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Erbfrage... hab da was gelesen...

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Erbfrage... hab da was gelesen...

peekaboo

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Moin, angenommen man ist verheiratet mit Kindern, und es läge kein Testament vor. Wenn ein Elternteil stirbt würden die Kinder den Pflichtteil erhalten und der Überlebendende Elternteil den Rest? Sind Eltern/Geschwister des Verstorbenen auch Erbberechtigt? Hatte da was gelesen, allerdings stand da nicht dabei, das es Kinder gab. Hier wurde gesagt Verwandte und überlebender Ehepartner wären Erbberechtigt. Ratlose Grüße Peeka


shinead

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Kinder und Ehegatte sind zu gleichen Teilen erbberechtigt. Deine Variante setzt ein Testament voraus in dem die Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder haben dann zwar trotzdem Anrecht auf ihr Pflichtteil, können aber verzichten und erben dann, wenn der zweite Elternteil verstirbt.


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von shinead

A) es gibt keine Nachkömmlinge und kein Testament, erben dann die Eltern und Geschwister des Verstorbenen einen Pflichtteil? B) Es gibt ein Testament, aber keine Nachkömmlinge.. haben dann die Eltern und Geschwister Anspruch auf den Pflichtteil? LG Peeka


shinead

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Eltern und Geschwister erben nicht, wenn es einen Ehegatten und/oder Kinder gibt. Für Geschwister gibt es keine Pflichtteilregelung. Die Eltern hätten Anspruch darauf.


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von shinead

in dem Bericht den ich gelesen hatte, stand aber drinnen, das Eltern erben würden, trotz Ehefrau (wenn es Abkömmlinge des Verstrobenen gibt). LG Peeka


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hier ist alles sehr gut erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge Und es stimmt eben nicht, dass Ehegatte und Kinder IMMER zu gleichen Teilen erbberechtigt sind!


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

1. Fall: Du und Dein Mann haben zwei Kinder, Eure Eltern leben noch. Es ist kein Testament vorhanden. Dein Mann verstirbt, dann erben Du und Eure Kinder zu gleichen Teilen, wobei Dir meines Wissens der gesamte Hausrat zustehen würde, der fällt nicht in die Erbmasse. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher. Ob ggf. der Zugewinn (falls vorhanden) auch ausgeglichen wird, weiß ich auch nicht. Die Eltern erben aber nichts und haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. 2. Fall: Es sind keine Kinder da. Jedes einzelne Elternteil (wenn alle 4 noch leben) hat Anspruch auf einen Pflichtteil von 6,25%, Du den Rest. Silvia


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

also im Fall 2. Kinderlos aber Testament das besagt der "verbliebene Ehepartner erbt alles".. hätten dann die Eltern ein Anrecht auf den "Pflichtteil"? LG Peeka


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Kinder und Ehefrauen erben nicht zu gleichen Teilen! Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt die Ehefrau 1/2 des Vermögens, die Kinder teilen sich den Rest. Bei anderen Güterständen ist es anscheinend sogar so, dass die Ehefrau nur 1/4 erbt und die Kinder sich den Rest teilen. Silvia


77shy

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Wen meinst du mit 4 Elternteilen? MfG


77shy

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2. Ordnung (Eltern). MfG


77shy

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Außer in einer Zugewinngemeinschaft. Da erbt der Ehepartner 1/2 und der Rest geht an die Kinder. MfG


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Sorry, heute bin ich echt durcheinander. Natürlich nur die Eltern des Erblassers, also 2. Silvia


