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Arbeitsrecht - Kündigung - Mobbing - was tun...?

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Arbeitsrecht - Kündigung - Mobbing - was tun...?

lima77

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Guten Morgen! Da hier immer viele Leute sind, die viel wissen, hier mal eine Geschichte mit Bitte um Rat. Also. Jemand arbeitet seit 8 Monaten in einem Betrieb, Dienstleistung, es gibt keine Tarifverträge. Die Kunden sind hochzufrieden, der Chef anscheinend auch. Dann steht ein "großes Gespräch" an, in dem der Jemand aus heiterem Himmel, ohne vorherige Abmahnung, die Kündigung (Kündigungsfrist etwa 4 Wochen) bekommt. In der Kündigung stehen keine Kündigungsgründe. Keine Änderungskündigung, eine "normale" Kündigung. Gleichzeitig bekommt der Jemand eine Liste vorgelegt, auf der der Chef feinsäuberlich mit Datum angebliche Verfehlungen und Aussagen des Jemand notiert hat. Alles poplige Kleinigkeiten, die im Normalfall entweder überhaupt keine Rolle spielen oder mit zwei gesprochenen Sätzen aus der Welt geschafft werden können. Bei der Diskussion darüber kommt es nach dem zweiten Punkt (von einer ganzen A4-Seite) schon zum Streit. Am nächsten Tag erhält der Jemand einen neuen Vertrag vorgelegt, gültig ab dem Tag, an dem die Kündigung in Kraft tritt. Neuerungen: fast 1000 Euro weniger Bruttolohn, zwei Tage weniger Urlaub, Arbeitsaufwand dafür um einiges höher. Alter Vertrag unbefristet, neuer Vertrag auf ein Jahr befristet. In etwa zwei Wochen soll noch ein zweiter Vertrag dazukommen - ein Vertrag über einen 450-Euro-Job, beim gleichen Arbeitgeber, und den Job gibt es gar nicht. Der wird von dem Jemand im normalen Arbeitsumfang bereits gemacht. In dem Vertrag werden 10 bis 12 Wochenstunden stehen - "weil da halt eine Zahl rein muss". In der Firma herrscht keine Geldnot. Arbeitslosengeld - wenn der Jemand den Vertrag nicht unterschreibt und keinen neuen Job findet - gibt es nicht, weil erst 8 Monate gearbeitet nach Arbeitslosigkeit letztes Jahr. Im neuen Vertrag gibt es allerdings eine 4monatige Probezeit, die 12 Monate wären dann voll. Allerdings - die 2/3 vom letzten Nettolohn, die der Jemand dann als Arbeitslosengeld bekäme, würden hinten und vorne nicht ausreichen. Es bleiben zwei Möglichkeiten: 1. neue Arbeit suchen (in der Branche nich teinfach, was anderes wurde nicht gelernt), 2. den Henkervertrag unterschreiben. Geld für einen Anwalt steht nicht zur Verfügung, keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, der monatliche Lohn wird dringend benötigt. So, und jetzt seid ihr dran - was macht man in so einem Fall? Ich habe dem Jemand vorgeschlagen, entweder sich krankschreiben zu lassen wegen Mobbing (so einen Fall haben wir in der Verwandtschaft gerade, da läuft die Krankschreibung bereits seit einem Jahr), oder den Vertrag erstmal zu unterschreiben und sich in den 4 Monaten Probezeit was anderes zu suchen (Kündigung in der Zeit ohne Angabe von Gründen möglich). Wie schaut es aus mit kostenloser Rechtsberatung? Beratungsschein? Welche Fristen gilt es einzuhalten? Ist es überhaupt rechtens, an einem Tag eine normale Kündigung auszusprechen und am nächsten einen neuen Vertrag vorzulegen...? Wie schaut es mit dem Minijob aus - Steuerbetrug...? Bin dankbar für jeden Tip und bin jetzt schon gespannt auf Antworten... Viele liebe Grüße, Lima :o)


ALF0709

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Antwort auf Beitrag von lima77

