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Arbeitszeugnis

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Arbeitszeugnis

Butterflocke

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Wisst Ihr vielleicht, wie es ist, wenn jemand nur EINEN Angestellten hatte, dem inzwischen gekündigt wurde und der nun ein Arbeitszeugnis verlangt: Es wurde gekündigt, weil es 1. wirtschaftlich nicht mehr möglich war, diesen Angestellten zu halten und weil er 2. seinen Arbeitgeber betrogen/hintergangen hat. Dieser Grund stand aber nicht in der Kündigung - es fand eine ordentliche Kündigung statt. Ich wurde nun gebeten, das Arbeitszeugnis zu schreiben. Ansich kein Problem. Ich weiß nur nicht, wie ich die Wünsche des Arbeitgebers berücksichtigen soll. Dieser ist nämlich voller Wut, weil seit der Kündigung eine Klage und Bedrohung die nächste jagt. Lieber würde er sich einen Finger abhacken, als diesem Menschen ein gutes Zeugnis zu schreiben. Ich kenne die Einzelheiten und kann ihn sehr gut verstehen! Meine Frage nun: Ich weiß, dass man das Recht auf ein Arbeitszeugnis hat. Ich kenne auch die Formulierungen, die man - je nach Zufriedenheit (oder eben nicht) - verwenden kann. Wenn ich mich nach den Wünschen des Arbeitgebers richten würde, bestünde das Zeugnis aus lauter "er bemühte sich" und dergleichen. Ein solches Zeugnis könnte der Ex-AN dann aber anfechten..., oder? Wie finde ich einen Mittelweg, um ihm kein gutes Zeugnis auszustellen, aber gleichzeitig eines, gegen das er nichts mehr unternehmen kann...? Der ehemalige AG ist wirklich eine gute Seele und ließ sich lange hintergehen. Er konnte es nicht glauben und ist heute umso mehr enttäuscht. Ich will damit nur sagen, dass es kein böser Mensch ist, der nun noch nachtritt! Ich kann ihn voll und ganz verstehen....


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Dann würde ich seine Arbeit wahrheitsgemäß gut beschreiben, aber auch das Hintergehen irgendwo herein klausulieren. Kann natürlich trotzdem sein, dass er versucht, dagegen rechtlich vorzugehen... keine Ahnung, wie dann sowas entschieden wird... LG sun


sun1024

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Hier sind - finde ich - ein paar hilfreiche Tipps, wie man böse Vergehen formulieren kann: http://www.perspektive-mittelstand.de/Formulierungen-im-Arbeitszeugnis-Tipps-fuer-Arbeitgeber/management-wissen/2018.html LG sun


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Oh wie ich dich verstehe! Musste auch schon "geschönten" Arbeitszeugnissen zustimmen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das einzige, was ich konnte, ohne uns angreifbar zu machen: Das Zeugnis so kurz wie möglich und Aussagen weglassen. Also z.B. nur das Verhalten gegenüber Kollegen oder Kunden, aber nicht zu Vorgesetzten beschreiben... hoffe, du verstehst was ich meine. lg Carow


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von sun1024

Danke! Ja eben....wie wird sowas dann entschieden.....? Ein endloser Streit bringt ja keinem was und ich bin immer eher dafür, dann einfach nachzugeben, da der AN ja schon durch die Kündigung genug gestraft ist. Bei diesem Menschen aber...naja, ich weiß gar nicht, wie ich es ausdrücken soll.... Würde ich per Hand schreiben, würde ich den benutzten Stift danach verbrennen.... Tut mir leid, aber es ist wirklich so....


tweenky

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Habe selbst - leider - schon einen ähnlich extremen Fall gehabt. Mein Tipp: hat der AN ein qualifiziertes Zeugnis verlangt? Falls nein, stell einfach ein ganz kurzes einfaches Zeugnis aus: Herr xx, geb. xx in xx, war von xx bis xx in unserem Unternehmen als xx beschäftigt. (Ggf. noch die Tätigkeit (kurz!!) ausführen.) Er verlässt uns zum xx. Kein Bedauern des Ausscheidens, kein Dank, keine guten Wünsche. Selbst der unbelesenste Zeugnisleser merkt hier, dass das Verhalten des AN absolut nicht in Ordnung war. Sollte er ein anderes Zeugnis wollen, müsste er tatsächlich klagen. Ich habe diese Vorgehensweise damals auch mit unserem RA abgesprochen. Je länger der AN beschäftigt war, desto hinderlicher wird ein einfaches Zeugnis. Sag mal, wie es ausgegangen ist! Alles Gute


Butterflocke

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Ja ich verstehe.... Das Weglassen ist dann bereits die "Aussage". Und etwas, das nicht drin steht, kann auch nicht beanstandet werden....


tweenky

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Ganz genau. Er hat keine Benotung verlangt? Dann bekommt er auch keine. Und Ihr müsst diese nicht rechtfertigen.


