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darf die Krankenkasse das?

darf die Krankenkasse das?

Schokolina

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Mein Mann und ich sind bei derselben Krankenkasse (gesetzlich). Mein Mann hat nun vor ein paar Wochen aufgrund eines kranken Kindes zwei Tage Krankengeld beantragt, da er zu Hause geblieben ist. Nun hat sich unsere Kasse bei MEINEM Arbeitgeber erkundigt, ob ich in dieser Zeit gearbeitet habe oder zu Hause war (beispielsweise Urlaub hatte). Ich hatte tatsächlich Urlaub, war aber verreist, weshalb eben ER zu Hause bleiben musste. Nun soll kein Krankengeld gezahlt werden, da ICH das Kind aufgrund meines Urlaubes hätte versorgen sollen. Mir geht es aber nun in erster Linie darum, ob die Kasse sich bei meinem AG solche Informationen einholen darf, wenn mein Mann die Kranktage beantragt hat? Lieben Dank


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

naja, auf der kindkrankmeldung unterschreibt man immerhin dass keine weitere bezugsperson das kind betreuen konnte. wenn du urlaub hattest, hättest du können. wenn du weggefahren bist mußt du es halt belegen, das ist ja nachvollziehbar.


leaelk

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Wenn Du belegen kannst, dass du verreist warst, dann müßtet ihr das Krankengeld bekommen. Und ja, die Kasse darf sich erkundigen. LG K erstin


Schokolina

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Antwort auf Beitrag von leaelk

wollte ich wissen...eben ob sie sich erkundigen kann. Ich kann leider nicht belegen dass ich weg war. Ich war bei meinen Eltern, die ungefähr 200 km weg wohnen, weil es meinem Vater nicht gut ging. Ich fuhr mit dem Auto. Wie soll ich es also belegen?


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von leaelk

DAS wär schön... LG fk


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

Vielleicht eine Tankquittung? Wobei es der KK eigentlich egal sein müßte, wem sie den Lohnausfall bezahlt. Denn selbstverständlich mußt auch Du keine Urlaubstage verbraten, um Dein krankes Kind zu betreuen. Du hättest maximal - theoretisch - Deinen Urlaub abbrechen können.


Schokolina

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Tankquittungen heb ich nie auf. Das andere ist ein wunderbares Argument. Aber bist Du sicher? Ich meine, dass ich meinen Urlaub hätte abbrechen "dürfen", um stattdessen wg des kranken Kindes Krankengeld zu beantragen? Interessant find ich aber auch das unten genannte Argument. Darf mein AG überhaupt diese Auskunft erteilen? Wären mein Mann und ich bei zwei verschiedenen Kassen, dürften sie das doch einer fremden Kasse gegenüber auch nicht, oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

bei uns hat das nie einer geprüft, aber im grunde wollt IHR ja was von denen. bei uns ist kindkrank im urlaub "pech gehabt"-regelung


Schokolina

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Du, darüber hätten wir gar nicht nachgedacht, wäre ich zu Hause gewesen. Dann wär das auch "Pech gehabt" gewesen. Jetzt aber einen Krampf anzustellen und evtl. großartig nachweisen zu müssen, dass ich nicht da war, ärgert mich. Vor allem würde ich gern sicher wissen, ob sich 1. die Kasse bei meinem AG hätte erkundigen dürfen und 2. ob die "Pech-gehabt-Regelung" tatsächlich gelten würde, oder ob das Argument von Strudelteig dann greifen würde, nämlich dass ich hätte abbrechen dürfen um "Kindkrank"=Krankengeld zu beantragen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

darf ich mal wissen um welche summe es dabei geht? bei mir waren die 2 tage lächerlich wenig um deshalb so einen aufwand zu veranstalten. als unser ag mal noch sozial war, hat der uns geraten, wenn das kind länger krank sein sollte einfach selbst einen K zu machen. DAMALS!


