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Auch eine Steuerfrage Leena???

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Auch eine Steuerfrage Leena???

Sabri

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   Hallo zusammen,  ich habe noch einmal eine Steuerfrage: Das volljährige Kind studiert in einer anderen Stadt. Ist es schlau, es zu Hause mit erstem Wohnsitz angemeldet zu lassen und im Studienort mit zweitem Wohnsitz, wenn es dort dann Zweitwohnsitzsteuer za hlt, die aber noch deutlich günstiger wären als der Verzicht auf die Steuerklasse 2? Und kann ich dann noch den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung geltend machen? Wie macht ihr das so steuerlich, wenn die volljährigen Kinder studieren?   beantworten WERBUNG   Nützliche Informationen   Die letzten 10 Beiträge Steuerfrage Steuerklasse 2 An alle alleinerziehenden Mamis.. Ich brauche euren Rat. Unterschrift des KV Wochenende bei Papa KV schneidet haare Klassenfahrt - Sonderkosten Grenzen setzen - 4 1/2 und 2 Jahre alte Kinder Vater manipuliert beim Umgang und arbeitet gegen Mutter - Hilfe? Seiten? Unterhalt Student - wie berechnen Anzeige   Impressum Neutralitätsversprechen Nutzungsbedingungen Datenschutz Digital Services Act Besuche uns auf: @rund.ums.baby facebook.com/rundumsbaby.de youtube.com/@rundumsbaby_ ANZEIGE | X    


Trini

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Das volljährige, studierende Kind führt doch in jedem Fall zur Beibehaltung der Steuerklasse. Unser Kleiner wohnt auch in eigener Wohnung und steht noch bis zum 25. Geburtstag auf unseren "Steuerkarten".  Die Ausbidung dauert dann noch etwas länger.    Zu Steuerklasse 2 finde ich: Der Antrag auf Steuerklasse II ist erfolgreich, wenn Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. Zum einen muss der Arbeitnehmer ledig sein. Zum anderen muss im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind leben. Auch Eltern von volljährigen Kindern können die Steuerklasse II wählen, sofern sie für diese noch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten. Im Haushalt des Arbeitnehmers muss mindestens ein Kind leben, für welches Kindergeld eingeht bzw. der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Als „im Haushalt lebend“ gelten Kinder, welche in der Wohnung des Arbeitnehmers mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind. *** Und damit ist alles klar.  Kind meldet Erstwohnsitz am Studienort an und bekommt da u.U. auch noch Willkommensgeld und für die ändert sich nix, wenn der Zweitwohnsitz bei dir ist. Trini