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Frage an die Finanzexperten

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Reni+Lena

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Ist es richtig, dass das sog. Insolvenzgeld UNVERSTEUERT an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, der es aber dann im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs NACHTRÄGLICH versteuern muss??? Danke und LG Reni


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hallo Reni, Insolvenzgeld wird, soweit ich weiß, von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Nettoverdienstes gezahlt. Von der BA bekommt man dann eine Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung. Dort ist der Betrag lt. Bescheinigung in der Anlage N einzutragen und wird als Progressionseinkünfte behandelt, so wie ALG I auch. VG Goldbear


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

vielen Dank...ich habs kapiert was Progressionsvorbehalt ist:) Lg reni


Nikas

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

kriegst du bar auf die Kra.....musst Du nicht versteuern.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Nikas

naja...so einfach ist es nicht... durch diesen Progressionsvorbehalt wird am Jahresende ungefähr genauso viel abgezogen als wenn man es gleich versteuern müsste... Lg reni