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Die freigelassene Christin aus dem Sudan ....

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Die freigelassene Christin aus dem Sudan ....

taram

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ist wieder festgenommen worden Quelle: http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_69959676/sudan-freigelassene-christin-erneut-festgenommen.html


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von taram

Schlimm durfte sie den nicht ausreisen? Eigentlich war sie doch frei.


MM

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... nachlesen...


-chOcO-

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...


Franke

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Antwort auf Beitrag von taram

Oder besser: Gab es? http://www.zeit.de/news/2014-06/24/sudan-behoerden-im-sudan-schliessen-zentrum-fuer-frauenrechte-24213203


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von taram

Ich frage mich, wenn der Mann US Amerikaner ist, warum die nicht zur Botschaft gehen und ob die nichts tun können? Zu einfach gedacht?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Leider ist das wirklich zu einfach gedacht. Eine Auslandsbotschaft kann nichts für eine Inländerin tun.


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Pamo

kann sie mit einem amerikanischen Mann und gemeinsamen Kindern keine US Staatsbürgerschaft bekommen? Oder kann sie nicht in der Botschaft um Asyl bitten? Daß sie politisch verfolgt wird steht ja außer Frage....


Pamo

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Sie könnte als Frau eines US-Bürgers erst mal eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die USA bekommen. Dazu muss ihr Mann einen kleinen Stapel Papiere ausfüllen und die entsprechenden Gebühren von (derzeit ca. 2500 USD pro Person rate ich mal grob?) bezahlen. Asyl? Für einen Verstoß gegen geltendes Recht im Inland? Ich glaube eher nicht. Kann mir aber sehr vorstellen, dass ein Antrag auf Greencard für sie von den US-Behörden schnellstmöglich bearbeitet und genehmigt würde.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Pamo

In Deutschland ist "Verfolgung wegen des Glaubens" ein anerkannter Asylgrund. Unabhängig davon, ob das im Heimatland "legal" ist. In Nordkorea ist es auch legal, jemanden zu Tode zu verurteilen, der den aktuellen Herrscher schief anschaut. Das entspricht der allgemeinen Definition von "politisch verfolgt" - und ist nach den Regeln von ai ein Asylgrund. Aber, Schwester: Die Frau ist nicht politisch verfolgt *klugscheiß*.


Alba

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich vermute, dass sehr viele Laender ihr Asyl geben wuerden wenn man sie aus dem Land bringen koennte. Sicher ist sie in Syrien auch jetzt nicht, all it takes is one murderous lunatic.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Alba

Ich vermute auch, daß das "Rauskommen" das eigentlich Problem ist. Die Botschaften sind - gerade in "solchen" Ländern - halt auch keine offenen Gebäude, in die man mal eben reinspaziert.


Franke

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/zum-tode-verurteilte-christin-im-sudan-wieder-frei-a-977768.html