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an alle evt. Arbeitsvermittler hier oder die die sich auskennen

an alle evt. Arbeitsvermittler hier oder die die sich auskennen

arlett1978

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Ich bin seit 1.2. arbeitslos und habe aber zum 4.6. einen neuen Job gefunden. Dies habe ich dem Amt auch schon mitgeteilt. Bin ich trotzdem verpflichtet mich weiter für die noch gut 3 1/2 Monate zu bewerben? Ich hab hier auch einen Vermittlungsvorschlag liegen, beworben habe ich mich, würde den aber nun gerne zerreißen. Bin über Antworten dankbar. Achja über 400,00 € Jobs spreche ich nicht, sondern richtig Vollzeit.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

Tja, das hängt ein wenig von deinem Vermittler beim Amt ab. Rechtlich bist du verpflichtet dich um Arbeit zu bemühen und dich zu berwerben, auch wenn du schon nen Job hast, aber in der Zwischenzeit könntest du ja was für den Übergang finden und somit das Alg noch weniger in Anspruch nehmen. Wenn du nen netten Vermittler hast, sprich mit ihm, ob er oder sie nicht eine Berwerbungssperre (bin nicht sicher ob es so heißt) einstellen kann, damit du dich nicht mehr bewerben musst, weil du doch schon nen neuen Job hast. Bei Krankheit ist das auch möglich, auch wenn die Voraussetzung dann ne andere ist.


arlett1978

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Antwort auf Beitrag von sarahT

Vielen Dank für Deine Antwort. Ja so ungefähr habe ich mir das schon gedacht. Ich hab ne blöde Arbeitsvermittlerin, durch ihre Blöd- und Sturheit ist mir ein Job durch die Lappen gegangen, wohlgemerkt hätte ich den zum 1.2. antreten können. Ich bin gerade krankgeschrieben (noch bis 10.2. wegen Bronchitis) und danach will sie mir eh einen Termin geben. Ansprechen kann ich es ja mal. Ich mein, das ist doch wie bei den Schwangeren. Wer stellt mich noch für 3 - 3 1/2 Monate ein? Wenn sie sagt, ich muss mich bewerben, werde ich die von ihr geforderten drei Bewerbungen pro Monat schreiben und gleich reinschreiben, dass ich dort nur bis zum 3.6. arbeiten kann.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

Ich kenn deine Branche ja nicht, aber manchmal erwarten die Vermittler auch, dass man sich bei Zeitarbeitsfirmen bewirbt, gerade um eine Zeit zu überbrücken. Könnte dir also passieren. Aber ob man da genommen wird ist ja auch noch mal ne andere Frage. Versuch es sportlich zu nehmen. Vielleicht gibt es ja wirklich jemanden, der einen für 3,5 Monate braucht. Ansonsten hast du die Chance ganz viele nette Leute bei Bewerbungsgesprächen kennen zu lernen und den ein oder anderen Tag "sinnvoll" zu nutzen! :-)


arlett1978

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Antwort auf Beitrag von sarahT

Der Vermittlungsvorschlag der mir vorliegt, ist von einer Zeitarbeitsfirma. Der kam aber nicht von meiner Vermittlerin. Da ich eine Führungskraft mit einer hohen Gehaltsvorstellung bin, nehmen die mich nicht, bin denen zu teuer. Ich bin Rechtsfachwirtin. Mhhh als Urlaubs- oder Kranheitsvertretung wird in der Branche manchmal gesucht. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch, wo ich sowieso hingegangen wäre. Die haben mir am Telefon gesagt, ich sei für die Stelle nicht geeignet, soll aber trotzdem kommen. Auch wenn das nichts bringt. Da die aber die Fahrtkosten zahlen, mach ich mir den Spaß. Ich würde ja einen 400,00 € machen, da mir eh langweilig ist, aber auch da habe ich schon zu hören bekommen, wir suchen jemanden für längerfristig.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von arlett1978

Hab vorsichtishalber noch mal ins Gesetz gesehen: § 38 Abs 4 Nr. 1 SGB III: (Die Arbeitsvermittlung ist durchzuführen) solange der Arbeitssuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgeldes bei Arbeitslosigkeit beansprucht. Allerdings soll sie nach 3 Monaten eingestellt werden, kann aber wieder in Anspruch genommen werden. Also je nachdem wie lange du schon arbeitslos bist würd ich doch tatsächlich noch mal mit der guten Dame reden.