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Testament.. Bei mir sähe es so aus: Kind aus erster Ehe lebt in den USA und wäre von da "Alleinerbe"... sprich weder die Tante noch der Vater hatten weitere Kinder oder einen Ehepartner.... Finanziell stehen Vater und Tante sehr gut da. Gemeinsames Kind mit jetzigen Ehemann und ein Haus: Würde ich zuerst sterben, bekämen mein Mann ein Viertel und meine beiden Söhne je ein Achtel Sprich unser gemeinsamer Sohn müsste ein Achtel an seinen Bruder ausbezahlen... Stirbt mein Mann zuerst, bekäme ich 1/4 und unser gemeinsamer Sohn 1/4.. sprich ich hätte 3/4 des Hauses... würde ich dann sterben würde das auf die beiden Söhne aufgeteilt werden... was ggf. bedeuten würde das das Haus unter den Hammer fällt und der "Lütte" leer dasteht. Ich bin echt hin und hergerissen, zumal der Große echt super gut abgesichert ist. ... Grummel.....


desireekk

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Ja, genau, solche Konstellationen machen es nötig, dass ggf. genügend Bargeld vererbt werden kann um den großen Bruder auszuzahlen. Gggf. könnt Ihr auch einen Erbvertrag abschließen. Da hilft nur der Gang zum Notar... Viele Grüße Désirée


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von desireekk

aber momentan ist eine Ansparung in dem Rahmen einfach nicht möglich. :o( Desweiteren hat der Große damals bei meiner Scheidung auf einen Fond eine Summe X von mir bekommen (das Geld wäre eigentlich meines gewesen aus dem "Scheidungsinventar") ... über das Geld verwalten theoretisch mein Ex und ich und es war für das Studium oder als Finanzspritze gedacht. Wir müssen wirklich einen Erbvertrag machen :o( LG Peeka


Nikas

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Antwort auf Beitrag von 77shy

wundere mich grade: besteht eine zugewinngemeinschaft automatisch, in der ehe, ohne testament, und hinterbliebener gatte erbt automatisch die hälfte statt 1/4? als mein vater starb, war wundersamerweise kein testament auffindbar - ;) - und die hinterbliebene zweite gattin erbte die hälfte, kinder zusammen auch die hälfte. mir erschien es seinerzeit rechtens. hat sich das drastisch geändert, was ich mir jetzt nicht vorstellen kann?


Ebba

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Deinen Beitrag verstehe ich jetzt ehrlich gesagt gar nicht mehr :-). Was hat das mit der Tante und dem Vater des in den USA lebenden Kindes auf sich? Willst du ausdrücken, dass dein Erbe eher dem Kind aus zweiter Ehe zu Gute kommen soll? Und wieso bekäme dein Mann nur 1/4 und deine Söhne jeweils 1/8, wenn du zuerst verstirbst? Wer soll denn die andere Hälfte bekommen? Grundsätzlich ist es so, "das Gut fließt mit dem Blut" :-), d.h., 1) hat der Erblasser Abkömmlinge, d.h. Kinder, dann sind diese seine Erben. 2) Hat er keine Abkömmlinge, so Erben die Eltern. Sind im ersten Fall die Kinder des Erblassers verstorben oder im zweiten Fall seine Eltern, so er ein wiederum deren jeweilige Abkömmlinge usw. Das Ganze ändert sich noch etwas, wenn der Verstorbene verheiratet war. Dann erbt der Ehegatte im 1) Fall neben den Abkömmlingen des Erblassers zu 1/4, im zweiten Fall zu 1/2. Aber damit noch nicht genug ;-). Lebten die Eheleute im (gesetzlichen) Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was mindestens immer dann der Fall ist, wenn die Eheleute nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt haben, dann erhält der Überlebende Ehegatte grds. zusätzlich zu seinem 1/4 Erbteil ein weiteres 1/4 des Nachlasses als pauschalem Ausgleich des Zugewinns, also insgesamt 1/2 im 1) und 3/4 im 2) Fall. Die übrigen Erben teilen sich jeweils die restl. 1/2 bzw das restl. 1/4 zu gleichen Teilen. Anders ist es bei der Gütergemeinschaft, außerdem gibts auch noch einen sog. "Voraus" für den Ehegatten. All das ergibt sich aus §§ 1922-1936 BGB. Wenn du nun von diesen gesetzlichen Regelungen abweichen willst, dann kannst du das in gewissem Rahmen durch ein Testament tun. Was du nicht kannst ist einen gesetzlichen Erben komplett leer ausgehen lassen. Dieser hat, von seltenen Ausnahmen abgesehen, immer Anspruch auf mindestens seinen Pflichtteil, das ist 1/2 des gesetzlichen Erbteils. Mir erscheint es eigentlich grds. sinnvoll als Eheleute mindestens ein sog. Berliner Testament zu machen. Darin heißt es dann: Wir setzten uns gegenseitig zu Erben ein. Erbe des Längstlebenden sind unsere gemeinsamen Kinder .... Etwas mehr ins Detail gehend kann man dann aber auch noch regeln, dass zB das Kind, das im ersten Erbfall seinen Pflichtteil vom Erben verlangt, im zweiten Erbfall auch nur Anspruch auf den Pflichtteil hat. Der Vorteil: wenn der erste Ehepartner stirbt haben die Kinder nur einen Pflichtteilsanspruch. Es kann einen Überlebenden Ehegatten nämlich schon in arge finanzielle Bedrängnis bringen, wenn die Kinder mit ihm gemeinsam Erben sind. Wenn größeres Vermögen da ist, zB ein Haus oder gar eine Firma finde ich es immer sinnvoll einen Anwalt oder Notar zu einer ausführlichen Beratung aufzusuchen.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Nikas

