halbe Jahr längst um, ist zwar doof aber leider rechtens.


Jaybe

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Antwort auf Beitrag von Jaybe

@sechsfachmama: Ja das stimmt wohl, die größeren Märkte wie Kaufland etc. sehen das sehr kulant und nehmen die Sachen einfacher wieder zurück. Das ist ärgerlich für dich.