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"Bestattungsrecht".. kennt sich eine aus?

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"Bestattungsrecht".. kennt sich eine aus?

peekaboo

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" Also bei einer knapp 80 jährigen Bekannten ist die Schwester verstorben... Die Sr. hatten seit 24 Jahren keinen Kontakt. Die Schwester hatte keine Familie.. nun soll die Bekannte die Bestattungskosten übernehmen. Sie hat eine minimale Rente und ca. 8000€ "auf der hohen Kante" für Ihre eigene "Bestattung". Muss sie trotzdem zahlen? oder fällt wenn sie nicht kann alles auf Ihre Kinder "abgewälzt" werden? Im Netz habe ich da verschiedenes gelesen.... LG Peeka


Leena

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Bestattungspflicht ist i. d. R. Ländersachen, so allgemein kann man dazu wohl eher gar nichts sagen.


DecafLofat

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sowas läuft dann übers sozialamt. die strecken erst mal vor und suchen dann u U über zeitungsannonce nach angehörigen. aber bekannte müssen dafür nciht geradestehen. oder versteh ich das falsch... sie sind schwestern, und sie ist ne bekannte von dir? familie haftet. und 8000 EUR auf der hohen kante f die eigene bestattung ist ne menge holz. das wird ne bestattung der luxusklasse. sie kann ja f ihre schwrster minimalprogramm zahlen, da müsste mit knapp 3 - 3500 alles abgedeckt sein.


peekaboo

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Also diese Frau hat sich diese 8000 vom Munde abgespart... wörtlich... LG Peeka


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

wie es im Falle einer Bestattung ist, weiß ich nicht. Weiß aber noch, dass damals versucht wurde auf den Mann meiner besten Freundin die Kosten für die Umsiedlung und Heimunterbringung seiner Mutter umzuwälzen (sonst gabs da nämlich auch keine Verwandten weiter....) - er hat sich einen Anwalt genommen und ist dagegen vor gegangen, denn auch hier war der Fall so, dass Mutter und Sohn seit Jahrzehnten keinerlei Kontakt hatten. Er ist damit "durchgekommen" Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass sie eben nicht muss. Wenn ich das bei google richtig interpretiert habe spielt wohl auch die Erbausschlagung noch eine wichtige Rolle dabei... Aber ich denke hier wäre anwaltlicher Rat nötig.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

du, ich hab mit meinem vater seit guten 30 jahren und mit meiner mutter seit bestimmt 8 jahren keinen engen kontakt mehr (bin auch nicht bei meienr mutter aufgewachsen) was da irgendwann vermutlich dennoch auf mich zukomen wird, ist mir klar. rechtslage ist rechtslage. was ich nun EMPFINDE, wird dem otto-normalverbraucher namens steuerzahler der im endeffekt sonst dafür aufkommen müsste, ziemlich wumpe sein. isso. schluß, aus, mickey mouse.


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

8000 € kann man ziemlich gut verschwinden lassen.


Erzangie

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Es gibt in Deutschland eine Bestattungspflicht, die im BGB geregelt ist. "Hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der Beerdigungskosten besteht somit folgende Rangfolge: 1. Vorrangige Haftung des Erben gemäß § 1968 BGB 2. Nachrangige Haftung der unterhaltsverpflichteten Personen gemäß § 1615 BGB 3. Verpflichtung zur Zahlung der Beerdigungskosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestattungspflicht 4. Zahlungspflicht des Sozialhilfeträgers hinsichtlich der erforderlichen Kosten einer Bestattung " Das ist unabhängig von einer Erbschaftsausschlagung. Deine Bekannte fällt unter 3.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Erzangie

Hier, bei Wikipedia ist es eigentlich ganz nett erklärt: "Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Der Erbe hat kein Bestimmungsrecht über die Art und Weise der Bestattung. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder kein Nachlass vorhanden ist, besteht diese gesetzliche Bestattungspflicht." http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht Wobei z.B. Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Erben wieder eine Sonderregelung hat, aber nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BestG wäre die Schwester, wenn sie voll geschäftsfähig ist und kein vorrangig Verpflichteter da ist, schon für die Bestattungpflicht zuständig.. http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1nqs/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=c&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BestattGRPV2P9&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint


