Mitglied inaktiv
hallo, ich habe eine schnelle frage. ich und kindsvater sind getrenn. die erste ferienwoche von samstag bis freitag seine, die zweite woche von samstag bis freitag meine. nun fällt sein freitag aber auf die 2. ferienwoche( meine) und er besteht auf seinen umgang. wir sind aberverreist. kann er darauf bestehen? lg antje
Mir fehlen da einige Infos. Seit wann besteht diese Umgangsregelung. War sie schon aktiv als Du den Urlaub gebucht hast.
regelung seit 2 jahren . er hat aber heute auch seinen ferientag. sein freitag ist immer in der letzten geraden woche im monat
Aber warum hast Du denn dann nicht im Vorfeld mit ihm abgeklärt das Du zu einem bestimmten Termin buchen möchtest? Das ist doch ein hausgemachtes Problem.
die wochenenden im wechsel . also naechstes wochenende ist ja wieder seins
denke eher nicht .jeder hat doch das recht auf eine komplette woche. mich hat es andersrum auch schon so erwischt.
Aber, man sollte Trotzdem vor Urlabsbuchung ganau DAS absichern indem man drüber spricht. Trini
danke, wir reden nicht, da er gern droht und mich beschimpft. läuft über anwälte( ja sehr traurig) . kind hat extra ein papahandy von mir bekommen...er meldet sich nie. schule interessiert ihn nicht und auch viele andere sachen. . meine anwältin hat leider urlaub, sonst hätte ich dort gefragt lg
Unter diesen Umständen würde ich den Urlaub wahrnehmen.
Das ein witz wo ist das problem man kann sich auch anstellen.
Der gesunde Menschenverstand gebietet, dass du die volle Ferienwoche hast - genau wie er.
danke, so sehe ich das auch lg
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