Humeyko
Hey Ihr Lieben,
auch wenn es nicht hier hineinpasst wĂŒrde ich meine Frage gerne stelleâŠ.
Gilt eine anzeige wenn man in den angegebenen zeiten ortsabwesend bzw im ausland war?
Ich bitte Euch um eine Antwort.
Liebe GrĂŒĂe
HĂŒmeyra
? Ich verstehe es nicht so recht, was genau Du meinst. Bist Du angezeigt worden, obwohl Du nachweisbar nicht vor Ort warst? Erst einmal ist da eine Anzeige. Das heiĂt ja noch lange nicht, das Du irgendwie "verurteilt" wirst. Das wird erst einmal alles geprĂŒft. Nur, es kann sein, das Du das schon nachweisen musst, ob Du vor Ort warst oder nicht.
Also anzeige und es ist so ein mist was die Fantasie der Person angeht, die anzeige gemacht hat. In dem zeitraum hat sowas nicht stattgefunden - da nachweisliche abwesendheit ( nicht im Land) besteht⊠Ein kurzes Telefonat hat stattgefunden- in ging es nicht um etwas- was die Anschuldigungen krĂ€ftigen wĂŒrde
. Wie könnte ich mich dazu Ă€uĂern bzw. Stellung nehmen?
Ăber einen Anwalt. Wenn da nichts dran ist, geht das ziemlich zĂŒgig.
Verstehe leider auch nicht ganz. Bist du angezeigt worden fĂŒr etwas, was in deiner Abwesenheit passiert sein soll?
Genau.. ich war da nicht im Lande.
Ich krieg aktuell fast alle 2 Wochen eine Anzeige oder sogar eine Verurteilung per mail. Alles ĂŒber bundespolizeidirektion@gmail.comâŠ..âlolâ Einfach löschen, falls du auf diesem Weg âangezeigtâ worden sein solltest. Und keinesfalls den Anhang öffnen. Bei uns kommen sĂ€mtliche offizielle Schreiben entweder klassisch eingeschrieben per Post oder ĂŒber eine eigene Bundesplattform. Falls die Anzeige echt sein sollte und du nachweislich nicht vor Ort warst, dann den Nachweis beim Einspruch beilegen.
Ich verstehe nur Bahnhof. Was fĂŒr Zeiten? Wo warst nicht?
Also ich bekam persönlich von Beamten eine Anzeige nachhause gebracht wo ich angeblich jemanden Bedroht habeâŠ. Nur zu dieser Zeit wo dies Stattgefunden haben soll war ich im Ausland.. Mir wird quasi â Bedrohungâ vorgeworfen. Wie könnte ich mich dazu Ă€uĂern bzw. Stellung nehmen.
Polizisten haben bei dir geklingelt und dir eine Anzeige nach Hause gebracht? In Deutschland bringt einem kein Polizist Anzeigen nach Hause, die kommen per Post und ausserdem erstmal von der Polizei mit Bitte zur ĂuĂerung.
Also falls es um Ortsabwesenheit im Jobcenter geht (kenne Ich nur daher) bekommt niemand eine Anzeige. Man bekommt fĂŒr die Zeit eben kein Geld, bzw. Die Leistungen werden gekĂŒrzt. Dies kann man allerdings leicht umgehen, indem man bei der zustĂ€ndigen Arbeitsvermittlung die zustehenden 21 Tage im Kalenderjahr beantragt.
Auslandsaufenthalte könnten dann zum Problem werden, wenn du als FlĂŒchtling fĂŒr âUrlaubâ ins Heimat bzw. Fluchtland zurĂŒckkehrst. Ansonsten kannst du dich ja aufhalten wo du willst.