SelinaMama

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Hallo, vor ca. 2 Jahren stand ich in einer ähnlichen Situation, damals ging es um die Bestattung meines Vaters. Meine Eltern waren geschieden seit ich 12 war (jetzt 42), kontakt zum Vater hatte ich zuletzt vor ca. 7 Jahren. Er verstarb im Juni 2013, daraufhin wurde ich von der Stadt Rostock kontaktiert - Anmerkung: wir sind vor 6 Jahren nach Dänemark ausgewandert. Ich habe noch eine Halbschwester aus seiner 1. Ehe. Nie kontakt gehabt, kannte nur den Vornamen, sonst nix. Im Brief wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass mein Vater verstorben ist und des Weiteren wurde ich gebeten Stellung zu seiner Bestattung zu nehmen. Es gab die Möglichkeit selbst für die Beerdigung/Best. aufzukommen, oder es dem Sozialamt zu überlassen, und diese mir dann die Rechnung schicken......Kosten ca. 1500 €. Aufgrund dessen dass ich noch irgendwo in D eine Halbschwester habe, hat sich das Amt auf die suche nach ihr gemacht - prompt gefunden und diese hat das gleiche Schreiben wie ich bekommen. Das ganze dauerte doch einige Zeit, solange lag mein Vater in der Kühlung. In der Zwischenzeit hatte ich mich schlau gemacht: in D herrscht Best.pflicht und damit verbunden auch eine Pflicht Familienangehöriger 1. Linie - darunter zählen Eltern, Kinder und Geschwister - die Bestattung des Verstorbenen zu übernehmen. Leider gibt es da keine Möglichkeit drumerherum zu kommen. Sollte man allerdings nachweisen können, unter der Einkommensgrenze zu leben, kein Vermögen zu haben ect., kann man Antrag auf Kostenübernahmen des Sozialamtes stellen. Erbausschlagung und Beerdigungskosten hängen leider nicht zusammen. In meinem Falle hatte ich Glück: die Tochter wurde auch angeschrieben und die Rechnung der Bestattung geschickt. Lt. der Dame vom Amt, entscheidet das Amt individuell, an wen die Rechnung geschickt wird. Entweder anteilig an alle näheren Verwandten (wird kaum gemacht) oder an eine auserwählte Person (wohl nach gutdünken des Amtes) und diese kann dann widerum die Kosten auf dem privatem Rechtsweg einfordern. Ich habe bis heute nix gehört, 1,5 Jahre. Ich gehe davon aus, dass es sich damit für mich erledigt hat. lg. Carmen


shinead

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Wenn in eurem Bundesland nicht ein sehr exotisches Bestattungsgesetz gültig ist, wird sie die Beerdigung bezahlen müssen. Ich würde beim Amt anrufen und fragen, wie hoch das Schonvermögen für diesen Fall ist. Hilf ihr beim googeln nach einer Discountbestattung. Die gibt es ab 644 Euro.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

Ich habe eine Bekannte, deren Mann musste die Kosten für die Bestattung seiner Tante in Sachsen übernehmen. Er kannte die Tante kaum und hatte keinen Kontakt. Silvia


monschischi

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Antwort auf Beitrag von peekaboo

8000€ für eine Erdbestattung ist KEINE Luxusausstattung wir hatten normale Bestattung von meinem Vater ohne pipapo mit allem stolze 10.000€ es wird alles berechnet.... Aufbewahrung Reinigung der Halle etc.............


Leena

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Antwort auf Beitrag von monschischi

Bei meinem Vater jetzt waren es auch um die 10.000 €, allerdings mit "zweistelliger Grabstelle". (Ich finde ja die Bezeichnung schon unglücklich, klingt für mich wie "Massengrab", zweistellig fängt für mich erst ab 10 Leute an... aber okay, wenn das nun mal der Fachterminus ist - ist es halt so.) Meine Mutter war leicht ergriffen, dass z.B. allein die "Miete" für die Oleanderbüsche, die immer in der Trauerhalle stehen, schon 175 Euro gekostet hat... aber deswegen sagen, nee, karren Sie die Büsche für die Trauerfeier bitte raus..? Außerdem - in dem Moment, in dem man sowas entscheiden soll, sind einem solche blöden Büsche doch komplett wurscht! Egal, anderes Thema... Bei dem Sarg hätten wir uns auch noch sowas von austoben können, inklusive stahlblaues High Tech Modell mit indirekter Neon-Beleuchtung... imposant. Wenn auch für meinen Geschmack nicht wirklich schick. :-)