Schokolina

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Es geht nicht um viel, aber ich ärgere mich trotzdem, weil die Kasse (die AOK) ständig so einen Terz veranstaltet. Hier gehts nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Und wenn es der Kasse nicht "zu wenig" ist, um so einen Kampf anzufangen, dann ist es das für uns auch nicht. Eben gerade, WEIL wir nicht viel verdienen.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

oder auch nur berechtigt ist, die geforderte Auskunft zu erteilen. Finde ich jetzt mal. Die Kassen versuchen einiges. Ob man als AG tatsächlich befugt ist, die Auskunft zu erteilen, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln. LG fk


Schokolina

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Und werde auch mit meinem AG darüber sprechen (großes Unternehmen mit Personalabteilung, die müssten sowas eigentlich jeden Tag machen und es daher wissen). Es ist wirklich seltsam, find ich irgendwie.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

verstoßen hat, indem sie beim Arbeitgeber des Ehepartners nachfragt, siehe hier besonders Ziff. 2. des Links. Da wird der einzuhaltende Rahmen der Schweigepflicht für die Krankenkasse aufgezeigt, hier besonders, dass das Kind ÜBERHAUPT krank war, ging in dem Fall den AG der Ehepartnerin nichts an. Hier der Link: http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/06_Behandlung_von_Patienten_Pflichten_Empfehlungen/35_Merkblatt_Schweigepflicht.pdf So, und ich folgere weiter, der AG hätte sich schlau machen müssen, dass er einer ungerechtfertigten Anfrage nicht hätte Folge leisten müssen. Sehe ich jedenfalls so. LG fk


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

ob das für die Krankenkasse in gleicher Weise gilt wie für den Arzt...


Schokolina

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Ich lese da nur vom Arzt. Aber die Kasse müsste eigentlich auch einer Schweigepflicht unterliegen, oder? Hm, ganz blöd, dass man da nichts genaues findet. Ich hab auch schon gesucht. Vielen Dank aber für Deine Mühe!!!


Schokolina

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

sie es sehr wahrscheinlich auch dann nicht gekonnt hätten, wenn ich bei einer anderen Kasse wäre als mein Mann. Was machen die Kassen in so einem Fall, wenn Mutter und Vater NICHT bei derselben Kasse sind. Dann bekämen sie doch auch nicht so einfach Auskunft des AGs.


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

(leider nur in Foren), dass die Kassenmitarbeiter gleichermaßen an die Schweigepflicht gebunden sind wie Ärzte Leider keine Gesetzestexte gefunden. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die werten Herrschaften mit diesem schlauen Anruf ihre Kompetenzen weit überschritten haben. LG fk


FrauKrause

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

und haben vom dollen AG auch noch Auskunft erhalten. Toll!


Schokolina

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Sie haben diese Information schriftlich bei meinem Ag eingefordert. Am Telefon bekam ich wie gesagt die Auskunft, dass kein Krankengeld gezahlt wird, weil ich Urlaub hatte und mein krankes Kind hätte versorgen müssen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

ich glaub ich bin in der beziehung einfach abgestumpft und betrachte diese angelegenheit als nebensächlich. wenn ihr wüsstest wie mit uns umgesprungen wird...da werden täglich gesetze mißachtet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

ich hab damals eine betreuungshilfe beantragt, nachdem mein mann in der klinik lag, ich arbeiten mußte etc. da wurde sich von der privatkasse auch bei meinem ag erkundigt und ich bekam keine hilfe, weil ich teilzeitkraft war und somit ja nur zur hälfte nicht daheim bin. was natürlich blödsinn war..


FrauKrause

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glaub ich Dir gerne. Eigentlich Pillepalle, aber man regt sich doch auf. Ich kenne das auch. Das Arbeitsamt war auch mal der Meinung, bei meinem Arbeitgeber anderthalb Jahre nach Wiedereinstieg nach den Konditionen meines Arbveitsverhältnisses zu fragen, weil sie meinten (!), sie würden noch irgendwelche Ansprüche haben an mich. Fand ich eine OBERFRECHHEIT, genauso, dass der AG ohne mich überhaupt über die Sache zu informieren, AUskunft erteilte. Bei diesem bescheuerten AG bin ich jedenfalls schon LANGE nicht mehr. Und sehr sehr froh darüber. Als ich wagte, mich beim AG Personalbüro darüber zu mokieren, rief der Oberpersonalfuzzi an, hat das Telefon bei sich und seinen Tussen auf laut gestellt und mir (wie er glaubte) einen EINLAUF verpasst. Na sach mal, wo gibtsn sowas? Kurz danach überwarf ich mich mit diiesen Leuten wegen einer anderen bescheidenen Sache derart, dass ich mir was anderes suchte. Das war ein HORRORverein. Ganz grausam. Bin sooo froh, da weg zu sein. Ich sach nur ANWÄLTE.... LG fk