Er kann den befristeten Vertrag nicht unterschreiben. Wenn er in 1 Jahr dann arbeitslos wird (angenommen, er findet nichts), bekommt er eine Sperre. Man kann keinen Arbeitnehmer, der schon unbefristet eingestellt war, durch einen neuen AV befristet einstellen. Das geht nicht. Er bekommt doch ALG II wenn er nicht unterschreibt. Es gibt in Deutschland keine kostenlose Rechtsberatung, das ist ein absoluter Irrglaube bei vielen Menschen. Beratungshilfe wird er nicht bekommen. Wenn ich schon lese, Gehalt 1000 € weniger und wird damit nicht auskommen, wird das jetzige (und dann maßgebende) Gehalt zu hoch sein. Warum sollte ein Minijob Steuerbetrug sein? Wie viele Angestellte hat der Betrieb? Mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer? Dann könnte er auch selbst Kündigungsschutzklage einreichen. Zum Arbeitsgericht, Rechtsantragsstelle, Anliegen vortragen. Wird aber eher auf eine Abfindung dann hinauslaufen.


Butterflocke

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Antwort auf Beitrag von ALF0709

Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben. "Geld für einen Anwalt gibt es nicht". Das wundert mich, da ein "1000 € WENIGER" überhaupt möglich ist. Aber gut, wenn ich wirklich keinen Cent übrig habe, würde ich mich dann lieber bei Freunden oder Eltern verschulden und mich damit beim Anwalt beraten lassen!!! Allerdings würde ich mich trotzdem nach einem Beratungsschein erkundigen. Ich kenne mich damit nicht mehr aus, aber je nach Lebensumständen, Größe der zu versorgenden Familie, Mietausgaben und und und..., würde ich einen solchen Schein nicht gleich absolut ausschließen. Es gibt auch Rechtspfleger beim Amtsgericht... - ich würde nichts unversucht lassen. Zumindest muss diese Person mal in Erfahrung bringen, wie sie spontan auf die Kündigung reagieren muss, damit sie sich Zeit für weitere Schritte und Informationen verschafft.


lima77

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Antwort auf Beitrag von ALF0709

Natürlich würde der Jemand ALG II bekommen - aber.... das sagt sich so einfach, ist es aber nicht. Warum der Minijob Steuerbetrug sein soll? Den Minijob GIBT es nicht. Der steht nur aufm Papier. Es wäre keine andere Tätigkeit, keine extra Arbeitszeit dafür. Nur die 450 Euro bekäme der Jemand halt dafür. Aufm Papier würde der Jemand 10 bis 12 Stunden mehr arbeiten, tut er aber in reality nicht... Ich finde schon, dass das nicht ganz legal sein kann... Ist die Aussage, dass man einen AN, der unbefristet angestellt war, mit einem neuen Vertrag nicht befristet anstellen kann, gesichert? Wo steht das? Der Betrieb hat mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer, ja. Guter tip mit der Klage. Vielen Dank!!


ALF0709

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Antwort auf Beitrag von lima77

Also das ist kein Steuerbetrug. Vom AG schonmal gar nicht, denn die Lohnsteuer zahlt ja bekanntermaßen der AN. Der Verlust wäre dann ja schonmal 550 € round about (1000 - 450 € die er beim Minijob ja brutto = netto hat). Dass mit dem Vertrag steht im sog. Teilzeit- und Befristungsgesetz und ja, ist gesichert. Er soll sich einen Anwalt nehmen. Beratungshilfe braucht er nicht beantragen denn er soll schnellstmöglich Klage einreichen (Frist: 3 Wochen ab Zugang Kündigung). Und dafür kann er Prozesskostenhilfe beantragen, die wird auch großzügiger gehandhabt, als Beratungshilfe.


Julie

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Antwort auf Beitrag von lima77

Ist der Betroffene in einer Gewerkschaft ?? Da ist im Mitgliedsbeitrag fast immer ein Arbeitsrechtsschutz enthalten. Ansonsten würde ich ganz schnell beim Amtsgericht anrufen (da sind in der Regel die Arbeitsgerichte angesiedelt ) und sich da erkundigen. Arbeitsrecht ist sehr vielschichtig - ohne die unterlagen und die genaue Branche zu kennen, wird dir keiner eine konkrete Antwort geben können. Krank schreiben ist keine Lösung, da gibt es nach sechs Wochen nur noch Krankengeld, das ist deutlich weniger als der Nettolohn. Ich drücke die Daumen. ...


lima77

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Antwort auf Beitrag von Julie

Nein, keine Gewerkschaft. Amtsgericht ist ein guter Tip, vielen Dank.


