Mitglied inaktiv
Nur mal eine Frage am Rande.... Ich habe gehört, dass ALG 2 - Empfänger keinen Dispo - Kredit bei der Bank haben dürfen... Stimmt das???????? Ich hatte immer gedacht, das Recht auf einen Dispo hat jeder, mir wurde bereits als völljährige Schülerin ein Dispo angeboten????? Möglicherweise bietet nicht jede Bank den an - mangels Sicherheiten - aber so grundsätzlich KEINEN Dispo haben zu können war mir neu.... Vielen Dank für Antworten!
Es gibt kein Recht auf eine Dienstleistung. Die Gewährung eines Dispokredites ist letztlich immer das Risiko der krediteinräumenden Bank, erst Recht, wenn sie ihn ohne Einkommen des Kreditnehmers vergibt. Die Bank DARF einen Dispo-Kredit einräumen, wem sie will, MUSS es aber nicht.
Hallo! Zitat: Die Gewährung eines Dispokredites ist letztlich immer das Risiko der krediteinräumenden Bank, erst Recht, wenn sie ihn ohne Einkommen des Kreditnehmers vergibt. Das habe ich auch so gedacht, aber ich konnte mir eben nicht vorstellen, dass es z.B. eine Absprache der Banken gibt, dass GRUNDSÄTZLICH keine Dispo - Kredite angeboten werden!
also ich krieg h4 und habn dispo und den dispo hatt ich schon als schülerin
Sag' ich doch: es liegt im Ermessen jeder einzelnen Bank bzw. jedes einzelnen Betreuers. Es MUSS kein Dispo eingeräumt werden, auch dann nicht, wenn ein Einkommen da ist. Absprachen gibt's da keine.
Vielleicht sagt diese spezielle Bank auf Prinzip NEIN, was ja nicht für jede gelten muß. Ich hatte damals arbeitslos auch einen, also gleich nach der Geburt des ersten Kindes, das Erziehungsgeld mal drei war damals mein Dispo, sprich 1800DM, war bei der Commerzbank. Volksbank hingegen wollte mir nicht einmal trotz Arbeit auch nur einen Minidispo einräumen, was doof war, weil gehalt immer ein paar tage nach dem erstem kam, aber am ersten immer manches zu zahlen war. LG Nina
Ob ein Dispo eingeräumt wird, liegt ausschließlich im Ermessen der Bank. Die ARGE hat damit nichts zu tun! Sie hat auch keinerlei Befugnis, den Banken zu untersagen, einen Dispo einzuräumen! Oft ist es so, dass ALG2-Empfänger, die ein Konto eröffnen wollen, wg. ihres Leistungsbezuges keinen Dispo angeboten bekommen. Wer allerdings schon einen Dispo hatte, dem wird er sicherlich nicht direkt wegen ALG2-Bezug wieder gestrichen. Wie dem auch sei: die ARGEN haben damit nichts zu tun. Das machen die Banken eigenverantwortlich, wie es so schön heißt ;-) Grüßle, dieElle