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Bitte um eure Meinung

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Und zwar geht es darum das ich einmal als ich von meiner Ausbildungsstätte nach nach Hause fuhr (Zug) meinen Verbundspass also meine Fahrkarte zu Hause hab liegen lassen. Ich wurde kontrolliert und musste dann meine Daten angeben und meinen Fahrausweis dann bei der Verkehrsgesellschaft nachzeigen. Es war damals eine ziemlich stressige Zeit und ich war von morgens 6 bis Abends 8 Arbeiten und ich befürchte vegessen zu haben diese Fahrkarte vorzugeigen. Ich kann mich nicht mehr daran erinnern. Ich hab da auch garnicht mehr dran gedacht aber in letzter Zeit kam das immer wieder und ich hab ein schlechtes Gewissen. Das ganze ist allerdings 4, fast 5 Jahre her! Was würdet ihr machen, bei der Verkehrsgesellschaft mal nachfragen? Vergessen haben die mich wohl kaum, oder? Aber das ist schon ewig her da müsste doch mal was kommen von denen? Ich hab jetzt richtige Angst das ich ins Gefängnis muss. Das würde ich nicht aushalten und meine kleine auch nicht. Ich war noch nie von ihr getrennt. Ich bin weder vorbestraft, noch bin ich eine Schwarzfahrerin. Ich ha jediglich mit 13 Jahren mal die falsche Fahrkarte gekauft, die für Kinder statt Erwachsene da musste ich damals auch Strafe zahlen bzw. meine Eltern. Was soll ich nur tun??? Liebe Grüße Emi


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Hallo Emi, und zwingend ins Gefängnis kommt man deswegen auch nicht mehr, schon gar nicht, wenn es einmalig war, als "ermahnungsresistenter" Wiederholungtstäter dagegen kann es schon mal für ein paar Wochen abgehen... Es kann natürlich sein, daß irgendetwas bei den Verkehrsbetrieben gespeichert ist. Mich macht allerdings stutzig, daß da nie etwas gekommen ist. Gerade bei der Beitreibung von erhöhten Beförderungsentgelten sind die Verkehrsbetriebe schon aus dogmatischen Gründen (Abschreckung!) sehr daran interessiert, daß solche Verfahren am Laufen gehalten werden. Deshalb vertrete ich eher die These, daß Du mit Deinem Charme seinerzeit den Herrn Kontrolleur so sehr um den Finger gewickelt hast, daß er Dir Deine Aussage abgenommen und den Zettel vernichtet hat. Das ist aber nur eine Annahme. Genaues kannst Du nur erfahren, wenn Du mit der damaligen Fahrkarte (oder Kontoauszügen mit entsprechenden Zahlungsabgängen) in die Kundenzentrale des Verkehrsbetriebes gehst und vor Ort klärst. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Ich denke, 4 oder 5 Jahre später brauchst du dir keine Gedanken mehr zu machen. Hattest du damals vielleicht eine Abo-Karte, so dass deine Daten bei denen gespeichert waren? - dann könnten die es damals nämlich ggf. auch nachgerpüft und festgestellt haben, dass du eben deine Fahrkarte nur vergessen hattest. ... und ... beim ersten Mal "schwarzfahren" ohne Vorstrafen geht keiner ins Gefängnis ... kannst also wieder ruhig schlafen lg, jule


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Ich hatte einen Verbundspass von der Berufsschule aus. Der Verbundspass ist registriert aber ide Fahrkarte selber haben mein Eltern mir immer am Automaten gekauft ich hab also als Zeugen nur meine Eltern und Beweise (also die Fahrkarte) hab ich auch keine mehr.


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Die Forderung eines erhöhten Beförderungsentgelts ist nach 3 Jahren verjährt, es sei denn diese wurde an ein Inkassounternehmen übergeben. Da hättest Du allerdings sicher vorher eine Mahnung bekommen. Ich denke nach 5 Jahren kannst Du Dich entspannt zurücklehnen. Die Daten dürfen auch nicht länger als drei Jahre ( Ausnahme: Inkasso) gespeichert werden. LG Sylvia


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Mach dir keine Gedanken, die Frist ist schon lang abgelaufen. Ausserdem wenn du ERSTTÄTER warst und bisher nichts kam, wird auch nix mehr kommen. Wahrscheinlich haben die Verkehrsbetriebe ein Auge zugedrückt und dir als Ersttäter deine Strafe erlassen. War bei mir auch so. Hatte 4 Kids dabei, die ich im Bus verfrachtet hatte (nicht die eigenen) und hab für sie alle gestempelt. Nur für mich nicht, weil es auf einmal riesen Geschrei im Bus gab. Ich mich umgedreht darum gekümmert und schon stand die Kontrolle vor mir (typisch oder). Ich hab nie was bekommen und das ist jetzt schon 9 Jahre her. LG Frechmaus81