Mitglied inaktiv
Hallo zusammen,
ich würde Euch gern um Eure Meinung bitten.
Meiner Tochter ist im Kindergarten die Brille kaputt gegangen. Laut Aussage der Erzieherin wurde sie wohl von einem anderen Jungen etwas heftig "umarmt", wobei dann angeblich die Brille kaputt gegangen ist
Mir kommt es komisch vor, weil der Rahmen wirklich TOTAL verbogen ist. Beim Umarmen kann sowas nicht wirklich passieren, oder? Aber ich war nicht dabei....was soll ich sagen?!
Leider war die Brille recht teuer und ich habe mich nun im Geschäft erkundigt, ob sie vielleicht repariert werden kann. Leider nein! Es muss ein neuer Rahmen her:-(
Was würdet Ihr tun? Ich dachte eventuell daran, die andere Mutter auf ihre Haftpflichtversicherung anzusprechen. Sofern sie eine hätte und es melden würde, wäre uns sehr geholfen. Wenn sie keine hat, würde ich es eben auf sich beruhen lassen und die nächste Brille entweder billiger kaufen oder versichern.
Es ist mir eine Lehre!
Was aber mach ich nun mit der kaputten Brille?
Sowas kann ja nun beim Spielen immer mal passieren. Kein Kind macht sowas absichtlich! Ärgerlich ist es trotzdem
Gebt mir einen Rat. Was würdet Ihr machen?
lina
Ich würde auf jeden Fall die Mutter des "Liebkosers" ansprechen. Normalerweise hat man eine Haftpflichtversicherung. Zumindest gehe ich davon aus, dass man eine hat! Ganz ehrlich: Sollten die Eltern des Jungen KEINE Haftpflichtversicherung haben, dann würden sie spätestens dann eine abschließen, wenn ich Ihnen die Rechnung der Brille präsentiere. Schäden der Kinder zu begleichen gehört zum Elterndasein dazu. Wenn mein Sohn mit dem Fussball eine Scheibe zerdeppert, zahle ich (ok, meine Haftpflicht) die auch ohne mit der Wimper zu zucken. Gruß Corinna
Hallo, ich denke das kann immer passieren und dafür hat man beim Brillenkauf doch eine Versicherung abgeschlossen mit dem Optiker, zumindest sollte man dies tun gerade bei Kindern. Wir haben das geamcht. Unser Sohn hat schon 4 Brillen hindurch und ich habe die jedesmal von dem Optiker ersetzt bekommen. Jetzt haben wir eine Titanflex für ihn gekauft, er ist 7 Jahre alt, und das schöne daran ist das diese Brille immer in ihre Grundformung zurück geht. Und nebenbei erwähnt hat die Brille nicht mal 25 Euro gekostet. Also viel Glück...
So schlau bin ich nun auch. Die nächste Brille wird natürlich versichert. Eine mit flexiblen Bügeln war es natürlich auch, aber trotzdem ist sie komplett verbogen. Davon abgesehen: Die Versicherungsmöglichkeiten habe ich mir gerade mal angesehen (bei Fielm., da wir dort gekauft haben!) und es ist auch bei einer versicherten Brille nicht so, dass man sie in so einem Fall umsonst ersetzt bekäme. Es weden lediglich 70 % übernommen! Immerhin, keine Frage! Dennoch bleiben 30 %, die noch zu zahlen sind.
