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Frage zu Oder-Konto Sparkasse

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Frage zu Oder-Konto Sparkasse

HeikeB1969

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Hallo, ich hab mal eine Frage ... Gibt es die Möglichkeit eines ODER-Kontos bei der Sparkasse ? Man sagte mir - und das kann ich nicht wirklich glauben - dass ODER-Konten nur bei Verheirateten machbar sind. Konkret handelt es sich um Mutter und Tochter. DIe Mutter ist hochbetagt und das wäre die ideale Lösung. Die Filial-Dame sagt, es geht nicht. hm .... Kennt sich wer aus ? LG Heike


babyno2

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Quatsch... das geht. Aber reicht eine Vollmacht nicht aus?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Hallo, ob das generell nur für Lebenspartner/Ehepartner geht, weiß ich nicht (mehr), aber zu meiner aktiven Banker-Zeit haben das eig. nur Eheleute in Anspruch genommen. Warum darf es denn kein Konto mit einer Generalvollmacht sein? Dann ist der Zugriff doch auch nicht beschränkt. Grüße Andrea


Leena

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Na ja, im Todesfall der Mutter käme die Tochter dann mit Vollmacht nicht mehr an das Konto, könnte die noch laufende Miete nicht bezahlen, Krankheitskosten, Beerdigung etc.pp. Vollmacht kann da durchaus zu Schwierigkeiten führen. :-/


orry

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Klar geht das


ungewohnt

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Antwort auf Beitrag von orry

Wenn die Tochter eine Vollmacht - über den Tod hinaus - erhält, kann sie fast alles erledigen. Eine Generalvollmacht würde alle Konten betreffen. Kontoauflösung geht nur durch Inhaber bzw. Erben. Beim Oder-Konto müssen beide Kontoinhaber sein.


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Hallo danke für Eure Antworten. Die Vollmacht liegt vor, da die Oma aber wirklich schon sehr alt ist und recht krank war, muss man nun leider auch ans Endgültige denken. Dafür wollte die Mutter das Oder-Konto, die Oma auch. Sparkasse sagt aber, das ginge nur bei Ehepartnern. Allerdings kennt die Mutter die Sparkassen-Leute nicht näher und hatte auch kein gutes Gefühl bei der Beratung. Nochmal DAnke und einens chönen Tag Heike


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

und was wäre, wenn die Tochter bzw. Mutter also die Jüngere das Konto eröffnet und der betagten Omi einen Vollmacht ausstellt?