Falls es gar nicht ging kannst du das natĂŒrlich ignorieren
Heyy, danke fĂŒr deine Antwort⊠Also ich bekam persönlich von Beamten eine Anzeige nachhause gebracht wo ich angeblich jemanden Bedroht habeâŠ. Nur zu dieser Zeit wo dies Stattgefunden haben soll war ich im Ausland.. Mir wird quasi â Bedrohungâ vorgeworfen. Wie könnte ich mich dazu Ă€uĂern bzw. Stellung nehmen.
Wenn eine Anzeige gegen dich vorliegt, so steht da doch bestimmt drin, welche Dienststelle der Polizei diese aufgenommen hat. Da wĂŒrde ich mal vorsprechen.
FĂŒr eine Bedrohung muss man aber nicht vor Ort sein. Du schreibst selbst, es hat zu dem Zeitpunkt ein Telefonat stattgefunden. Scheinbar mit der Person welche dich angezeigt hat.
Normalerweise kriegst du da eine Vorladung in die Dienststelle zur Anhörung. Da kannst du dich dann Ă€uĂern.
So sehe ich das auch. Telefonieren kann man auch vom Ausland.
wĂŒrd da n schreiben hinschicken. ich widerspreche dem tatvorwurf. besagte straftat habe ich nicht begangen und erst recht nicht zum vorgeworfenen zeitpunkt. ich befand mich vom xx-xx in yy. anbei meine flugtickets/hotelrechung.
In der Anzeige wird ja idR auch beschrieben, was vorgefallen sein soll. Also zB ob die dir vorgeworfene Bedrohung tel stattgefunden haben soll oÀ. Und du sollst idR dazu auch Stellung nehmen. Genau das solltest du tun. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, sollte das kein Problem sein, oder?
wenn ich weiĂ dass ich "unschuldig" bin wĂŒrde ich ruhe bewahren und einfach mal abwarten. mich vorauseilend rechtfertigen ist dann eher merkwĂŒrdig
Erstmal abwarten bei offiziellen Dingen ist immer eine schlechte Option. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht meist, innerhalb welcher Frist man EinwĂ€nde gegen das im Dokument vorgetragene zu erheben hat. Und auch, in welcher Form man das tun muss. (Persönlich, schriftlich, in textform, mĂŒndlich) daran wĂŒrde ich mich unbedingt halten.
Genau so istâs, es ist sehr wohl Handlungsbedarf. Du kannst schriftlich widersprechen und es (per Einschreiben) an die Polizeidienststelle schicken, wo die Anzeige erteilt wurde. Sage einfach, dass die VorwĂŒrfe unwahr sind. Du musst keinen langen Text schreiben, ein, zwei SĂ€tze reichen aus. Wenn Du mit jemandem im Streit bist, bitte einfach nicht mehr mit dem Betreffenden reden, das bringt nichts. Dann kann derjenige Dich auch nicht mehr so einfach anzeigen, weil nĂ€mlich kein Kontakt besteht. Halte Dich zurĂŒck, auch wenn es Dir schwerfĂ€llt. Du musst Dich auf alberne Streitereien nicht einlassen, gell. LG
Auf solche Anzeigen Ă€uĂert man sich nicht, bevor man nicht die Akte kennt. Und schon gar nicht in vorauseilendem Gehorsam schickt man irgendwelche Stellungnahmen auf eine Anzeige hin. Man redet sich dann gerne mal um Kopf und Kragen. Also: einfach abwarten ist hier tatsĂ€chlich eine gute Lösung. Man muss gegenĂŒber der Polizei keine Angaben machen und man muss auch nicht zu einer polizeilichen Vernehmung gehen. Und sollte das auch nicht tun. Einfach den vorgegebenen Termin absagen und gut ist.
Nein, das macht man besser nicht. Es bringt auch nichts, Man muss Anzeigen nicht widersprechen.
Oder du fragst den Sachbearbeiterin Beamten, was du denn genau getan hast und wer dich angezeigt hat. DarĂŒber muss er dir Auskunft geben. Dann kannst du sagen, du möchtest dich erstmal nicht Ă€uĂern.
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