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mama-von-3-Söhnen

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... bekommt Ihr Lohnfortzahlung, wenn Ihr krank seid ???


tabeamutti

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ja, immer. Genauso wie Weihnachtsgeld + sämtliche beschlossenen Gehaltserhöhungen die auch die Voll- + Teilzeitkräfte kriegen. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama-von-3-Söhnen

Ja. Nur wenn die Kids krank sind gibts nichts.


mamaj

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nein


Jobär

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Antwort auf Beitrag von mamaj

Nein


mama-von-3-Söhnen

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Antwort auf Beitrag von mama-von-3-Söhnen

das ist ja interessant, was es da für Unterschiede gibt...


MeinSternchen

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Antwort auf Beitrag von mama-von-3-Söhnen

Hallo ! Nein ,und auch sonst nichts - deswegen fand ich die Antwort weiter oben interessant - Urlaubsgeld , Weihnachtsgeld ??? Wäre zu schön ,um wahr zu sein ! Ich bewerbe mich grad auf mehrere Vollzeitstellen , um endlich aus dem Minijob raus zu kommen ! Lg Heike !


Muts

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Antwort auf Beitrag von mama-von-3-Söhnen

Ich glaube offiziell ja, aber da ich Sprachföderkraft bin und quasi meine "120 Stunden am Kind" leisten muss, läuft es in der Praxis anders, wenn ich krank bin hole ich meine Stunden nach, wenn es vom Kindergarten her möglich ist. Seit November bin ich nun auch zusätzlich noch Springer im Kindergarten, und nun habe ich schon so viele Stunden gearbeitet, dass mein Arbeitsverhältnis in die Gleitzone übergeht. LG Muts


laranina

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Antwort auf Beitrag von Muts

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld + Einkaufsgutschein


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von laranina

aber das weihnachtsgeld ist so wenig, das ist schon lachhaft. aber immerhin etwas..


pivi

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Antwort auf Beitrag von mama-von-3-Söhnen

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet den Lohn weiter zuzahlen. Es muss aber eine Krankmeldung vorliegen .Du bekommst die 6 Wochen vom Arbeitgeber bezahlt danach die Krankenkasse. du Must aber mindestens schon 4 Wochen beschäftigt sein.Normalerweise versichert der Arbeitgeber mit U1 oder U2. Ebenso steht dir Urlaub zu. Zahlung ist auf 42 Tage beschränkt. Gilt auch wenn Mann im Privathaushalt angestellt ist. Lg Pivi


Herbstsonne30

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Antwort auf Beitrag von pivi

... da man ja keine eigenen Beiträge einzahlt. Ich lasse mich gerne mit Quellenangabe eines Besseren belehren, aber DAS ist mein Kenntnisstand. Eine Ausnahme besteht vielleicht, wenn man mit Minijob freiwillig krankenversichert ist (und nicht familienversichert) ...?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von pivi

ist man über den mann familienversichert, gibts von der KK nach den 6 wochen nix


sibs1

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Antwort auf Beitrag von mama-von-3-Söhnen

Hallo, ja, 6 Wochen und 6 Wochen Urlaub im Jahr. LG Sibs