Mandi

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Antwort auf Beitrag von lima77

Ich rate auch dazu, beim Arbeitsgericht vorzusprechen. Wichtig: Alle Unterlagen mitnehmen! Im Endeffekt ist es jetzt eh schon egal, ob die Person die Stelle verlieren wird. Der Lohn passt nicht mehr, das Verhältnis hat gelitten. Sang- und Klanglos würde ich der Sache nicht zustimmen. Mancher Arbeitgeber meint, er könne mit seinen Angestellten machen, was er will. Ich hab das vor 2 Monaten durchgezogen und bin froh, es gemacht zu haben. Man hat in der Situation doch im Prinzip nichts zu verlieren.


lima77

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Antwort auf Beitrag von Mandi

Absolut richtig - der Jemand hat nichts zu verlieren. Im Prinzip. Allerdings muss schon noch einiges abgeklärt werden, bevor man gegen den AG wirklich was unternimmt - sonst ist der Jemand am Ende noch der Gelackmeierte, und das wär das Ende... Wenn alles wasserdicht ist, dann ja. Vielen Dank!!!


ursel

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Antwort auf Beitrag von lima77

Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist meist eh unwirksam, lt. der Kündigungsurteile in letzter Zeit.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von ursel

Wenn es eine fristgerechte Kündigung ist, kann er auch ohne Abmahnung kündigen. Aber ein unbefristeter Arbeitsvertrag darf, soweit ich weiß, nicht ohne Grund gekündigt werden und wenn der Grund nur "betriebsbedingt" ist. Was ich mir denken könnte: Der Arbeitgeber hat für eine gewisse Zeit eine Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen, weil er einen Arbeitslosen unbefristet eingestellt hat. Die Zeit um die Unterstützung zu bekommen ist jetzt "abgelaufen"/erfüllt. Jetzt möchte er sich die Lohnnebenkosten sparen und dem Arbeitnehmer deshalb 2 Verträge unterschreiben lassen: einen Mini-Job-Vertrag über 450 Euro und einen "normalen" mit wesentlich geringerem Gehalt (und praktischerweise auch noch befristet, damit umgeht der AG natürlich bei Bedarf im nächsten Jahr die lästigen Kündigungsfristen und auch bei fristgerechter Kündigung die Begründung). Kann sogar sein, dass der Arbeitnehmer damit finanziell gar nicht viel schlechter da steht als vorher. Nur fällt mit dem 450-Euro-Job ja auch die Sozialversicherung weg. Heißt: keine angerechnete Einzahlung in die Rentenversicherung und keine Lohnfortzahlung über die 6 Wochen hinaus durch die Krankenkasse im Falle längerer Krankheit. So einwandfrei klingt die Sache nicht (ob illegal kann ich nicht beurteilen). Ich kann mir vorstellen, dass das rechtlich i.O. ist, wenn der offizielle Bereich im 450-Euro-Job total von den Aufgaben im normalen Vertrag getrennt ist. Beispiel: Der normale Vertrag umfasst Büroarbeit, der 450-Euro-Vertrag ist als Reinigungskraft. Ich würde mich in dem Fall auch beim Arbeitsgericht od. Arbeitsamt beraten lassen. Auch eine reine Beratung beim Anwalt ist nicht sehr teuer und in diesem Falle das Geld mit Sicherheit wert. LG Inge


lima77

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Antwort auf Beitrag von ursel

Wo kann man die nachlesen?


lima77

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Da ist es ja genau: der Minijob existiert nicht, keine andere Tätigkeit, keine zusätzliche Arbeitszeit. Existiert nur aufm Papier... Vielen Dank!!!


ursel

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Antwort auf Beitrag von lima77

http://arbeitsrecht.rabw.de/fristlose-K%C3%BCndigung http://www.welt.de/wirtschaft/article144242706/Gericht-hebt-Kuendigung-gegen-Grapscher-auf.html


lima77

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Antwort auf Beitrag von ursel

Werd ich mir später noch anschauen!!!!!!


lima77

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Antwort auf Beitrag von lima77

Ich hab die bisherigen Antworten schon gelesen, sind gute Tips dabei. Werde mich heute abend dann noch genauer damit befassen. Vielen lieben Dank!!!!!