wenn die Eheleute in zB einem Ehevertrag nichts anderes bestimmt haben, dann leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (anders war es zB m.W. in der DDR, da war der gesetzliche Güterstand die Gütergemeinschaft). In der Regel bestimmen Eheleute keinen anderen Güterstand als den gesetzlichen. Folge ist, dass sofern kein Testament vorhanden ist, der überlebende Ehegatte 1/2 des Nachlasses erhält und die Kinder sich den Rest zu gleichen Teilen teilen. Die Verteilung des Nachlasses deines Vaters war damit vmtl. vollkommen oK.


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von Ebba

Ich möchte nicht das der "kleine" Mittellos dastünde, weil der große ausbezahlt werden würde. Obwohl ich verheiratet bin, finanziert mein Mann (Vater des Kleinen) dieses Haus und von daher fände ich es fair, wenn es dem "Kleinen" zustünde. Wollte nur sagen der "Große" ist aufgrunddessen das mein Ex nicht mehr geheiratet hat und auch keine weiteren Kinder mehr hat genug abgesichert. Auch die Schwester meines Ex Mannes hat keine Kinder und ich denke im "Ernstfall" würde der Große erben. LG Peeka


Ebba

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Wem gehört denn das Haus? Euch beiden zu 1/2 Miteigentum oder nur deinem Mann? (Grundbuch) Ihr könntet auch darüber nachdenken zB eurem Sohn in ein paar Jahren das Haus zu übertragen und Euch ein lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch usw grundbruchrechtlich sichern zu lassen, um sicher zu stellen, dass der größte Teil eures Vermögens beim ihm landet. Das hat natürlich auch Nachteile, v.a. dann, wenn sich das Kind vielleicht nicht so entwickelt, wie erhofft. Aber, im Falle eines Falles werdet ihr euch ja auch ausführlich bei einem Notar oder Anwalt beraten lassen, der euch über Risiken und Nebenwirkungen aufklärt. Gleiches gilt für ein Testament.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Bitte bedenke, dass das amerikanische Erbrecht anders aussieht als in D. Dein Kind in den USA ist dort nicht zwangsläufig Alleinerbe - ganz im Gegenteil gibt es sogar in den meisten US-Staaten keinen Pflichtteil für Kinder. Wenn die Erblasser ein Testament machen und jemand anderen begünstigen, dann ist dein Kind1 mittellos raus.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Nikas

Hier kannst Du es nachlesen (hängt mit dem Ausgleich des Zugewinns zusammen): http://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Erbrechtliche_Vorsorge/Gesetzliche_Erbfolge/Ehegatten_Zugewinngemeinschaft