Mitglied inaktiv
eben hat der schornsteinfeger bei uns geklingel (ohne vorankündigung). da ich aber gerade unter der dusche stand, konnte ich die tür nicht öffnen. ich dachte mir, dass er bestimmt einen zettel in den briefkasten macht und irgendwann anders nochmal wiederkommt. aber pustekuchen. er ging zu unserer garage, machte das garagentor auf und stiefelte in unseren garten. von dort aus ging er auf die terrasse und reinigte unseren aussenschornstein. darf der schornsteinfeger so einfach auf unser grundstück gehen? vorallem, weil ja alles zu war. lg two_kids
Hallo,
ich weiß es nicht, aber wir haben auch so ein Exemplar...
mir gegenüber ist er immer total dreist und frech
Bei meinem Mann ist es besser...und von anderen höre ich sogar, dass er sehr nett sein soll*kratz am Kopf, weiß echt nicht, was ich ihm getan hab
Aber unser würde es sicherlich auch bringen.....
Normal würde ich aber sagen, dass er es nicht darf...warum sollten für ihn andere Regel gelten als für alle anderen Leute
Liebe Grüße
Sylvia
Ein Grundstückbesitzer ist verpflichtet, dem Schornsteinfeger Zutritt z.B. zum Dach oder zu relevanten Räumen zu gewähren. http://www.schornsteinfegermeister.de/index.php?menuid=32#I.Teil Daher dürfte er sich theoretisch Zugang zum Dach verschaffen. Wie sich eine geschlossene (nicht abgeschlossene?) Garagentür darauf auswirkt, kann ich dir nicht sagen.
aber er kam ja ohne voranmeldung. lg two_kids
Die melden sich vorher NIE an...und kommen grundsätzlich dann,wenn`s im Haus NICHT aufgeräumt ist :-)
...vergeblich bei Leuten, die grad keinen Bock haben zur Tür zu gehen.
Manchmal sind die Bewohner natürlich auch tatsächlich nicht da.
Aber so ein Bezirk ist in der Regel groß und da kann er nicht bei Jedem zwei-dreimal anbimeln, damit ihm Einlass endlich gewährt wird.
Seid doch froh, das er es gemacht hat und Euch nun nicht gleich wieder "belästigt" !!!
Meine Güte, über was sich alles aufgeregt wird.
Er muß seinen Besuch ankündigen und wenn er spontan mal vorbeischaut hat er eben das Risiko niemanden anzutreffen. Selbst dann darf er sich nicht selbst bedienen ! Was Schnubbi schreibt bedeutet lediglich : Man darf dem Schornsteinfeger bei Anwesenheit den Zutritt nicht verwehren. Ich würde das der Innung melden ! Eigentlich ist das ein klassischer Einbruch ! Grüßle
Kann mir nicht vorstellen, daß er das darf. Er muß sich vorher anmelden. Bei uns hätte er ganz schlechte Karten. Da käme er im Leben nicht rein, wenn das Hoftor zu geschlossen ist. Vielleicht will er sich die Mühe mit der Zettelei-Verteilerei vorher sparen. Schornsteinfeger haben ja fast Narrenfreiheit, zumindest hier bei uns. Unseren jetzigen tacker ich irgendwann an die Wand, so ein Blödmann....
bald darfst Du auch seine Kollegen beauftragen. Zwar behalten die Schornsteinfeger ihre Kehrbezirke (auf Zeit), haben dort aber keine Monopolstellung mehr. Sprich : Du kannst seinen Kollegen aus dem Nachbarort beauftragen. Dieser wird aber wahrscheinlich (damit dies nicht Mode macht) zusätzliche Fahrtkosten berechnen. Ich muß fast täglich mit dieser "Zunft" zusammenarbeiten. Ich sag dir, kein Spaß ! Grüßle
Hallo!
Auch wenn er es normalerweise nicht darf, würde ich es dabei belassen. Das Tor war nicht veschlossen und er dachte sich, dass er dann seine Arbeit machen kann. Er muß nicht nochmal vorbeikommen und ihr habt auch keine Schwierigkeiten dass jemand zu Hause sein muß.
Schornsteigfeger sollen doch Glück bringen, also sei ein bißche nachsichtig
Liebe Grüße
Traude
Die Fahrtkosten zahl ich! Sowas Arrogantes wie unseren derzeitigen Schornsteinfeger habe ich selten erlebt. Beschwerden kommen da auch nicht nur von mir. Aber wer weiß, ob ein anderer besser ist? Liegt warscheinlich an der Berufsbezeichnung "Schornsteinfeger"...
Jedes Jahr das gleiche und wenn man was sagt, dann werden sie immer unverschämter. Der Schornsteinfeger (Eigenheim, da bekomme ich also eine Benachrichtigung) hat heute eine Karte eingeworfen, daß er nächste Woche kommt! K.A. wie oft ich ihm schon gesagt habe, daß er das früher ankündigen muß, denn bin ich nicht da, darf er das berechnen... Bin ja schon froh, daß er nicht mehr 2mal jährlich meinen Schornstein kehren will..bei Gasheizung. Meinem alten Schornsteinfeger zahle ich auch die Fahrtkosten, obwohl das wohl wenig ist, denn ich sitze genau an der Grenze zum nächsten Bezirk.
...ich hör ihn nicht. Dann kümmert er ich um so ein kleines Kästchen aussen am Haus- was weiß ich ob die Emissionswerte stimmen oder so und wenn er ins Haus muss schmeister hinterher einen Zettel ein , da stehen dann meist 3 Terminvorschläge mit der Bitte um Rückruf drau- ich finds ok. ( Und. P.S.: wir haben eine Schornsteinfegerin- ne ganz liebe) liebe Grüße Johanna
wir bekommen vorher keine nachricht. wenn wir nicht da sind kommt er halt nochmal und wenn dan keiner da ist schreibt er was. ist bei jeden im ort bei uns so.
http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=240840.html Es gilt sobald der verabschiedete Entwurf kraft "Hotte Köhler and his Bundesrat" als Gesetz freigegeben wird. Grüßle
Na da bin ich ja mal gespannt.
Nach meiner ersten Nachfrage hier im Forum habe ich meinem Schornsteinfeger erstmal was erzählt..und zufälligerweise sollte dann die Therme nicht in Ordnung gewesen sein.
Das die das auch immer persönlich nehmen, wenn man denen ihre eigen § vorhält...*flöt*