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von lima77

Bloß nicht unterschreiben! Damit kommt der Arbeitgeber nicht durch. Wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Hast du eine Rechtschutzversicherung in der auch Arbeitsrecht eingeschlossen ist? Eine Bekannte von mir konnte sie kurzfristig abschließen...obwohl sie die Leistung kurze Zeit später beanspruchen musste.


lima77

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Keine Rechtsschutzversicherung vorhanden. Wie kurzfristig war bei der Freundin kurzfristig...? Dankeschön!!


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von lima77

Genau weiß ich es leider nicht. Auf alle Fälle hat sie beim Abschließen der Versicherung erkundigt, ob dies noch ginge, wo der "Schadensfall" kurz bevorstand. Das wurde ihr zugesichert. Ich würde es direkt versuchen, mehr als ablehnen kann man nicht. Viel Erfolg!


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von lima77

Ich würde beim Arbeitsamt anrufen um den Fall schildern, die können auch Auskunft geben. Falls Hartz 4 droht, kann ggf. das Sozialamt (wie immer die auch heute heißen) Ansprechpartner sein, denn die haben Interesse daran. dass die Person in Lohn und Brot bleibt. Parallel sollte die Person einen Rechtsanwalt aufsuchen, m.E. könnte man von Erpressung sprechen sowie Aufforderung zur Steuerhinterziehung. Das "Vertrauensverhältnis" ist zwar eh zerstört, aber man kann dem AG wenigstens eins reinwürgen. Es ist echt unglaublich, was für freche Arbeitgeber es gibt. Silvia


DannaM

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Da es eine Kündigung gibt muss eh das Arbeitsamt informiert werden. Dann würde ich mich da gleich beraten lassen wie die den Fall sehen.


lima77

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Ich bin auch ehrlich gesagt entsetzt, was sich manche Leute so alles ausdenken... Danke dir für die Tips!!


User-1750774725

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Antwort auf Beitrag von lima77

Fuer mich sieht es danach aus, dass der AG auf Teufel komm raus einen Grund sucht dem AN zu kuendigen und ihn dann zu schlechteren Konditionen (fuer den AN) weiter zu beschaeftigen. Auch wenn AG keine Geldnot hat, ist er trotzdem auf so viel Gewinn wie moeglich aus. Auch wenn es keinen Tarifvertrag gibt, gilt doch der Mindestlohn oder nicht? Ich wuerde da nicht mehr arbeiten wollen. Trotzdem wuerde ich versuchen was zu unternehmen. So ein Verhalten kann man nicht durchgehen lassen. Arbeitsagentur informieren ist keine schlechte Idee. Eventuell auch die IHK (wenn die Firma in dem Berich taetig ist).


lima77

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Antwort auf Beitrag von User-1750774725

Trifft leider nicht zu. Habe aber jetzt schon gute Tips bekommen... Und diesen Eindruck, den du hast, hab ich auch. Mindestlohn ist gerade noch so eingehalten... Danke dir!!!!


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von lima77

Hallo, eine normale Beschäftigung + Minijob beim gleichen AG geht nicht, das wird zusammengerechnet und ist dann sozialversicherungspflichtig. VG Goldbear


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von lima77

Soweit ich weiß, kann man bei dem gleichen Arbeitgeber nicht zeitgleich sv-pflichtig und auf Minijob-Basis angestellt sein.


Nani2701

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Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Das ist auch meine letzte Info. Mein AG hätte mich nämlich auch sonst noch auf 450€ Basis angestellt, allerdings in seiner 2. Firma, also ganz andere Arbeit und trotzdem ging dies nicht, weil es trotz verschiedener Firmen, ein und der selbe AG gewesen wäre.