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Eine Rechtliche Frage 😅

Eine Rechtliche Frage 😅

Humeyko

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Hey Ihr Lieben, auch wenn es nicht hier hineinpasst würde ich meine Frage gerne stelle…. Gilt eine anzeige wenn man in den angegebenen zeiten ortsabwesend bzw im ausland war? Ich bitte Euch um eine Antwort. Liebe Grüße Hümeyra


Everdin

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

? Ich verstehe es nicht so recht, was genau Du meinst. Bist Du angezeigt worden, obwohl Du nachweisbar nicht vor Ort warst? Erst einmal ist da eine Anzeige. Das heißt ja noch lange nicht, das Du irgendwie "verurteilt" wirst. Das wird erst einmal alles geprüft. Nur, es kann sein, das Du das schon nachweisen musst, ob Du vor Ort warst oder nicht.


Humeyko

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Antwort auf Beitrag von Everdin

Also anzeige und es ist so ein mist was die Fantasie der Person angeht, die anzeige gemacht hat. In dem zeitraum hat sowas nicht stattgefunden - da nachweisliche abwesendheit ( nicht im Land) besteht… Ein kurzes Telefonat hat stattgefunden- in ging es nicht um etwas- was die Anschuldigungen kräftigen würde


Humeyko

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

. Wie könnte ich mich dazu äußern bzw. Stellung nehmen?


Everdin

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Über einen Anwalt. Wenn da nichts dran ist, geht das ziemlich zügig.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Verstehe leider auch nicht ganz. Bist du angezeigt worden für etwas, was in deiner Abwesenheit passiert sein soll?


Humeyko

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Genau.. ich war da nicht im Lande.


Zwergenalarm

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Ich krieg aktuell fast alle 2 Wochen eine Anzeige oder sogar eine Verurteilung per mail. Alles über bundespolizeidirektion@gmail.com…..‘lol‘ Einfach löschen, falls du auf diesem Weg „angezeigt“ worden sein solltest. Und keinesfalls den Anhang öffnen. Bei uns kommen sämtliche offizielle Schreiben entweder klassisch eingeschrieben per Post oder über eine eigene Bundesplattform. Falls die Anzeige echt sein sollte und du nachweislich nicht vor Ort warst, dann den Nachweis beim Einspruch beilegen.


3wildehühner

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Ich verstehe nur Bahnhof. Was für Zeiten? Wo warst nicht?


Humeyko

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Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Also ich bekam persönlich von Beamten eine Anzeige nachhause gebracht wo ich angeblich jemanden Bedroht habe…. Nur zu dieser Zeit wo dies Stattgefunden haben soll war ich im Ausland.. Mir wird quasi „ Bedrohung“ vorgeworfen. Wie könnte ich mich dazu äußern bzw. Stellung nehmen.


Germanhijabi

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Polizisten haben bei dir geklingelt und dir eine Anzeige nach Hause gebracht? In Deutschland bringt einem kein Polizist Anzeigen nach Hause, die kommen per Post und ausserdem erstmal von der Polizei mit Bitte zur Äußerung.


Chynn

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Also falls es um Ortsabwesenheit im Jobcenter geht (kenne Ich nur daher) bekommt niemand eine Anzeige. Man bekommt für die Zeit eben kein Geld, bzw. Die Leistungen werden gekürzt. Dies kann man allerdings leicht umgehen, indem man bei der zuständigen Arbeitsvermittlung die zustehenden 21 Tage im Kalenderjahr beantragt. Auslandsaufenthalte könnten dann zum Problem werden, wenn du als Flüchtling für „Urlaub“ ins Heimat bzw. Fluchtland zurückkehrst. Ansonsten kannst du dich ja aufhalten wo du willst. Falls es gar nicht ging kannst du das natürlich ignorieren


Humeyko

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Antwort auf Beitrag von Chynn

Heyy, danke für deine Antwort… Also ich bekam persönlich von Beamten eine Anzeige nachhause gebracht wo ich angeblich jemanden Bedroht habe…. Nur zu dieser Zeit wo dies Stattgefunden haben soll war ich im Ausland.. Mir wird quasi „ Bedrohung“ vorgeworfen. Wie könnte ich mich dazu äußern bzw. Stellung nehmen.


