und zwar habe ich vor im schuljahr 2008/2009 bafög bekommen, damals wusste ich nicht das ich hätte diesen kinderbetreuungszuschlag beantragen können...ich habs nicht gewusst, aber mich hat auch niemand drauf hingewiesen... so nun erhalte ich wieder bafög und auf einmal will das bafögamt von mir die anlage für den kinderbetreuungszuschlag von mir ausgefüllt haben, aber eben für den zeitraum 2008/2009...und ich frage mich jetzt warum die das jetzt noch haben wollen...kann es sein das die mir rückwirkend den zuschlag zahlen, der mir ja damals zugestanden hätte? wisst ihr was ich meine? warum wollen die das sonst wissen?