hallo, da wirst du wohl pech haben wegen der versicherung. weil die mutter hatte ja im kiga nicht die aufsichtspflicht für das kind. (liegt da kiga beim kiga) wenn die versicherung sehr kulant ist, könntest du was bekommen. wir haben bei unserem brillenschaden im kiga nichts von der vers. des anderen kindes bekommen. lg schnuffelente
Ich frage, weil unsere Tochter bereits einmal die Brille meines Vaters kaputtgemacht hat. Nun hatte ich in dem Moment auch die Aufsichtspflicht und war auch anwesend. Nicht nur anwesend, sondern auch aufpassend:-) und trotzdem ist es passiert. Man muss also nicht die Aufsichtspflicht verletzen, damit so etwas geschieht. Ach das ist ja alles ganz blöd gelaufen. Da kann man ja fast nichts wirklich Gutes für den Kindergarten kaufen:-(
Warum sollte die Haftpflicht der Mutter das übernehmen? erstmal ist die Sache bei nicht-deliktfähige" Kinder unter 7 Jahren, dass die oft nicht eingeschlossen sind, da nicht wie gesagt nicht deliktfähig Wenn mein Kind in der Kita ist, hab ich als Mutter nicht die Aufsichtspflicht - geht nicht, ist nicht! Ich habe auch ein Brillenkind, da gibt es zeiten, da renne ich wöchentlich zum Optiker, weil sie trotz Titan verbogen ist - aber ich weiss, dass es ein kind ist und es immermal wieder kaputt gehen kann, da nehme ich andere preiskategorien als meine eigene
Nix "holla"...ich habe lediglich eine Frage gestellt. Da gibts nichts zu "hollen". Meine Kinder sind selbstverständlich mit in unsere private Haftpflicht eingeschlossen (alle noch sehr klein, weit unter 7) und ich habe die Haftpflicht bereits in Anspruch genommen, da wie gesagt meine Tochter die Brille meines Vaters "erledigte". Mit Aufsichtspflichten und Deliktfähigkeiten hat das alles wenig zu tun. Dennoch weiß ich natürlich nicht, ob die Versicherung zahlt, weil das Kind ja nicht bei seinen Eltern war. Daher fragte ich ja!
/cit/ Ganz ehrlich: Sollten die Eltern des Jungen KEINE Haftpflichtversicherung haben, dann würden sie spätestens dann eine abschließen, wenn ich Ihnen die Rechnung der Brille präsentiere. Schäden der Kinder zu begleichen gehört zum Elterndasein dazu. /cit/ Ganz ehrlich: Die Haftpflichtversicherung der Eltern wird hier vermutlich gar nicht eingreifen. Zum einen, weil das Kind noch schuldunfähig ist (Kinder unter 7 J. darf man getrost als Naturkatastrophen ansehen :-) ) u. Haftpflichtversicherungen grds. nur bei Verschulden des Schädigers zahlen (Ausnahmen bestätigen die Regel, es gibt fuer Kinder "Extra"-Haftpflichtversicherungen, aber IMHO haben die wenigsten soetwas), zum anderen, weil auch hier nicht von einem Verschulden der Eltern in Form einer Aufsichtspflichtverletzung ausgegangen werden kann, denn die hatten die Aufsichtspflicht ja zu diesem Zeitpunkt auf den KiGa uebertragen. Wenn also ueberhaupt irgendjemand haften muesste, dann evtl. der Kindergarten, aber eben auch nur dann, wenn die Erzieherin ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Im uebrigen hätte ich als Mutter meinem Kind auch nie und nimmer im Kindergarten eine teure Brille auf die Nase gesetzt, es sei denn, Geld spielt bei mir keine Rolle u. ich wuerde auch nie und nimmer einer Mutter die horrend teure Brille ihres Kindes ersetzen, wenn ich nicht rechtlich dazu verpflichtet wäre. Soweit geht meine Moral dann doch nicht. Das gleiche gilt uebrigens, wenn Mama meint das liebe Kleine in horrend teuren Klamotten in den KiGa schicken zu muessen und dann vor Entsetzen aufschreit, wenn die teure Hose einen Riss hat, weil zB ihr Goldengelchen von einem Goldbengelchen geschubst worden ist. Liebe Grueße Ebba
Wie oft soll ich eigentlich noch schreiben, dass auch kleine Kinder in der privaten Haftpflicht der Eltern einbezogen sind. Wir haben bereits ZWEI Schäden, die unsere Kinder (ja, UNTER 7 Jahre alt) verursacht haben, problemlos von der Versicherung ersetzt bekommen (bzw. der Geschädigte, nicht wir!). Ich sagte ja auch, dass ich in Erwägung ziehe, die andere Mutter nach der Existenz einer Haftpflicht zu fragen. Ich schrieb nie, dass besagte andere Mutter verpflichtet wäre (weder moralisch noch gesetzlich), mir den Schaden zu ersetzen! Und dass ich meinem Kind keine teure Brille im Kindergarten mehr aufsetzen werde, weiß ich nun auch. Dafür mache ich niemanden verantwortlich. Dennoch ist besagte Summe für eine Versicherung Peanuts! Insofern ist es doch legitim, darauf zu hoffen, dass die Eltern versichert sind. Und wie gesagt: Dass Kinder in einer privaten Haftpflicht ihrer Eltern per se NICHT mit einbezogen sind, ist Quatsch! lina
