suchepotentenmannfürsleben
Kann das Elterngeld bzw. dessen Zahlung in bestimmten Fällen aberkannt/ nicht gezahlt/ ausgesetzt werden? Beispielsweise wenn das Kind wegen schwerster Erkrankung ab Geburt monatelang im Krankenhaus verweilen muss und die Eltern nicht oder nur sehr sporadisch zu Besuch kommen (obwohl Kosten vom Sozialamt getragen würden), sich nicht nach dem Befinden erkundigen, Null Interesse zeigen, oder anrufen oder dergleichen? Das über viele viele Monate. Wie sieht das mit dem Kindergeld in solchen Situationen aus? LG S
Kindergeld wird weiterhin gezahlt! Elterngeld kenn ich mich leider nicht aus. LG Lucy
als meine tochter damals gestorben ist, war sie erst 2 wochen alt. sie war keinen tag zuhause. ich bekam dennoch für einen monat kinder- und erziehungsgeld.
Es geht (mir) NUR um Zahlungen an Eltern, die sich NULL um ihr seit Geburt im Krankenhaus weilendes Kind kümmern und kein Interesse zeigen. LG S
...das Kindergeld steht tatsächlich den Eltern zu!! Sie werden ja noch weiterhin das Sorgerecht haben, oder? Das sie sich nicht kümmern ist ganz schrecklich, steht aber auf einem andren Blatt und hat mit dem KG nichts zu tun.....
Nein, da kann man nichts kürzen. Es gab mal einen CDU-Politiker - der Name ist mir entfallen - der das Kindergeld kürzen wollte, wenn das Kind die Schule schwänzt. Ebenfalls mit der Begründung, daß Eltern dafür Sorge zu tragen haben, daß die Kinder die Schulpflicht erfüllen, und die Kindergeldkürzung diese mangelnde Pflichterfüllung bestrafen sollte. Der Vorschlag wurde diskutiert, aber niemals umgesetzt. Im übrigen halte ich es nicht für zielführend, es zu bestrafen, wenn Eltern ihre Kinder nicht im KKH besuchen. Sollen die Eltern uninteressiert neben dem Bett sitzen, um das Kindergeld abgreifen zu dürfen? Wer hat das was von? Umgekehrt kann ich mir Situationen vorstellen, wo solche Besuche für Eltern psychisch so belastend sind, daß sie es einfach nicht hinbekommen - diese Eltern brauchen eher Hilfe als Strafe.
Diese Eltern werden sich den Lebtag nicht ausreichend um besagtes Kind kümmern. Psychisch belastet sind die GAR NICHT, ich kenne die Eltern/ Familie jetzt seit vielen vielen Monaten, es gab viele Gespräche, tausende Angebote, es sind zahlreiche Hilfen installiert und organisiert, aber sie haben schlichtweg keinen Bock und NULL Interesse am Kind. Selbst die Eltern, die durch eine solche Situation stark psychisch belastet sind, zeigen hin und wieder mal eine emotionale Regung und vor allem Interesse am Zustand des Kindes.....DAS ist es NICHT. Achja, dazu kamen Betrügereien ihrerseits, bei denen sie dem Klinikpersonal versuchten Unterschriften für Besuche abzuverlangen (muss für Fahrtkostenerstattung vorgelegt werden), die sie überhaupt nicht getätigt haben. Es geht nicht um Strafe, aber für besagte Eltern ist es so, dass sie sich mit Kindergeld und Elterngeld einen Reibach machen und das Kind im Prinzip als Geldquelle nutzen. Solche Gelder haben ja einen Sinn, dieser ist in diesem Falle GAR NICHT erfüllt. Das Kind wird noch Monate in der Klinik verweilen müssen. (und was danach kommt steht sehr sehr in den Sternen...) LG S
jugendamt melden... mehr fällt mir auch nicht ein.
Erweitern wir die leidige Diskussion um die Unterschiede von Strafen und Konsequenzen jetzt auf Erwachsene? Ich glaube Dir, daß diese konkreten Eltern sich nicht kümmern wollen und gefühllos sind. Aber es bleibt die Tatsache, daß man das nicht immer zweifelsfrei feststellen kann, und daß deswegen eine monetäre Konsequenz aus dem Nichtkümmern nicht gezogen werden kann, weil man damit möglicherweise auch Falsche trifft. Im Falle dieser Eltern merkt man eben, daß ihnen das Kind egal ist. Wenn sie sich zu Hause nicht um das Kind kümmern würden, würde man das nicht so schnell merken - wenn überhaupt. Fakt ist: Sowohl Kindergeld als auch Erziehungsgeld sind unabhängig von der Qualität der Erziehung/Betreuung des Kindes. Weil es schwer ist, eine solche Qualität zu beurteilen. Wenn man das wollte, müßte man Standards festlegen und Kontrollen durchführen. Da das kaum durchzuführen ist, hat man in den jeweiligen Gesetzen auf eine Kopplung von Qualität und Geld verzichtet. Die einzige Möglichkeit wäre, ihnen das Sorgerecht UND das Aufenthaltsbestimmungsrecht komplett zu entziehen.
ja, in bestimmten Fällen schon. Wenn das kind durch das jugendamt in eine Pflegefamilie vermittelt wird kann in bestimmten Fällen die Pflegemutter das kindergeld bekommen. ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich. Beim Erziehungsgeld bin ich mir unsicher. Es heisst, dass es auch in bestimmten Fällen gewährt werden kann..hab aber noch kein konkretes beispiel erlebt. In deinem beispiel ist es eher unwahrscheinlich. Das Sorgerecht liegt ja vermutlich weiterhin bei der Mutter und das Kind wird im Krankenhaus nur betreut. Sollte vom Jugendamt eine andere betreuungsperson bestimmt werden zu der das kind dann anschließend auch kommt muss im Einzelfall entschieden werden. Lg Reni
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