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Anrede bei Bewerbungsschreiben u. a.

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Anrede bei Bewerbungsschreiben u. a.

sechsfachmama

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Stelle als Sekretärin bei uns im Ort gesucht. Diese Stelle ist von der Arbeitsagentur ausgeschrieben betr. Vorauswahl. Es gibt nur 2 - 3 Firmen, die in Frage kamen (Arbeitgeber anonymisiert), aber der zuständige MA vom Arbeitsamt bestätigte mir die Firma, von der ich schon dachte, dass sie inseriert haben. Ich soll die Unterlagen erstmal per Mail zu dem MA der AA schicken. Nun ist meine Frage betr. Anrede/Adresse der Bewerbung. Adressieren gleich an die Firma? In der Anrede die Person ansprechen, die in der Personalabteilung der Firma für die Einstellung zuständig ist (der Name wurde mir am Tel. gesagt) oder nur allg. "Damen und Herren"? Es handelt sich um einen Möbelhersteller/Objekteinrichtungen - sollte ich dann bei Hobbys mit erwähnen, dass ich sehr gerne Wohnräume einrichte? (und davon Fotos mitschicken?) oder ist das "einschleimen"? Es wird ja fürs Büro jemand gesucht, nicht für die Wohnraumgestaltung (habe keine fachliche Ausbildung in der Richtung) - andererseits gehts in einer Bewerbung ja auch immer drum, dass rüberkommt, wie sehr/dass man sich mit der Firma identifizieren kann usw.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Franke

ich hatte nur im vorfeld die zwei größeren firmen angerufen (weil ich den von der AA nicht erreichte) und dort am tel. bei "der" firma sagte mir eine MA, wer in der personalabteilung zuständig ist, falls ich übers AA nicht weiterkomme.


Erzangie

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hi, ich habe zehn Jahre genau in dieser Branche gearbeitet und die hobbymäßigen Wohnungseinrichter waren zumindest in meinen beiden Unternehmen nicht gern gesehen. Objekteinrichtung funktioniert völlig anders. Wichtiger ist eigentlich, dass du klar machst, was dich als Sekretärin auszeichnet. Wenn du mir per PN verrätst, um welches Unternehmen es sich handelt, kann ich dir eventuell noch ein paar Tipps geben, die Branche ist nämlich sehr klein. Ansonsten würde ich dir raten, dich in der Anrede an den Ansprechpartner des Arbeitsamts wenden, denn eventuell sieht der mögliche Arbeitgeber im schlimmsten Fall Diskretionsvorgaben verletzt.