Elternforum Aktuell

Arbeitsrecht wegen Kündigung, wer kennt sich aus ??

Anzeige rewe liefer-und abholservice
Arbeitsrecht wegen Kündigung, wer kennt sich aus ??

Hinze

Beitrag melden

Hi, habe in den letzten Wochen hier schon mehrmals geschrieben, wegen Bewerbung und so, nun nochmals eine Frage. Habe den Vorvertrag für den neuen Job bekommen und gesehen, das mein Arbeitsbeginn am 16.9. wäre. Beim alten AG müsste ich allerdings zum 31.8. kündigen, das hatte ich gesagt, als ich zu einem Gespräch musste, da ich der Meinung war, ich beginne am 1.9. in der neuen Arbeit. Reguläre Kündigungsfrist wäre 6 Wochen zum Quartalsende (der alte AG würde aber auch einen Auflösungsvertrag machen). Was würdet Ihr tun ?? Was KANN ich tun also was wäre erlaubt ?? An wen könnte ich mich wenden. Die Dame die beim neuen AG zuständig ist, scheint im Urlaub zu sein, es steht in der Mitteilung, das sie ab 11.8. wieder erreichtbar ist. Au man, das ist jetzt eine blöde Situation. Wäre es erlaubt, das ich zum Ende Sept. kündige und bis dahin unbezahlten Urlaub nehme. Die in der alten Arbeit müssen nen neuen Mitarbeiter suchen und brauchen den auch, ich kann da nach dem Betriebsferien nicht mehr hin (gab ja, wie bereits mal hier geschrieben, Diskrepanzen und wäre für die Klienten blöd für 2/3 Wochen noch zu kömmen und dann wieder zu gehen) Es wäre aber auch so, das ich mich eigentlich krank schreiben lassen könnte (schon seit einiger Zeit wegen Depr. usw.), aber ich wollte noch ein wichtiges Ereignis am 27.7., das ich mit vorbereiten musste, durchziehen (wäre mir für mich und meine "Klienten" sehr wichtig) Ab 4.8. wären Betriebsferien, die Arbeit würde am 26.8. wieder beginnen.


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hinze

Das macht nichts wenn du zum Quartalsende kuendigst und am 16.9. erst anfaengst. du bist in der gkv vier Wochen nachversichert.


nociolla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hinze

Das geht doch eh alles nur noch mit Auflösungsvertrag bei einen neuen Job ab 16.9 . 6 Wochem zum Quartalsende heißt ja nun das du spätestens am Die. den 19.8 kündigen müsst da der letze Arbeitstag und Quatalsende Die. der 30.9 ist . Wenn du krank bist darfst du nicht arbeiten nicht beim alten und nicht beim neuen. Ich würde zu meinen alten AG gehen und um einen Aufhebungsvertrag zum 15.9 bitten , dann kannst du zum 16.9 beim neuen anfangen . Wenn ein Aufhebungsvertrag möglich ist sollte das kein Problem sein. Ich Wechsel ja auch habe 8 Wochen zum Quartals Ende . Ich habe meinen neuen Vertrag auf den1.10 Anfang ändern lasse da hier ein Aufhebungsvertrag undenkbar ist. Noci


nociolla

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nociolla

Wenn nichts von anteilig im Vertrag steht hast Anspruch auf Vollurlaub laut Bundesurlaubsgesetz . http://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz Noci


Hinze

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nociolla

Ja, wenn mein alter AG da mitmacht, das ich erst zum 15.9. den Aufhebungsvertrag mache. Aber da die jemanden neuen zum 1.9. einstellen müssten, weiß ich es nicht. Ich wollte eigentlich auch nicht mehr dort auftauchen, weil es so viele Probleme gab und gibt. Krank schreiben lassen würde ich mich nicht, wenn ich am neuen Arbeitsplatz anfange. Nur für die Zeit, die bis dahin wäre (aber eigentlich würde ich es lieber "ordentlich" angehen)


Trini

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Hinze

Wo liegt das Problem? Nachversichert bist Du ohnehin noch. Allerdings wirst Du wegen des Aufhebungsvertrages wohl kein ALG bekommen. Trini