No1.2012
Hallo, ich habe folgendes "Problem". Ich arbeite seit 2005 Vollzeit und mache deshalb jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung. Im April 2012 kam mein erstes Kind zur Welt. Für 2012 habe ich noch eine Einkommensteuererklärung gemacht. Im November 2013 kam das zweite Kind, ohne dass ich dazwischen gearbeitet hätte. Auf dem Ausdruck der elektronisches Lohnsteuerbescheinigung für 2013 habe ich nur den Zuschuss zum MUG und eine steuerfreie Zahlung meines AG stehen (Tantieme aus 2012, gezahlt in 2013). Ich habe also 0 EUR Einkommensteuer in 2013 gezahlt. Sehe ich das richtig, dass eine Einkommensteuererklärung für 2013 nicht notwendig ist? Wenn ja, muss ich das irgendwie dem Finanzamt mitteilen, dass ich keine Erklärung abgebe? Ich dachte nämlich, man muss immer eine machen?! Danke für Euren Rat!
Hast Du Lohnersatzleistungen (Mutterschutzgeld, Zuschuss zum Mutterschutzgeld, Elterngeld, Krankengeld etc.) erhalten? Dann bist Du verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung zu machen. Es gibt auch noch andere Fälle die verpflichten eine Einkommenssteuererklärung zu machen - Steuerklassenwahl 3/5 z.B. oder auch der Erhalt von Eigenheimzulage. LG Sabine
Ja, ich habe Lohnersatzleistungen erhalten. Also Mutterschaftsgeld + Zuschuss vom AG für Kind 2 und auch Elterngeld für Kind 1. Danke Dir! Werde dann also eine ESt-Erklärung abgeben.
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