32+4
Hallo, Thema war hier ja schon haeufiger. Wer hat noch die alte Krankenkassenkarte? Kann mich daran erinnern, dass im Mantelvertrag 2014 noch stand, dass selbstverstaendlich die alte Versichertenkarte bis zum Ablaufdatum ihre Gueltigkeit behaelt, wenn die elektr. Gesundheitskarte noch nicht ausgestellt wurde. Zahle auch regelmaessig Versicherungsbeitraege. Heute in der Notaufnahme wurde mir dann unfreundlich mitgeteilt, dass meine Karte ungueltig sei (Ablaufdatum 2017) und ich a) nicht behandelt werde oder b) ich die Rechnung selber bezahlen muss. Bislang hatte ich 2014 keine Probleme in Arztpraxen. Sonntag muss ich nochmal ins KKH und die nette Dame vom Empfang sagte mir heute schon, dass ich Sonntag nur behandelt werde, wenn ich selber die Rechnung bezahle. Was habe ich verpasst? Und nein, es geht mir bitte nicht um Diskussionen, warum man noch keine elektr. Gesundheitskarte hat. (Bei normalen Schmerzen haette ich der freundlichen Empfangsdame mit Sicherheit noch etwas zum Thema "Behandlungsverweigerung in der Notaufnahme" gesagt....)
DAs sagt wikipedia "Zum 1. Januar 2014 würde die Krankenversichertenkarte endgültig von der eGK ersetzt. Patienten würden mit der alten Karte ab Neujahr 2014 zwar noch behandelt, müssten Ihre Behandlung unter Umständen jedoch selber zahlen"
http://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/gueltigkeit-der-krankenversichertenkarte/336/archive/2013/
Schau' ob Dir Deine KK noch eine Versicherungsbestätigung faxen kann. Dann legst Du die am Sonntag vor. Wir haben mittlerweile alle zwangsweise die eGK, weil unsere alten abgelaufen waren.
Meine alte karte ist bis 12/2017 gueltig. Laut infos im link oben, ist sie weiterhin gueltig. Mhm
nein, die Gültigkeit auf der Karte sagt nicht mehr aus, wie lange die Ärzte damit noch abrechnen können. Die Frist, wie lange mit der alten Versichertenkarte noch abgerechnet werden kann, wurde immer wieder verlängert, und nunmehr ist endgültig Ende 2014 Schluß. http://www.finanzen.de/news/15601/ende-der-krankenversichertenkarte-2015-nur-noch-egk-gueltig
15.08.2014 – Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die "alte" Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum. Im Rundschreiben Nr. 2 vom 28.02.2014 hatten wir Sie darüber informiert, dass die KVK übergangsweise noch bis Ende September 2014 vorgelegt werden kann, um Kassen- leistungen zu erhalten. Diese bisherige Übergangsphase wird auf den 31.12.2014 verlängert. Hierauf haben sich die Kassenärztliche Bundesver- einigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt. Demnach soll die KVK ab dem 01.01.2015 endgültig nicht mehr vorgelegt werden können und nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als gültiger Versicherungs- nachweis gelten. Eine weitere Übergangsfrist wird es nach Aussage von KBV und GKV-SV nicht mehr geben.
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