Mitglied inaktiv
streitthema von egons freund und mir. gibt es das noch, daß sich jemand selbständig machen will und dann ein jahr lang unterstützung von der arge erhält??? und wie hieß das geld, daß man mal 2 oder 3 jahre lang erhalten konnte??? ärger mich noch grün, weil es mir nicht einfällt und weil dieser mensch immer recht haben muß.... alors, filles, helft mir bitte!!!
Hallo, schau mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_172270/Dienststellen/RD-RPS/Neuwied/AA/Presse/Presseinfos/2008/PI-23.html LG
Früher hieß das ja Ich - AG, aber ich finde grad nicht wie der Zuschuss dazu hieß..
Vielleicht hilft dir das noch weiter: http://www.focus.de/karriere/existenzgruendung/gruender-wissen/tid-6992/ein-jahr-nach-der-ich-ag_aid_68320.html
und bei algI-bezug bekommt man einen gründungszuschuss für 9 monate zuzüglich 300 € pauschale, WENN man ab dem tag der gründung noch 90 alg I-bezug vor sich hätte. "Existenzgründung Arbeitslosengeld I Neues Fördermittel für Existenzgründerinnen und -gründer mit Arbeitslosengeld I - Bezug ab 01.08.2006 Die bisherigen Förderungen ( Überbrückungsgeld gemäß §§ 57 ff SGB III oder den Existenzgründungszuschuss Ich-AG-Zuschuss gemäß § 421 I SGB III ) sind weggefallen. Stattdessen gibt es für Existenzgründer und -gründerinnen mit Arbeitslosengeld 1-Bezug nun die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zu beantragen. In der ersten Phase nach der Gründung erhalten die Gründerinnen und Gründer zukünftig neun Monate lang einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 eur zur Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. In der zweiten Phase wird dann für 6 Monate die Pauschale für die freiwillige Sozialversicherung weiter gezahlt, so dass der Förderzeitraum insgesamt 15 Monate beträgt. Vorraussetzungen: Sie erhalten ALG I und haben noch einen Anspruch auf mindestens weitere 90 Tage Arbeitslosengeld Zur Beantragung einer Förderung müssen Sie einen Businessplan erstellen, der dann von einer fachkundigen Stelle (Kammern, Verbände, Kreditinstitute) auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit hin beurteilt wird. Sie müssen die für sie zuständige Arbeitsagentur für Arbeit von Ihrer persönlichen und fachlichen Eignung überzeugen; Sie sind nicht älter als 65 Jahre. Existenzgründung ALG- II Einstiegsgeld- ALG- II -Empfänger können beim Jobcenter für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld beantragen Für Gründer/innen mit Arbeitslosengeld II Bezug besteht nach wie vor die Möglichkeit, eine Förderung in Form des sog. Einstiegsgeldes nach § 29 Sozialgesetzbuch II (SGBII) beim jeweilig zuständigen Jobcenter zu beantragen. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer tragfähigen selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Es handelt sich bei dieser Regelung jedoch um eine sogenannte Kann-Regelung, d.h. es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung, sondern die Entscheidung über die Gewährung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Jobcenters. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes wird die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit, sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt. Es kann ein Betrag i.H. der Hälfte des Regelsatzes zzgl. 10 % pro Haushaltsangehörigem zusätzlich zum bisherigen Regelsatz bewilligt werden. Die Zahlung erfolgt höchstens für 24 Monate und nur solange eine Hilfebedürftigkeit trotz Einkünften aus selbständiger Tätigkeit vorliegt. In der Regel wird das Einstiegsgeld zunächst für 6 Monate bewilligt. Über das Einstiegsgeld hinaus sind bei vorliegender Hilfebedürftigkeit und Erforderlichkeit weitere Existenzgründungshilfen z.B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II möglich. Über den genauen Weg der Antragstellung informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Fallmanager Ihres Jobcenters. Dort erfahren Sie auch, ob Sie einen Businessplan erstellen und welche Unterlagen Sie ggf. dort vorlegen müssen." und schau mal auf der seite http://www.existenzgruender.de/expertenforum/foerderung_finanzierung/archiv.php?archiv=73
das wollte mir einfach nicht mehr einfallen!!!
vielen lieben dank, jetzt kann ich trumpfen...
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