Blumenmädchen02

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Wenn eine Anzeige gegen dich vorliegt, so steht da doch bestimmt drin, welche Dienststelle der Polizei diese aufgenommen hat. Da würde ich mal vorsprechen.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Für eine Bedrohung muss man aber nicht vor Ort sein. Du schreibst selbst, es hat zu dem Zeitpunkt ein Telefonat stattgefunden. Scheinbar mit der Person welche dich angezeigt hat.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

Normalerweise kriegst du da eine Vorladung in die Dienststelle zur Anhörung. Da kannst du dich dann äußern.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Neverland

So sehe ich das auch. Telefonieren kann man auch vom Ausland.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

würd da n schreiben hinschicken. ich widerspreche dem tatvorwurf. besagte straftat habe ich nicht begangen und erst recht nicht zum vorgeworfenen zeitpunkt. ich befand mich vom xx-xx in yy. anbei meine flugtickets/hotelrechung.


cube

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

In der Anzeige wird ja idR auch beschrieben, was vorgefallen sein soll. Also zB ob die dir vorgeworfene Bedrohung tel stattgefunden haben soll oä. Und du sollst idR dazu auch Stellung nehmen. Genau das solltest du tun. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, sollte das kein Problem sein, oder?


mauspm

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Antwort auf Beitrag von Humeyko

wenn ich weiß dass ich "unschuldig" bin würde ich ruhe bewahren und einfach mal abwarten. mich vorauseilend rechtfertigen ist dann eher merkwürdig


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von mauspm

Erstmal abwarten bei offiziellen Dingen ist immer eine schlechte Option. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht meist, innerhalb welcher Frist man Einwände gegen das im Dokument vorgetragene zu erheben hat. Und auch, in welcher Form man das tun muss. (Persönlich, schriftlich, in textform, mündlich) daran würde ich mich unbedingt halten.


Bela66

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Genau so ist‘s, es ist sehr wohl Handlungsbedarf. Du kannst schriftlich widersprechen und es (per Einschreiben) an die Polizeidienststelle schicken, wo die Anzeige erteilt wurde. Sage einfach, dass die Vorwürfe unwahr sind. Du musst keinen langen Text schreiben, ein, zwei Sätze reichen aus. Wenn Du mit jemandem im Streit bist, bitte einfach nicht mehr mit dem Betreffenden reden, das bringt nichts. Dann kann derjenige Dich auch nicht mehr so einfach anzeigen, weil nämlich kein Kontakt besteht. Halte Dich zurück, auch wenn es Dir schwerfällt. Du musst Dich auf alberne Streitereien nicht einlassen, gell. LG


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Auf solche Anzeigen äußert man sich nicht, bevor man nicht die Akte kennt. Und schon gar nicht in vorauseilendem Gehorsam schickt man irgendwelche Stellungnahmen auf eine Anzeige hin. Man redet sich dann gerne mal um Kopf und Kragen. Also: einfach abwarten ist hier tatsächlich eine gute Lösung. Man muss gegenüber der Polizei keine Angaben machen und man muss auch nicht zu einer polizeilichen Vernehmung gehen. Und sollte das auch nicht tun. Einfach den vorgegebenen Termin absagen und gut ist.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Bela66

Nein, das macht man besser nicht. Es bringt auch nichts, Man muss Anzeigen nicht widersprechen.


ichbinfrei

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Oder du fragst den Sachbearbeiterin Beamten, was du denn genau getan hast und wer dich angezeigt hat. Darüber muss er dir Auskunft geben. Dann kannst du sagen, du möchtest dich erstmal nicht äußern.