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von tweenky

Er war (ich muss mich noch nach den genauen Daten erkundigen) um die 7 Jahre beschäftigt, also recht lang. Ich habe den Brief, in dem er das Zeugnis fordert, noch nicht selbst gelesen. Es wird sich aber sicher um ein Qualifiziertes Zeugnis handeln...., fürchte ich.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Dann haette der Mitarbeiter auch entsprechend gekuendigt und angezeigt werden sollen. Mein Mitleid mit dem AG haelt sich deswegen in Grenzen. Kenne in meiner Verwandtschaft einen aehnlichen Fall wo der Mitarbeiter wieder zurueck ist und auch privat ein und aus geht. Fuer mich unbegreiflich, aber es geht mich nichts an. Ich rate auch dir, dich raus zu halten und den AG selber das Zeugnis schreiben zu lassen. Wuehl du nicht im Dreck anderer Leute, den sie selber nicht anpacken moegen.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Und auch anders rum: wenn Dinge, die ganz selbstverständlich in diesem Beruf vorrausgesetzt werden ganz besonders lobend herausgestellt werden ist das auch recht eindeutig :o) LG Inge


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Pamo, wenn mich meine neugierige Nase, die ich auch in Sachen stecke, die mich eigentlich gar nichts angehen, nicht trügt, dann geht es hier um den bereits bekannten Sonderfall, mit dem Butterflocke auch privat verquickt ist. Auch wenn du mit deinem Ratschlag natürlich prinzipiell richtig liegst.


Nurit

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Ich würde auch dazu tendieren, ein Zeugnis ohne Benotung und vor allem ohne Wünsche für die Zukunft zu schreiben. Das ist dann schon recht eindeutig. Das Kind ist leider schon mit der Form der Kündigung in den Brunnen gefallen.


Pamo

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Oh davon weiss ich nichts.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Das würde ich niemals einfach so ohne fachliche Beratung schreiben. Es gibt zwar Formulierungen für Verfehlungen, und auch Auslassungen sprechen Bände, aber in Anbetracht der Umstände würde ich das Zeugnis lieber von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf Wasserdichtigkeit abklopfen lassen, wenn ihr vorab schon juristische Konsequenzen minimieren wollt. Anzeige und außerordentliche Kündigung wäre wirklich das einzig richtige gewesen. Jetzt habt ihr den Salat, und der gewiefte Ex-AN dreht euch mit seiner kriminellen Energie weiterhin nur eine lange Nase.


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Nun ja, man muss so etwas auch beweisen können. Es war zwar auch für den Anwalt eine recht eindeutige Geschichte (für uns sowieso), aber da der AG zu vertrauensvoll WAR, hat er bestimmte Dinge eben FALSCH gemacht (Blankounterschriften erzteilt z.B. - im festen Glauben, er würde niemalsnimmernicht betrogen werden). Pamo, daran haben wir natürlich auch gedacht. Aber der Anwalt hat uns von einer nicht ordentlichen Kündigung dennoch abgeraten.


Butterflocke

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Das Zeugnis werde ich unserem "Hausanwalt" natürlich zeigen. Und mit den Dingen, die da "eindeutig richtig" sind, ist das immer so eine Sache. Siehe oben...ich schrieb es ja bereits. Von außen stellt sich das recht eindeutig und einfach dar. Ist es aber eben dann oft leider doch nicht....(ich möchte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen...).


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

Wenn bereits Klagen anhängig gemacht wurden und der ehemalige Mitarbeiter also anwaltlich vertreten ist, bringen Tricks wie "weglassen" nicht wirklich viel. Würde mich anwaltlich beraten lassen. Vielleicht kann es sinnvoll sein im Zweifel ein "3er Zeugnis" zu nehmen und den AN klagen lassen (da gab es neulich ein Urteil mit einem "3er Zeugnis" als Grundlage, habe ich aber nur oberflächlich wahrgenommen). Ich würde auch mal über eine Anzeige wg Betrugs nachdenken, wenn sich dieser beegen last..


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Butterflocke

In einem Arbeitszeugnis sollte das stehen, was tatsächlich geleistet wurde - oder eben nicht. Grundsätzlich ein schlechtes Zeugnis auszustellen, weil man sich über den AN geärgert hat, ist kein kluger Schachzug. OHne die EInzelheiten zu kennen und die anderen Beiträge alle zu lesen würde ich sagen, dass man das, was der AN wirklich gut gemacht hat (das muss es ja auch gegeben haben) auch so niederschreibt. Dass das, was nicht geleistet wurde, ebenfalls hineinkommt (gern "nett" verpackt) versteht sich von selbst. Da wäre dann ja auch nicht anzufechten. Ggf. sollte sich der AG rechtlich beraten lassen und auch eine Anzeige erwägen, wenn es sich tatsächlich um Betrug oder eine andere Straftat handelte.