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Erfahrungen mit Erstattung bei Gepäckverlust

Erfahrungen mit Erstattung bei Gepäckverlust

Ruto

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Hallo, Mein Gepäck ist vor einigen Monaten auf einem Rückflug verloren gegangen und die Airline bestätigte mittlerweile, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass es noch einmal auftauchen wird. Jetzt bekam ich ein Formular zugeschickt, in dem ich den Gepäckinhalt aufzählen soll, und Quittungen beilegen muss. Vielleicht wende ich mich sowieso noch an die Verbraucherzentrale, aber jetzt würde mich erst einmal interessieren: Hat jemand von euch Erfahrungen damit? Muss man wirklich zu jedem einzelnen z.B. Kleidungsstück einen Beleg haben? Oder reicht es, alles nach bestem Gewissen aufzuzählen, und Quittungen zu nur manchem hinzuzufügen? Werden dann nicht quittierte Stücke partout nicht erstattet oder kann man trotzdem auf die Kulanz und den Menschenverstand der Airlines zählen? Leider war ich nicht so profimäßig, vorab Fotos vom Inhalt des Koffers festzuhalten. Jaja, ich habe für die Zukunft dazu gelernt... Wie dehnbar ist eurer Erfahrung nach der Begriff "Wertgegenstände"? Werden auch Dinge wie Kopfhörer erstattet? Bücher? In meinem Koffer waren nicht nur meine Sachen, sondern auch die meiner Tochter (inkl. teurer Schuhe und Jacke). Bezieht sich die Angabe des Höchstbetrags trotzdem auf nur eine Person oder in dem Fall auch auf zwei Personen? Finde es ärgerlich genug, dass ich zu den 0,x Personen gehöre, deren Gepäck wohl wirklich für immer weg ist. Aber dieses Fordern von Nachweisen empfinde ich als eine zusätzliche Gängelung - denn wer hebt bitte alle Quittungen von jedem einzelnen Gegenstand auf, der in einen Reisekoffer gepackt wird? Bin auf eure Erfahrungen gespannt.


NaduNaduNadu

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Oh das tut mir Leid. Sehr ärgerlich. Man nimmt ja auch seine Lieblingsstücke mit in den Urlaub. Leider kann ich dir nicht wirklich helfen. Ein Koffer war mal verschwunden der tauchte aber zügig wieder auf und ich bekam ihn sogar bis nach Hause gebracht. Wenn du die Nachweise der teuren Sachen hast ist das schon mal gut. Naja wenn du nicht nur alleine geflogen bist denke ich liegt die Grenze auch bei mehreren Personen?! Ich habe auch keine Nachweise... Welcher Monk hebt das bitte alles auf? Ich würde einfach alles angeben. Ohne Nachweis. Und für die Tochter Sachen halt die Nachweise mit beilegen wenn zur Hand.


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Wer partout fliegen will, muss die Risiken halt tragen… Handlungen haben Konsequenzen… so ist das.


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von kirshinka

Abgesehen davon ist das natürlich sehr ärgerlich. Gibt so ein paar Sachen, die ich auch nicht verlieren wollen würde - und weiß auch, wie es sich anfühlt, für einen wichtige Sachen geklaut zu kriegen.


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von kirshinka

Was ist das für ein dummes Zeug? Wenn ich mal kurz deine Tasche halten soll, und die dann verliere, sage ich doch nicht "sorry, ist halt die Konsequenz davon". Man zahlt u.a. dafür, dass dein Gepäck sicher und heile von A nach B kommt. Und wer es verbockt, muss es ersetzen.


Daffy

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Antwort auf Beitrag von kirshinka

> Wer partout fliegen will, muss die Risiken halt tragen… Das merk ich mir für den nächsten Messer-/Axtangriff im Zug.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Daffy

Gut dass du geflogen bist Bei Kofferklau im Zug haftet keiner


MM

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Antwort auf Beitrag von User-1750749248

... man vertraut denen sich und das Gepäck an. Daür zahlt man . Und wenn das Gepäck verloren geht, müssen sie es ersetzen. Ebenso wie zB beschädigte Koffer (damit haben wir Erfahrung, hat aber geklappt mit der Entschädigung)...


