Elternforum Aktuell

Ende der Elternzeit (sorry lang)

Ende der Elternzeit (sorry lang)

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Hallo zusammen mal ine frage kennst sich jemand von euch damit aus? meine elternzeit endet am 19.08.2009 habe mich im april bei meinem arbeitgeber gemeldet und zum einen teilzeit beantragt und zum anderen gebeten mich in eine andere filiale in meiner nähe zu versetzten (meine alte ist 70 km weg) da ich das mit den kids ja sonst nicht hinbekomme.sagte auch das falls das nicht gehen sollte ich nicht zurück komme.meine chefin meinte sie hört sich um und meldet sich wieder.war dann im mai zur reha und sie meldete sich nicht war auch dummer weise nie da wenn ich anrief.jetzt ist sie im urlaub und die vertretung meinte heute zu mir sie haben nix für mich ausser halt in der alten filiale oder ich sollte kündigen wenn mir das zu weit ist..die kündigungsfrist von 3 monaten ist jetzt aber ja scho lange rum was mache ich jetzt????


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Ich würde zum Ende der Elternzeit kündigen. Was soll passieren, wenn sich der Arbeitgeber nicht einverstanden erklärt. Spätestens wenn Du nicht zum Dienst erscheinst, würden sie eine fristlose Kündigung ausprechen. Was sollte also passieren? Im schlimmsten Fall würden sie Dir kündigen. Damit würde nichts passieren, was Du nicht sowieso gewollt hast... Gruß Corinna


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kündigung geht im Beidseitigem einverständnis auch ohne die 3 Mon.einzuhalten. Würd mich aber erst erkundigen ob es nicht anders zu regeln ist,denn wenn du Kündigt,wirst du 3 Mon.gesperrt vom Arbeitslosengeld!! LG Silke


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Hallo, besser als kündigen wäre ein Auflösungsvertrag. Bewahrt einen - glaube ich - auch vor einer Sperrzeit.


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Die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kannst Du ohnehin nicht mehr einhalten. Du kannst also im Grund abwarten, bis Deine Chefin zurückkommt u. dann noch mal versuchen mit ihr die Sache zu klären (wie lange ist sie denn noch weg?). Vielleicht kann sie dir eine "heimatnahe" Stelle verschaffen, vielleicht könnt ihr aber auch über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages reden (wie lang sind denn die tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen?). Jedenfalls im Moment brennt IMHO doch eigentlich nichts an. Wenn es gar nicht anders ginge - bestünde dann nicht vielleicht doch für Dich die Möglichkeit noch mal für die Dauer der regulären Kündigungsfrist zum alten Dienstort zu fahren? Einfach nicht erscheinen und es auf eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber hinauslaufen zu lassen würde ich nicht empfehlen. Dann gibt's mit Sicherheit eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld und vielleicht auch später Schwierigkeiten, wenn Du Dich mal woanders bewerben möchtest. Liebe Grüße Ebba


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Es gibt KEINE Sperrfrist bei Eigenkündigung, wenn sie kündigt, weil der Weg von 70 km mit den Betreuungszeiten ihrer Kinder nicht vereinbar ist. Hast Du nur angerufen, oder das schriftlich gemacht? Denn den Schriftverkehr wird das Arbeitsamt sehen wollen. Der Antrag auf teilzeit muß schriftlich beim AG gestellt werden. Der muß dem nachkommen, außer betriebliche Gründe sprechen dagegen. Dann muß er Dir dies schriftlich mitteilen und dann kannst Du kündigen. Aber ein lapidares "Wir haben nix... Ich höre mich aber mal um...", reicht nicht. Also erst einmal hinschreiben! Wenn Du kündigen mußt, dann kündigst Du FRISTGERECHT, mit der Bitte, das Vertragsverhältnis vorzeitig zum 19.08. aufzulösen.


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Hallo Eine Kollegin hat nach der Elternzeit keine Betreuung für ihre Kinder. Sie hat sich 5 Jahre unentgeldlich beurlauben lassen.... kam aber jetzt doch früher:( Jetzt muss ich gehen.. na ja.. Vielleicht geht das bei dir auch... LG