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Frage zu Steuererklärung wer kann helfen?

Frage zu Steuererklärung wer kann helfen?

meerli

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Ist denn ein "Steuerfuzzi" hier? Wegen SS haben wir letztes Jahr LStKl gewechselt (erst im Oktober) auf 4/4 muss ich dann für 2011 eine Steuererklärung machen (sonst immer 3/5)... Denn mein Steuerprogramm Taxmann rechnet mir da ne dicke Nachzahlung aus (auch wenn die Angaben jedes Jahr nie mit dem Steuerbescheid übereinstimmen). LG Sindy


Leena

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Antwort auf Beitrag von meerli

....wenn Ihr letztes Jahr erst im Oktober die Steuererklassen auf IV/IV gewechselt habt, hattet Ihr ja den Rest des Jahres III/V - also musst Du für 2011 eine Steuererklärung abgegeben. (Mutterschaftsgeld / Krankengeld / Elterngeld o.ä. hattet Ihr 2011 nicht bekommen, oder? Sowas führt über den sog. Progressionsvorbehalt auch zu Nachzahlungen.) Schönen Gruß von einem "Steuerfuzzi"


donnalüttchen

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Antwort auf Beitrag von Leena

Elterngeld kein steuerfreies Geschenk ist...


meerli

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Antwort auf Beitrag von Leena

Mutterschaftsgeld ist erst im januar 2012 losgelaufen... Ich dachte wenn ich die LstKl wechsle dann heißt das es wird das ganze Jahr letztendlich mit der Klasse rückwirkend berechnet... woher ergibt sich sonst (laut meinem Rechner) die Nachzahlung? Wir sind normale Angestellte ohne Eigentum, haben (bisher 1 Kind) und kaum was zum Absetzen... Muss ich mit 4/4 dann auf eine nachzahlung meinerseits warten? LG Sindy


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von meerli

Hallo Meerli, mal was ganz Grundsätzliches, wenn du sagst, dass die Berechnung des Steuerprogramms grundsätzlich vom Steuerbescheid abweicht: Wisst ihr, wie die Diskrepanzen zustande kommen? Bei uns gibt es auch manchmal leichte Abweichungen, weil Kleinigkeiten nicht anerkannt oder anders gewichtet werden, aber das ist anhand des Steuerbescheids in der Regel leicht nachzuvollziehen. Wenn es jedesmal größere Abweichungen gibt, würde mich das stutzig machen, dann würde ich entweder meine Eingaben im Steuerprogramm oder die Steuerbescheide noch mal genau prüfen. Und: Gegen Steuerbescheide kann man auch Einspruch einlegen, falls man nicht einverstanden ist... Wenn ihr euch nicht sicher seid, wie die Differenzen zustande kommen, wäre es vielleicht sinnvoll, da mal einen Fachmann (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) draufschauen zu lassen... LG Nicole


Emmasmamma

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Hey, wir machen die Steuererklärung auch mit einem Steuerprogramm. Im Stuerbescheid wurde uns dann immer genau die Hälfte von dem errechneten zurückgezahlt bzw. anerkannt. Bei meinem Vater, der seine Steuererklärung über einen Steuerberater machen lässt ist das auch so. Genau die Hälfte, vom dem was wir oder er errechnet hat. Für Erklärungen bin ich offen. Gruß Claudia


arlett1978

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Antwort auf Beitrag von Emmasmamma

Uns wurden noch nie die Differenzen von Erklärung zu Bescheid erklärt. Hat sich in der Summe aber auch nie ausgewirkt. Bis auf einmal. Da wollten sie uns die Kinderbetreuungskosten nicht anerkennen, weil mein Mann angeblich nicht berufstätig ist. Wir haben aber angegeben, dass er auf 400,00 €-Basis angestellt ist. Einspruch eingelegt mit Hinweis auf geringfügige Beschäftigung und schon kam +/- 0 raus, ohne die Kinderbetreuungskosten hätten wir was nachzahlen müssen.


meerli

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

Ich versteh weder was mir der Taxmann hier ausrechnet noch versteh ich den tatsächlichen Steuerbescheid...ich hab keine Ahnung wo die Diferenzen sind da auf dem Steuerbescheid die Angaben anderes stehen als hier im Programm..Ich bin ehrlich gesagt froh wenn eine rückzahlung rauskommt und da wir "normale" Angestellte ohne Eigentum etc.sind können wir eh nicht viel absetzen also kommt auch nicht viel dabei raus... Wenn ich das vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lasse dann zahl ich drauf! LG Sindy


Leena

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Antwort auf Beitrag von donnalüttchen

...na ja, steuerfrei ist das Elterngeld ja schon - wirkt sich nur eben über den Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen aus. Erfahrungsgemäß führt das desöfteren zu Irritationen.


Leena

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Antwort auf Beitrag von meerli

"Ich dachte wenn ich die LstKl wechsle dann heißt das es wird das ganze Jahr letztendlich mit der Klasse rückwirkend berechnet..." Nein, die Lohnsteuer wird ja jeweils monatlich berechnet, und bis zum Sept. (war doch Sept., oder?) wurde dann eben nach Steuerklasse III berechnet und anschließend ab Oktober nach IV. Manchmal machen die Arbeitgeber einen internen Lohnsteuerausgleich, aber nicht immer - und eine Nachzahlung durch einen Steuerklassenwechsel würde dabei vermutlich auch nicht einbehalten. :-) Woher sich sonst die Nachzahlung bei Euch ergibt, weiß ich leider auch nicht. "Muss ich mit 4/4 dann auf eine nachzahlung meinerseits warten?" Sorry, wahrscheinlich stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch, aber - was meinst Du mit der Frage? *kopfkratz* Wenn Dein Steuerprogramm aber regelmäßig so andere Ergebnisse ausspuckt als der spätere Bescheid, dann ist das schon auffällig. Hast Du denn noch nie beides neben einander gelegt und dann schrittweise verglichen - welcher Bruttoarbeitslohn wurde angesetzt, welche Werbungskosten wurden angesetzt, welches Einkommen, welche Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben etc. ..? Normalerweise sollte man damit schon weiter kommen - irgendwas kann ja so nicht stimmen. :-/ Ansonsten - probiere doch mal, den Bescheid bei www.elster.de rechnen zu lassen. Das Programm ist eigentlich ganz gut, und bis auf ein paar Rundungsdifferenzen kommt es meiner Erfahrung nach meistens eigentlich ganz gut hin...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von meerli

Ich würde an deiner Stelle schon versuchen, die Berechnungsergebnisse zumindest ungefähr zu verstehen, auch wenn das natürlich erst mal mühsam ist. Deshalb hatte ich den Lohnsteuerhilfeverein vorgeschlagen, das muss man ja nicht ständig in Anspruch nehmen - nur, um sich solche Dinge mal grundsätzlich erklären zu lassen. Wenn ihr eine Rückzahlung bekommt, ist das z. B. kein nettes "Steuergeschenk", sondern Geld, dass ihr über's Jahr einfach zuviel gezahlt habt und dann wieder zurückerstattet bekommt, also im Prinzip ein zinsloses Darlehen an das Finanzamt. Ich weiß, dass sich viele über eine Steuerrückzahlung am Jahresende freuen, aber damit stellt ihr euch grundsätzlich schlechter als mit einer insgesamt geringeren Steuerbelastung über's Jahr. Was ihr da praktiziert, ist keine sehr lukrative Art, über's Jahr Geld auf die Seite zu packen ;-) LG Nicole