sechsfachmama
ich teile mir mit meiner kollegin eine vollzeitstelle. wir arbeiten immer komplette tage, teilen uns die woche auf. unsere arbeitszeiten sind mo, mi, fr 8.30 bis 17.15 sowie di und do bis 17.30 (weil wir geld zur bank bringen müssen) und sonntags 13 - 17.15. wenn meine kollegin mo, di, so arbeitet, arbeite ich mi, do, fr oder sie arbeitet mo, di, mi und ich arbeite do, fr, so - normalerweise immer wöchentlich wechselnd, aber es kann durchaus auch sein, dass wir uns im vorfeld einigen, sonntage oder mittwoche zu tauschen. kann also passieren, dass ich mal von mi - so arbeite, die folgewoche do - so, dann mal zwei sonntage dafür nicht, aber das legen wir im vorfeld fest für den jeweiligen monat. wir beide sind die einzigen MA vor ort und wenn einer von uns z. b. urlaub machen möchte, heißt das für den anderen, dass er in der zeit voll arbeiten muss - somit überstunden rausarbeitet, die er dann während seines urlaubs "abfeiert". man kann also sagen, bezahlte urlaubstage gibt es überhaupt keine oder man kann auch sagen, man hat bezahlte urlaubstage und bekommt die rausgearbeiteten stunden als überstunden vergütet. unterm strich jacke wie hose vom finanziellen her, da man aber gesetzlichen urlaub zu bekommen hat, muss in den freien tagen dann auch urlaub im arbeitsplan stehen. nun kamen wir zum thema stunden und vergütung und meine kollegin meinte - nö, wir bekommen nur die stunden vergütet, die wir auch gearbeitet haben. hat unser laden wegen feiertag geschlossen, bekommen wir auch nix. ich meinte, aber wir haben doch in sachsen extra ne höhere abgabe von .... wegen dem buß- und bettag im november. meinte sie - das hat nix mit lohn zu tun, das ist nur wegen den sozialabgaben. ich habe mich im netz nun belesen, denn jede vollzeitkraft bekommt ja auch die betr. feiertage voll bezahlt und es ist so, wenn die feiertage in die jeweilige arbeitszeit des arbeitnehmers fallen, dann bekommt der arbeitnehmer diese auch bezahlt. was passiert nun mit unserem "flexiblen" mittwoch? der buß- und bettag war an einem mittwoch in einer ungeraden woche, in der normalerweise meine kollegin gearbeitet hätte. also müsste sie ihn auch bezahlt bekommen. nun könnte ich aber böse sein und sagen: nöö, an dem mittwoch hätte ich schon gearbeitet, aber wir hatten ja zu ... das mache ich natürlich nicht, aber wie regelt man diese feiertagsbezahlung bei so flexibler arbeitszeit? und kann jetzt gesagt werden: di und do die 15 min länger werden nicht bezahlt, weil ja keiner zur bank musste? obwohl man sonst immer di und do 15 min länger arbeitet? eigentlich nicht. das gleiche ist bei krankheit. welche krankentage bekomme ich bezahlt? der monatsplan steht, ich gehe in woche 1 mi, do, fr und in woche 2 do, fr, so arbeiten. nun erwischt es mich in woche 1 am montag und ich bin zwei wochen krank. d. h. ich bekäme meine geplanten arbeitstage bezahlt. die tage, die ich geplant nicht arbeite, bekomme ich nicht bezahlt. was ist aber nun - wie in kürze eintreten wird - wenn ich geplant krank bin? ich muss zahnziehen, das ist bei mir bisher immer nicht problemlos abgegangen und mein ZA sagte mir gleich, da werde ich sie mind. 2 tage krankschreiben. nun kann ich sagen: dann machen wir das an einem montag, an dem ich eh zuhause wäre ... und liege zwei tage zu hause flach, die ich nichts wirklich machen kann und meine ganze arbeit zu hause bleibt liegen. oder ich kann sagen: ok, dann lege ich den termin auf donnerstag IN meine geplante arbeitszeit und lasse mich zwei tage krankschreiben, evtl. noch den sonntag mit, wenn es nicht geht. was aber zur folge hat ... dass meine kollegin meine arbeitszeit mit übernehmen muss, was bedeutet, dass sie in der woche voll arbeiten müsste und was wiederum zur folge hat, dass sie sagen wird: ok, wenn du deinen termin auf donnerstag legst und ich da arbeiten muss, dann musst du eben montag und dienstag für mich arbeiten ... (was nicht geht, weil ich mo/di immer noch andere termine habe, zu denen ich mich im falle eines zahnziehens montags trotzdem aufraffen müsste) bzw. die chefetage könnte das gleiche sagen. kann man gezwungen werden, geplante krankschreibung auf arbeitsfreie tage zu legen und somit kein krankengeld erhalten? viele fragen, ich hoffe, es kennt sich jemand aus.
