und noch eine frage, mein partner hat beruflich ab und an in luxemburg zu schaffen und bekomt für die tage dort geld, um sich was zu essen zu kaufen (betrag ist wohl gesetzlich geregelt). das geld erscheint nicht auf der gehaltsliste. muss man das bei der arge angeben? wenn ja, akut mit reinreichen, rückwirkend, vorwirkend?? ich habe da keine ahnung, das geld ist ja in dem sinne kein einkommen, sondern verpflegungsgeld, und in luxemburg, arbeitend, haut es mit den arge-eingerechneten 5 euro fürs essen pro tag nun echt nicht hin. kann mir da jemand was zu sagen?