FrauKrause

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und geben kleinbei. Schlimm find ich das. LG fk


Schokolina

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ich weiß...und man lässt es sich gefallen, weil man es eben nicht besser weiß. Bei mir hats auch eine Weile gedauert, bis ich mich selbst gefragt habe, warum die überhaupt wissen, dass ICH Urlaub hatte, obwohl doch mein MANN die Kranktage beantragt hat. Tja nun weiß ich zwar noch immer nicht, ob ich mich dort tatsächlich aufgrund gesetzlicher Grundlagen aufregen darf oder obs mein (sinnloses) Privatvergnügen ist, aber ich tus morgen einfach trotzdem mal.


Chrissie3

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

Hallo Schokolina, ich könnte mir vorstellen, dass Dein AG deshalb Auskunft erteilt hat, weil sich die Anfrage ja auf Dich von Deiner KK bezog und der AG natürlich davon ausgehen muss, dass die Anfrage im Zusammenhang mit dem KK-Verhältnis von Dir und dem AG besteht. Im Zweifelsfall spart sich der AG ja auch für diese zwei Tage das Gehalt, wenn Du eigentlich Anspruch auf Kind-Kranktage hättest. Das zum Auskunftsinteresse des AG. Vielleicht verdienst Du ja weniger als Dein Mann? Insofern hat die KK natürlich Interesse-wenn sie schon zahlen müssen-weniger zu berappen. Ob die KK sich aber an Deinen AG hat wenden dürfen, wage ich zu bezweifeln. Gefühlt würde ich sagen, hätten Sie bei Zweifel ihrerseits Dich bzw. eigentlich Deinen Mann anschreiben müssen und auffordern, einen Nachweis darüber vorzulegen, warum Du tatsächlich Dein Kind nicht betreuen konntest. Ich persönlich würde nun einen Brief per Einschreiben mit Rückschein (das wärs mir wert) an die KK schreiben, und sie auffordern mir die gesetzliche Grundlage mitzuteilen, auf deren Basis sie die Auskunft von Deinem AG angefordert haben. Denn ich finde, Dir könnte durchaus durch diese Anfrage ein Schaden entstanden sein. Schaden insofern, als dass Dein AG vermuten könnte, dass Du nicht ganz korrekt bist. Und je nachdem, als was Du arbeitest, kann das sehr wohl Auswirkungen haben. Das merkst Du vielleicht gar nicht direkt, aber da kann was im Hinterkopf hängen bleiben. Insofern finde ich, dass die Angelegenheit -auch wenn es finanziell nur um Kleinbeträge geht- durchaus keine Kleinigkeit ist. Viele Grüße Chrissie


Mami65

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Antwort auf Beitrag von Schokolina

Ich schließe mich meinen Vorschreiberinnen an, d.h. ich kann mir nicht vorstellen, dass die KK sich so einfach Auskunft holen darf. Und wegen deines Urlaubs: Der Urlaub ist zu DEINER Erholung (zur Regenerierung deiner Arbeitskraft) da und nicht zur Betreuung des kranken Kindes! Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die KK von dir verlangen kann, dass du deinen Urlaub nutzen musst, um dein Kind zu betreuen. Schlimm genug, dass man dazu gezwungen ist, wenn das Kind unglücklicherweise länger als 20 Tage krank ist!!


CarWi

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Antwort auf Beitrag von Mami65

...vom AG, aber nur mit Krankschreibung, War zwar nicht deine frage, nur mal so nebenbei. LG CArmen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von CarWi

§ 45 SGB V u. weitere ja sie darf das - du beantragst eine leistung - und sie müßen abklären ob der anspruch besteht gibt die grundlage bei google.de ein - dann kommt dir hierzu noch mehr - du kannst die anfrage auch an deine kk richten und wirst die selbe auskunft bekommen bei einer anderen kk hätten sie sogar die möglichkeit mit dieser kontakt aufzunehmen ob bereit tage in anspruch genommen wurden usw.