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Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?

Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?

le1973

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Ich frage auch hier nochmal, wie bereits bei Frau Bader und im "Baby und Job". Seit 20 Jahren!!! gab es zwischen mir und meiner Kollegegin keine Probleme bei der Abstimmung der Vertretung zwischen den beiden Sekretariaten der Geschäftsleitung. Für die Planung 2012 und Folgejahre VERLANGT der Geschäftsführer (nicht Besitzer und Eigentümer, sondern selbst "nur" angestellt), dass seine Sekretärin genauso Urlaub nimmt wie er und ich genauso wie meine unmittelbare Vorgesetzte. Beide Chef haben ihren bereits gebuchten Urlaub am 04.11. bekanntgegeben. Unsere Vorstellungen der Urlaubsplanung (lt. geschlossener Betriebsvereinbarung ist bis 30.11. Abgabetermin) sind jedoch völlig andere. Der Betriebsrat ist unsererseits gestern davon in Kenntnis gesetzt worden. Nun meine Frage: Gibt es eine gesetzl. Grundlage, dass er uns VORSCHREIBEN darf, wann wir Urlaub zu nehmen haben? Letztes Jahr z. B. hatte meine Chefin 3 mal jeweils eine Woche Urlaub. Das hat für mich und meine Familie nichts mit Erholung zu tun. Danke für Eure Hilfe.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von le1973

ich habe mal gegoogelt, es gibt das Bundesurlaubsgesetz. Darin steht, dass ein AG auf die Wünsche und auch auf die soziale Stellung des AN Rücksicht zu nehmen hat, sofern keine innerbetrieblichen Gründe dagegen sprechen. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

naja, aber dann könnte er ja aus "innerbetrieblichen Gründen" den Urlaub so anweisen. Soweit ich weiß ist es allerdings so, dass du zumindest ein mal auf einen Urlaub von 2 wochen am STück hast.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Luni2701

er KANN. Und wenn er will, dann macht er das auch so. Dann liegt es in der Beweispflicht des AN, dass ein innerbetrieblicher Grund nicht vorliegt. Mein damaliger Niederlassungsleiter hat mir wegen innerbetrieblichen Gründen die Kur gestrichen. Das war die offizielle Ansage. Die inoffizielle sah anders aus, das wußten alle, auch ich...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von le1973

hmm, ist schwierig, weil der AG es hinstellen kann wie er will.. bei mir war es mal so, daß ich in einem Geschäft gearbeitet habe und dieses geschäft mehrmals im jahr für eine woche "betriebsurlaub" gemacht hat. und immer dann, wenn keine ferien waren. die Geschäftsinhaberin hätte NICHT schließen müssen, aber sie wollte es so. wir durften unseren urlaub nicht so legen wie die kinder ferien hatten. sie schloß den laden so oft, daß unser urlaub dadurch aufgebraucht wurde. leider kamen wir nicht gegen sie an, obwohl wir mehrere mütter mit schulpflichtigen kindern waren. ich musste dann aufhören, ging nicht anders.


Hannehoch6

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Antwort auf Beitrag von le1973

du hast Anspruch deinen Urlaub in Höhe von mind. 3 Wochen am Stück zu nehmen. Außerdem sind auf deine persönlichen Belange Rücksicht zu nehmen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Hannehoch6

mein mann bekommt schon seit 20 jahren nur max 2 wochen urlaub am stück. und das ist rechtens


Hannehoch6

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wenn er es so möchte? Das Bundesurlaubgesetz sagt etwas anderes.


Tizi10

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Antwort auf Beitrag von le1973

Hallo, wenn das 20 Jahre anders ging, kann der AG das nicht so einfach ändern. Wenn es sich um Betriebsferien handeln würde, dann dürfte er von den Mitarbeitern verlangen, einen Teil (noch lange nicht alles) des Urlaubs dann aufzubrauchen, aber darum geht es hier ja nicht. Der Betriebsrat hat gemäß § 87 absatz 5 BetrVg ein Mitbestimmungsrecht, was die zeitliche Lage des Urlaubs der Arbeitnehmer angeht. Gibt es Streitigkeiten, die so nicht aus der Welt geschafft werden können, kann der BR die Einigungsstelle einschalten, oder der Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Ich gehe jetzt mal davon aus, das man als Sekretärin durchaus von anderen Personen vertreten werden kann, ihr werdet ja auch nicht immer um die selbe Jahreszeit krank sein wie der Geschäftsführer *ironie* Boah, sowas kann ich leiden


Alex2003

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Antwort auf Beitrag von Tizi10

also es ist rechtens nur 2 wochen am stück urlaub zu bekommen! egal welche position man hat.


le1973

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Antwort auf Beitrag von Alex2003

Ich danke Euch erstmal für Eure Antworten. Wir sind ein größeres Unternehmen (ca. 200 MA hier vor Ort). Unsere Aufgaben bestehen nicht nur aus den üblichen Sekretariatsaufgaben, sondern wir haben auch noch andere Tätigkeitsfelder, die völlig unabhängig vom Vorgesetzten laufen (müssen) und die auch sonst keiner machen kann. Momentan sind wir einfach nur sauer alle beide, dass wir nicht mal die Chance bekommen, uns dazu zu äußern. Wir sollen einfach stillschweigend schlucken und das kann es doch wohl nicht sein.