lima77
Hi!! Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus, ich war noch nie in so einer Lage... Aber im Freundeskreis gibt es jetzt jemand, der wegen gesundheitlicher Probleme seinen eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben darf (von Arztseite her). Im Moment ist er krankgeschrieben (seit etwa 7 Wochen) und bekommt Krankengeld. Er wird ne Umschulung machen müssen. Wohnt zur Miete. Was steht einem da zu an Zuschüssen, Hilfsgeldern und so? An wen wendet man sich in so einem Fall (Arbeitsamt etc...)? Möchte mich einfach ein bisschen informieren. Liebe Grüße an euch alle!!!! Lima :o)
Na höchstwahrscheinlich ALG 1, wenn er berufstätig war
Arbeitsamt, Rentenversicherung, wenn vorhanden die private Berufsunfähigkeitsversicherung - das wären die richtigen Ansprechpartner.
Wohngeld...kinderzuschlag ( falls kinder da sind :-) ) krankengeld wird 1 jahr gezahlt..... hatte das gleiche problem...bzw. mein mann.......nach über 20 j. als handwerker....2 jahre umschulung...alles mit super noten bestanden....jetzt sucht er seit 1 jahr arbeit in seinem neu erlernten beruf :-( und das ist schwierig...1. das alter 2. null berufserfahrung... wie alt ist die person denn ?
Da sind ja schon einige gute Infos dabei. Er ist 39. Keine Kinder.
Krankengeld gibt es max. 78 Wochen, er muss sich immer ohne Unterbrechung die Krankmeldung holen, irgendwann bekommt er dann von der Krankenkasse Unterlagen, die sein behandelnder Arzt ausfüllen muss, damit die Krankengeldzahlung weiterläuft. Da er krankgeschrieben ist, gibt es kein ALG 1 (weil er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht) Nach ca. 3 Monaten darf er auf Aufforderung beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse antanzen. Dort wird dann entschieden, ob eine Wiedereingliederung möglich ist, evtl. mit einer REHA dazu. Falls das nicht reicht, wird ggf. eine Umschulung empfohlen (dafür gibt es eine Beratung). Falls eine Umschulung nicht in Frage kommt, lauft es auf Erwerbsunfähigkeitsrente hinaus, hier ist es wichtig, das der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente vor Ende der Krankengeldzahlung gestellt wird gem. § 125 SGB (Nahtlosübergang). Alles in Allem viele Gutachtertermine, sehr nervenaufreibend und langwierig. Wenn das Krankengeld nicht reicht, kann man ergänzendes Hartz 4 beantragen, falls das abgelehnt dann Wohngeld. Mein Mann ist mittlerweile in der 2. Instanz vorm Landessozialgericht, wo er die Rentenversicherung auf Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente verklagt hat, da er einen Schwerbehindertenausweis mit 90 % und Merkzeichen aG und RF hat. Seit Rentenantrag sind nun über 5 Jahre vergangen, ich ernähre die Familie seither alleine.