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Frage Rentenversicherung

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Frage Rentenversicherung

iriselle

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Ich arbeite 100-120 Stunden monatlich auf Steuerkarte ( logisch ) und habe kürzlich einen Nebenjob ( 300 Euro monatlich ) angenommen, der auch bei der Minijobzentrale angemeldet wurde. Nun kann man sich ja von der Rentenversicherungspflicht beim Mini-Job befreien lassen, da ich ja beim Hauptjob schon versichert bin. Was muss ich da machen ? VG


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Die Knappschaft (Minijobzentrale) hat eine sehr gute Telefonhotline. Ruf da einfach an und frag. Da wirst Du sicher eine verbindlichere Antwort als hier bekommen. Silvia


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Ich bekam vom Arbeitgeber ein Formular dazu. Das musste ich nur noch ausfüllen und das würde eingesandt. Vielleicht kann man sich das bei der zuständigen Knappschaft sogar online runterladen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von iriselle

meine firma hat dafür vordrucke, die man ausfüllen muß


ursel

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Antwort auf Beitrag von iriselle

warum willst du dich da befreien lassen? Nur so als Frage. Diese 300,00 Euro wirken sich betragsmäßig doch auch rentensteigernd aus. Wird doch quasi auf deinen Lohn aus der Hauptbeschäftigung mit draufgerechnet.


Morla72

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Antwort auf Beitrag von ursel

Es wird dir ja aber vom Minijob-Gehalt abgezogen. Mein Steuerberater meinte auch ganz klar: befreien lassen. Das bringt mehr, als die paar Kröten, die später mal dabei rumkommen, bringen...


ursel

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Antwort auf Beitrag von Morla72

naja, wenn du so denkst. Bei deinem normalen Job denkst du doch auch nicht darüber nach und kumulierst deine Ansprüche. Im Minijob hast du dann auch noch den Vorteil, dass dein AG 15% und du lediglich 3,7% von den oben genannten 300,00 Euros zahlst. Das sind nach meinem Taschenrechner gerade mal 11,10 Euro Abzüge für einen selbst. Da finde ich, sollte es wirklich nicht darauf ankommen. (natürlich bei einem Haushalts-Minijob zahlst du mehr, aber gehen wir mal von einem "üblichen"Minijob aus) . Wirkt sich dann wahrscheinlich nach 20 Jahren so aus, dass sie 60 Euro mehr Rente hat. Würde mir als Steuerberater nie anmaßen dahingehend die Leute zu beraten, habe das aber schon selbst bei meinem Stb so erlebt, dass die Angestellte dann den Kunden den Tip gibt. Ich denke das sollte sich jeder selbst überlegen. Viel machts nicht. Mit einer Beamtenpension kann man das natürlich nie vergleichen, aber der Lebenslauf von jeden von uns ist viel zu individuell, als das ich als Stb. das dem so anraten würde.


Morla72

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Antwort auf Beitrag von ursel

Naja, mein Steuerberater kennt mich ja...


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von ursel

das bißchen mehr im Monat lohnt sich nicht im Vergleich zu mehr Rente.


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Du musst dieses Formular ausfüllen und beim AG abgeben: http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/DownloadCenter/2_Formulare_und_Antraege/1_gewerblich/Befreiungsantrag_RV_Pflicht.html?nn=123096 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Minijobber, die nicht der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen möchten, können sich jederzeit - auch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses - von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben. In diesem Fall bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und ihm steht kein Befreiungsrecht zu. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist vom Beschäftigten schriftlich beim Arbeitgeber zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent bzw. 5 Prozent (bei Minijobs in Privathaushalten). Der Eigenanteil des Minijobbers fällt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht weg. Der Minijobber erhält dann nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und auch das erzielte Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt. Bei Minijobs im gewerblichen Bereich nimmt der Arbeitgeber den Befreiungsantrag des Arbeitnehmers zu den Entgeltunterlagen. Er ist nicht an die Minijob-Zentrale zu senden. Die Entgegennahme des Befreiungsantrags bedingt aber zwingend, dass das Entfallen der Rentenversicherungspflicht – wie in den Ausführungen unter "Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherunspflicht" beschrieben - der Minijob-Zentrale zu melden ist. Bei Minijobs in Privathaushalten wird die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf dem Haushaltsscheck, dem Formular zur Anmeldung von Minijobs in Privathaushalten, erklärt. Auf diesem Formular ist Punkt 10 „Meine Haushaltshilfe beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ anzukreuzen. Der ausgefüllte Haushaltsscheck ist an die Minijob-Zentrale zu senden. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_versicherungspflicht_rv/node.html


iriselle

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Ihr habt mir sehr geholfen !! VG