MM

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Antwort auf Beitrag von kirshinka

Egal ob Flugzeug oder Gepäckaufbewahrung am Bahnhof oder sonstwo, man zahlt für eine Dienstleistung und hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Dienstleister es verbockt. Die sind ja auch versichert dafür. Du sagst doch auch nicht "Wer partout Pakete mit der Post schicken will, muss die Risilen halt tragen." Nein, auch da haftet die Post und muss ggf. Schaden ersetzen (verlorenes Paket).


ichbinfrei

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Das ist mehr als Ärgerlich. Hatte das auch mal auf einem Rückflug. Gott sei Dank nicht beim Hinflug. Das wäre die Vollkatastrophe geworden... Koffer kam aber irgendwann beschädigt an. Hab dann sogar einen neuen bekommen. Lief reibungslos. Aber ganz weg hatte ich noch nie. Sorry!


Ruto

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Antwort auf Beitrag von ichbinfrei

Das klingt schon Mal vielversprechend (dass du ohne Probleme einen neuen bekommen hattest bei Beschädigung). Mal sehen wie die das bei komplettem Verlust sehen


Caot

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Wenn Du darunter alles auflisten kannst und das nach Prüfung plausibel ist, sehe ich da kein Streitproblem bis zu dieser Grenze. Belege sind sicher sinnvoll, aber darüber. Du wirst, hier als Beispiel genannt, beweisen müssen, dass die 1.000 Euro teure Canada Goose- Jacke drin war und das mit Beleg. Dann wäre eventuell der Betrag höher. Darunter pro Koffer eben bis 1.500 Euro. Fülle das Formular aus. Nach bestem Wissen und Gewissen. Belege die Du hast legst Du bei. https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/urlaubs-reiseaerger/koffer-gepaeck-verloren-so-gibts-entschaedigung Erfahrungen hab ich persönlich keine. Aber beruflich mit diversen Versicherungen zu tun. Plausibel muss es immer sein. Belege nur für teure Dinge (die Du aber hoffentlich nicht darin hattest).


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Caot

Gut zu wissen, danke! Den Link kannte ich noch nicht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Ich habe den Fall auch noch ne gehabt Kann mir aber nicht vorstellen dass jemand jede Unterhose mir Beleg nachweisen kann, ich hätte vermutlich für nichts Belege denn die halte ich nur bei Technik länger vor. Ich würde ggf alles auflisten und bei Ablehnung über Anwalt gehen. Wer fliegt hat auch Rechte und man zahlt ja dafür .


RR

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Hallo, leider schlechte Erfahrungen, meine Schwiegereltern sollten auch alle Belege einreichen als der Koffer nicht mehr kam. Wer hebt schon alles auf??? Als ich als Jugendliche mit meinen Eltern mit dem Zug verreist war, hatten wir auch die Koffer aufgegeben u. auf dem Nachhauseweg gingen sie erst mal verloren. Ohne Belege kaum eine Chance u. ein über 5 Jahre alter Koffer ist eh nix mehr wert auch wenn er nur 2-3x genutzt wurde....... Unsere Koffer kamen dann ca. 9 Monate später doch noch an..... Hoffe, dass ein Wunder geschieht u. die Koffer doch noch eintreffen..... viele Grüße


Ruto

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Antwort auf Beitrag von RR

Das wäre tatsächlich auch meine Hoffnung, dass es am Ende trotzdem noch auftaucht. Aber fairerweise werden gerade die Sachen meiner Tochter dann auch nicht mehr passen und ich musste natürlich bereits einiges an Ersatz kaufen. Für meinen Koffer selber bekomme ich wahrscheinlich auch kaum mehr was, der ist auch schon echt viele Jahre alt (und war tatsächlich viel genutzt). Aber schon für den Inhalt wäre es gut, ich bekäme noch was.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Ruto

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/mein-gepaeck-ging-verloren-kam-beschaedigt-oder-verspaetet-an-27883 Vielleicht kannst Du etwaige Quittungen per Kreditkartenabrechnung oder Onlinekauf (Amazon etc) einreichen. Viel Glück!


blessed2011

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Hast du vielleicht statt Quittungen Fotos von deiner tochter wo sie zB die Jacke und die Schuhe trägt? Kann man vielleicht irgendwas mit belegen, keine Ahnung...zum Beispiel Fotos von der Reise.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Danke euch für eure Antworten! Dann seht ihr das wie ich, dass man schwer für alles Belege liefern kann. Die Idee mit den Fotos finde ich als Nachweis gut. Ich werde es so versuchen wie ihr es mir auch geraten habt: Einfach alles aufzählen, von dem ich weiß, dass es im Koffer war, die ein oder andere Quittung (manche habe ich noch, wenn online gekauft) und Fotos mitschicken. Ich werde berichten (auch wenn es nach Einreichung sicher eine Weile dauern wird bis ich das Geld auf dem Konto haben werde).