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Bekommt man vom AA die Miete, wenn man im Elternhaus ne Wohnung hat

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Bekommt man vom AA die Miete, wenn man im Elternhaus ne Wohnung hat

Hinze

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und für diese Miete bezahlt ??? Die Wohnung liegt im Erdgeschoss, ist aber kein "abgeschlossener" Wohnraum, das heißt die Eltern müssen durch den Flur vom "Kind" um in ihren Flur zu kommen. Da das Einkommen des "Kindes" zu niedrich ist, wird in der "normalen" Wohnung Miete und Wohngeld bezahlt. Danke schon mal für Eure Antworten


faraday

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Antwort auf Beitrag von Hinze

Was ist mit "normaler" Wohnung gemeint, die Wohung der Eltern oder die, in der das Kind bisher wohnt? Ich glaube, wenn die Wohnung nicht wirklich abgetrennt ist, zählt das nicht als eigene Wohnung und dann werden alle gemeinsam als Familie berechnet. Bekommen die Eltern auch irgendwelche Leistungen?


Hinze

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Antwort auf Beitrag von faraday

Die Eltern sind Rentner und mit normaler Wohnung meine ich die Mietwohnung in der das Kind jetzt ist. Also es ist so, das die Haustüre beide benutzen und das gleich hinter der Türe die nächste Türe zu einer Treppe nach oben in die Wohnung der Eltern geht. Der Rest unten wäre dann die vollständige Wohnung des Kindes


Ilwi

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Antwort auf Beitrag von Hinze

Meine Mutter wohnt bei ihrer Mutter im Haus. Sie wohnt im Obergeschoss und meine Oma im Erdgeschoss. Meine Mutter hat einen Mietvertrag und bekommt die angegebene Miete auch vom Amt bezahlt. Obwohl die Wohnung meiner Mutter keine eigene Wohnung ist.


sweetbelly

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Antwort auf Beitrag von Hinze

Wie alt ist das kind? Existiert ein Mietvertrag?


Hinze

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Antwort auf Beitrag von sweetbelly

Sorry das ich jetzt erst antworte, musste erst nachfragen wegen dem Mietvertrag. Das Kind ist erwachsen, ich hab es nur Kind genannt, weil ich Eltern und Kind deutlich machen wollte. Ein Mietvertrag würde aufgesetzt.


Hoffy

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Antwort auf Beitrag von Hinze

Also Kosten der Unterkunft werden gezahlt, wenn es sich um abgetrennten Wohnraum handelt. Der Eingang ist unerheblich, können also von beiden genutzt werden. Wie sieht es aus mit Küche und Bad. Wenn eine eigene Küche und Bad vorhanden ist, ist alles okay. Sollten diese Räume gemeinschaftlich genutzt werden, dann muss eine Trennung der Haushalte sichtbar sein, z. B. eigenes Fach im Kühlschrank. Wichtig ist auch, dass jeder für sich wirtschaftet, d.h. jeder kauft für sich ein, kocht für sich und wäscht für sich. Achtung: Die Vermieter haben dann Mieteinnahmen, die steuerlich angegeben werden müssen.