Mitglied inaktiv
Ich habe vor etwa 1 Jahr eine Digitalkamera gekauft bei einem großen Versandhandel. Leider war die kamera schon 2 mal zur Reparatur. Jetzt will ich mir mein Geld wieder geben lassen. Der Versandhandel will mir aber nur einen Bruchteil an Geld geben, da ich sie ja in Gebrauch gehabt hätte. Vor kurzem kam im Fernsehen ein Bericht darüber, dass dies unzulässig wäre. Leider konnte ich es nicht aufnehmen. kann mir jemand helfen, diese Gesetztesseite zum finden? Oder noch besser, vielleicht kennt sich jemand damit aus? Dort kam eben der Bericht, dass man das ganze Geld wieder zu bekommen hat. Habe bisher nur Ärger gehabt. Kann mir jemand helfen?
Hallo, hier ist ein ähnlicher fall, es sind etliche Links angegeben.....vielleicht ist etwas dabei..ich habs jetzt nicht nachgelesen. Lg R http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=476989
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