und wie werden der 24. und 31.12. gehandhabt? wir hatten geschlossen, sind keine gesetzlichen feiertage. dann wird auch nix bezahlt?
Du wärst mir als Kollegin zu anstrengend. Als Arbeitgeber ebenfalls. Rennst Du jeder Minute nach, das Du sie auch ja bezahlt bekommst? Arzttermine sind soweit wie möglich in die Freizeit zu legen. 24. und 31. gilt in der Regel als 1/2 Arbeitstag.
wir arbeiten eh schon genug unbezahlt in der freizeit ... und ich möchte nur wissen, wie man das regelt. es geht nicht um einen arzttermin sondern um eine daraus folgende krankschreibung. 24. und 31. haben wir geschlossen - heißt also, wird nicht vergütet, da kein gesetzlicher feiertag.
jede minute, die man unbezahlt arbeitet bedeutet, dass man weniger als den mindestlohn verdient und das ist strafbar.
Sprich fällt dein Arbeitstag auf einen Feiertag, bekommst Du die Std angerechnet http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankheits-und-Feiertage-bei-Teilzeit-2-Tage-pro-Woche---f266311.html
ja, so hatte ich mich schon belesen, aber nun könnten wir zwei kollegen uns ja z. b. um den mittwoch streiten ... was wir natürlich nicht tun.
.
s
Ich kann dir nur sagen, wie es vei mir früher bei mir mit unregelmässigen Arbeitstagen gehandhabt wurde. Es wurde gegen Momatsstunden gerechnet, Hat der Monat z.B. 21 Arbeitstage, 5 Arbeitstage pro Woche und Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Daraus folgt 21*20/5 sind die Sollarbeitsstunden im Monat. Dagegen wurden die gearbeiteten Stunden gerechnet, Für einen Kranktag wurden 4 Stunden angerechnet, unabhängig davon ich geplant hatte zu arbeiten oder nicht, das Feietagsproblem ergab sich damit nicht,
Ich kann dir nur sagen, wie es vei mir früher bei mir mit unregelmässigen Arbeitstagen gehandhabt wurde. Es wurde gegen Momatsstunden gerechnet, Hat der Monat z.B. 21 Arbeitstage, 5 Arbeitstage pro Woche und Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Daraus folgt 21*20/5 sind die Sollarbeitsstunden im Monat. Dagegen wurden die gearbeiteten Stunden gerechnet, Für einen Kranktag wurden 4 Stunden angerechnet, unabhängig davon ich geplant hatte zu arbeiten oder nicht, das Feietagsproblem ergab sich damit nicht,
Bei der Krankheit wäre ich pragmatisch. Ich würde den OP Termin auf den Dienstag einer Mi -Fr-Woche legen und die folgende Krankschreibung nicht ankündigen. Mein Großer war 2, als ich mir die Weißheitszähne operieren ließ. Ich habe Mo-Mi gearbeitet (und hatte auch nur diese Tage die Tagesmutter ). Deshalb habe ich die OPs montags machen lassen. Zur Bezahlung an geschlossenen Nicht -Feiertagen kann ich nix sagen. In meiner ersten Firma mussten wir an Schließtagen Urlaub nehmen. Trini
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