Haftpflichtversicherungen sind auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernehmen ebenfalls die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Hierzu möchten wir Ihnen ein Beispiel aufzeigen, welches häufig vorkommt und bei den Versicherten immer wieder auf Unverständnis stößt: Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung in aller Regel nicht. Die Kinder können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Außerdem trifft die Eltern meistens auch keine Aufsichtspflichtverletzung. Also besteht keine Haftung und damit gibt es keine Zahlung aus einer Haftpflichtversicherung. Quelle: Bund der Versicherten http://www.bundderversicherten.de/bdv/default.asp?ContentUrl=http://www.bundderversicherten.de/bdv/Versicherungsarten/Haftpflicht/SinnHaftpfl.htm&TopUrl=/bdv/navi/headline_show.asp?headline=[Haftpflichtversicherung]Sinn%20und%20Zweck
es gibt Versicherungen, welche Schäden dennoch aus Kulanz bezahlen - müssen sie aber nicht und gerade Schäden mit Brillen werden gut untersucht - die versicherung hätte aber gleich 2 Gründe - warum soll sie für einen Schaden aufkommen, bei welchem das Kind nicht im Aufsichtsbereich der Eltern war, sondern im Kiga und 2. ist das kind in einem nicht haftpflichtigen Alter. Übrigens kam meien Tochter mal mit einer größeren Verletzung nach Hause, die ihr angeblich ein Junge beim Umarmen zugefügt hat. heraus kam, dass betreffende Erzieherinm garnicht im Raum war und die kids sich selber überlassen hat und sich dann eine Geschichte ausgedacht hat. Der Junge war es, aber der tathergang war etwas anders. Ich wäre dennoch nie auf die Idee gekommen die Mutter deswegen anzusprechen, die kann ja zu dem zeitpunkt nix dafür, die hat sich auch drauf verlassen, dass ihr Kind korrekt betreuut wird.
Unsere Haftpflicht HAT doch bereits zweimal gezahlt!!!! Einmal sogar wahrlich keine kleine Summe! Wir wurden im Zuge der Abwicklungen auch keineswegs darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Leistung aus Kulanz handelt! LG
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Ich würde mich in beiden Fällen moralisch verantwortlich fühlen. Heißt nicht, dass ich auch von der anderen Mutter diese Verantwortung verlange, aber ich würde es so empfinden. Im Brillen-Fall würde das bedeuten, dass ich mit meiner Haftpflicht Rücksprache halten würde und der anderen ("geschädigten") Mutter dann gern bei der Anschaffung einer neuen Brille helfen würde. Hätte ich keine Versicherung, würde ich womöglich einen minimalen Betrag zusteuern, sofern mir fianziell möglich. Nur als Geste! Wie gesagt: Das würde ICH tun, was nicht heißt, dass ich selbiges von der anderen Mutter verlange! Im "Verletzungs-Fall" würde ich mich moralisch ebenfalls verantwortlich fühlen. Das hätte die Folge, dass ich mir mein Kind verbal "zur Brust nehmen" würde und zumindest eine Entschuldigung veranlassen würde. LG
geschaut? Bei uns sind Kinder unter 7 sogar ausgenommen. Es gibt versicherungen die haben Kinder unter 7 mit drin (zahlst dann mehr) Wir hätten eine zusatzversicherung abschliessen müssen. Da meine recht ruhige Mädels sind, haben wirs gelassen
Ich habe dort nicht hineingesehen, ABER: als mein erstes Kind geboren wurde, habe ich extra dort angerufen und gefragt, was nötig sei, damit es mit versichert ist! Antwort: NICHTS! Es ist automatisch (ohne Aufpreis) mit versichert!!! Seither habe ich mich jahrelang nicht darum gekümmert (auch bei Geburt des zweiten Kindes nicht) und habe insofern völlig ahnungslos die besagten Schadenfälle, die von meinen Kindern verursacht wurden, gemeldet. Wie gesagt: Es wurde beide Male anstandslos gezahlt. LG
Die Versicherung hat wegen Dir bezahlt und nicht wegen der Kinder. Du hast bei unter 7 jährigen fast immer die Aufsichtspflicht verletzt (außer Du bindest sie Dir auf den Bauch)!!!! Die Versicherung des KiGa bzw. der Gemeinde müsste meiner Ansicht nach bezahlen, da die Erzieherin die Aufsichtspflicht verletzt hat.
du hast oben geschrieben "Laut Aussage der Erzieherin wurde sie wohl von einem anderen Jungen etwas heftig "umarmt", wobei dann angeblich die Brille kaputt gegangen ist Mir kommt es komisch vor, weil der Rahmen wirklich TOTAL verbogen ist. Beim Umarmen kann sowas nicht wirklich passieren, oder? Aber ich war nicht dabei....was soll ich sagen?!" Was ich dir mit dem Vergleich auch nahe legen wollte, ist, du warst nicht dabei! Ich habe nun schon 2 Schulkinder und einiges mitgemacht. Was ich gelernt habe, glaube nie uneingeschränkt an die unschuld deines Kindes. Woher weisst du, dass die Erzieherin dieses Moment korrekt beobachtet hat, hat dein kind nicht mit irgendwas das andere provoziert, die beiden zusammen gekaspert???? Ich hatte vor Kurzem eine Mutter, die im Supermarkt auf meinen erstklässler zukam und mit ihr lauthals schimpfte, sie solle IHRE Tochter in der schule in ruhe lassen und sie nicht ständig ablenken - sie war 100% von der Unschuld überzeugt. ich habe dazu nichts gesagt, außer, dass ich das abklären werde, was da los war und dann mit meiner sprechen werde, sie aber nciht in der Öffentlichkeit von Fremden schimpfen lasse. Ich habe mit der Lehrerin am gleichen abend gesprochen und bekam nur lachend gesagt, dass meien eine ganz ruhige ist und nicht schnattert und das die Ablenkungen von dem anderen Mädel ausgehen....... Die Mutter ist heute noch nicht davon abzubringen, da ihre tochter ga immer die Wahrheit sagt. Nur ist die in kinderaugen oft sehr subjektiv
schau mal, vllt. hilft dir das weiter http://www.pro-kiga.de/recht/haftungsrecht/brille-kaputt-zahlt-die-erzieherin/ http://www.rundumsbaby.de/recht/beitrag.htm?id=37696 oje, hier geht gerade die Welt unter...
...es empfiehlt sich, ganz einfach mal die eigene Haftpflichtversicherung anzurufen. Unsere, Axa, verzichtet ausschließlich auf die Prüfung des Alters der Kind und zahlt unabhängig vom Alter des Kindes, sofern ein Haftpflichtschaden vorliegt.
Natürlich fragte ich nochmal nach, ob die Brille denn wirklich nicht heruntergefallen sei oder Ähnliches. Antwort der Erzieherin: Nein, ich war doch dabei. Ich habe es beobachtet. Und dass im Kindergarten gespielt/gekaspert oder dergleichen wird, ist doch normal. Eine "Mitschuld" ist in DEM Alter wohl eher nicht auszumachen. Das ist ein Argument, mit dem auch eine Versicherung sicher nicht käme. (ich kann mich lediglich erinnern, wie rasch unsere zwei Schadenfälle geregelt wurden. Meine Kinder waren 3 und 2 Jahre alt, als es zu den "Unfällen" bzw. Vorfällen kam). Wie auch immer: Dass ein unter 7Jähriges Kind partout nicht in der Versicherung "enthalten" ist, stimmt so nicht. Ob nun im Falle des Aufenthaltes im Kindergarten gezahlt wird, ist die Frage. Fakt ist: Bei uns waren damals die Kinder auch die "Täter" und insofern hätte ich meine Aufsichtspflicht in beiden Fällen verletzt, obwohl ich anwesend war. Die Erzieherin war ebenfalls anwesend. Das Kind war also nicht unbeaufsichtigt und hat einen Schaden verursacht. Der Punkt ist sicherlich NICHT, dass das Kind nicht von den eigenen Eltern beaufsichtigt wurde, sondern der Punkt ist, DASS die Eltern igre Aufsichtspflicht nicht verletzen, da sie für angemessene Fremdbetreuung sorgten (Kindergarten!). So wird für mich eher ein Schuh aus der Sache. Aber was solls....fragen werd ich wohl in jedem Falle müssen.
... zumindest nicht in Deutschland. Ich könnte Dir jetzt 100te Links posten aus denen sich das ergibt, beschränke mich aber mal auf zwei, drei: /cit/ Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht. Die Eltern haften in diesem Fall, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Konstellationen wird also die Privathaftpflichtversicherung das prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, das die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, wird der geschädigte Anspruchsteller keine Leistung erhalten. Für Kinder vom 7. - 18. Lebensjahr gilt: Volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt. Für den Straßenverkehr gilt eine Sonderregel s.u. /cit/ http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm /cit/ Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen verursachten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind. Schäden, die ihre Kinder z.B. bei Freunden, Nachbarn, Verwandten oder in Einkaufsläden verursachen, werden eventuell von der Haftpflichtversicherung nicht beglichen, da sie nach BGB keine Haftung trifft. Neu: Nach dem neuen Haftpflichtgesetz haften Kinder bei Verkehrsangelgenheiten erst ab dem 10. Lebensjahr vorher sind sie nicht haftbar zu machen. /cit/ http://www.versicherungsvergleich.de/kinderversicherung/private-haftpflichtversicherung.php Dem steht auch nicht entgegen, dass Deine Haftpflichtversicherung zweimal fuer durch Deine Kinder verursachte Schäden gezahlt hat. Entweder ist sie dabei davon ausgegangen, dass Du jeweils Deine Aufsichtspflicht verletzt hast oder sie hat es aus Kulanz getan oder Du hast eine derjenigen Versicherungen erwischt, bei der ausnahmsweise auch deliktunfähige Kinder in den Haftpflichtversicherungsvertrag mit einbezogen sind. Das kannst Du feststellen, in dem Du in Deinen Versicherungsvertrag bzw. die Versicherungsbedingungen schaust. Und dass Du nicht von den Eltern eine Bezahlung der Brille erhoffst oder erwartet ist mir durchaus bewußt. Wie Du sicher bemerkt hast habe ich mit meinem Posting zunächst einmal auf das von shinead geantwortet. An Deiner Stelle wuerde ich mich mit meinen Anspruechen an den Kindergarten wenden, denn hier kommt eine Verletzung Aufsichtspflicht durch die Erzieherinnen in Betracht, auch wenn die das sicherlich zu Recht oder zu Unrecht abstreiten werden. Und ob ich meiner Versicherung den Schaden melden wuerde? Allenfalls in um eine kulanzweise Zahlung zu erreichen, aber reinhängen wuerde ich mich da nicht groß. Im Kindergarten oder beim Spielen gehen Dinge kaputt, mal dem einen und mal dem anderen Kind. Mal ist es die teure Brille und mal die teure Strumpfhose (wegen so einem sch... gab's in der Grundschule mal riesen Diskussionen zwischen Eltern - ich begreif das nicht), da kann man doch nicht dauernd zu seiner Versicherung rennen. Die Option, dass sie mal aus Kulanz zahlen bewahre ich mir dann doch lieber fuer richtig dicke Schäden auf. Was machst Du eigentlich, wenn ein Besuchskind bei Euch ein Spielzeug Deines Kindes beschädigt? Was machst Du, wenn Bekannte von Dir eine Tasse fallen lassen? Liebe Grueße Ebba
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