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Abrechnung Nebenkosten

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Abrechnung Nebenkosten

lilliblue

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kennst sich jemand damit aus? Hätte da ne Frage :-)


Franke

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

ob sich jemand damit auskennt.


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von Franke

Ja, das könnte ich machen :-) Ich habe meine vor ein paar Tagen bekommen und weiß nicht, ob das alles aufgezählt werden darf, was er mir reingeschrieben hat. Wegen der Heizung ärgert es mich etwas, denn ich habe noch nie in der Wohnung geheizt, weil es so warm drin ist (Rohre sind immer warm), aber gut, da rede ich mit dem Vermieter nochmal. Ich hänge im nächsten Posting mal die Abrechnung rein Vielleicht weiß das ja jemand :-)


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

lädt nicht hoch, ich tippe mal :-) Müllabfuhr Reinigungsmittel Stromkosten Wasser/Abwasser Versicherungen Heizung/Warmwasser Gartenpflege Winterdienst Hausmeister Sonstige Kosten Aufzugswartung und Notruf Grundsteuer


Trini

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Deine warme Wohnung bezahlen??? Wie werden denn die Heizkosten ermittelt? Hast Du solche Zähler an den Heizkörpern? Oder wirklich einen Heizungszähler? Trini


Fru

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natürlich darf er das abrechnen, sind die ganz normalen Nebenkosten. Und was das heizen angeht, Du wirst doch einen Zähler oder ähnliches haben, hast Du nichts verbraucht, zahlst Du nicht. Verbrauchst Du, zahlst Du.


Mehtab

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Hallo lilliblue, bei der Heizung wird ein bestimmter Prozentsatz nach dem Verbrauch und der Rest nach der Größe der Wohnung aufgeteilt (meistens je 50 %). Der Verbrauchsteil ist bei mir auch nur ein Bruchteil der Kosten, die mir automatisch nach Quadratmetern verrechnet werden. Dies ist in der Heizkostenverordnung so festgelegt. Da kannst du dich nur an den Bundeswirtschaftsminister wenden, damit er endlich diese Verordnung ändert, sonst zahlst du immer, egal, ob du überhaupt geheizt hast. Du zahlst nämlich die Heizkosten der anderen kräftig mit. Wie hoch sind deine "sonstigen Kosten"? Da könntest du mal nachfragen, was das ist, wenn es sich lohnt. Viele Grüße Mehtab


Trini

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http://www.test.de/Betriebskostenabrechnung-So-finden-Sie-die-Fehler-4234442-4234448/ Trini


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von Trini

Hab ich das gesagt, dass meine Nachbarn zahlen sollen? Ich habe Zähler am Heizkörper, die Röhrchen werden abgelesen. In der ganzen Anlage ist bekannt, dass die Wohnungen sehr warm sind. Ich denke das die meisten der Anlage nicht heizen. Mir ist klar, dass man immer einen gewissen Verbrauch hat, auch wenn die Heizung aus ist. Aber 1200 Euro für Heizung und Warmwasser fand ich jetzt viel. Vor ein paar Tagen sagte mir ein Nachbar, im Einbauschrank ist ein Rohr, da sind Drehschalter, die soll ich mal ausdrehen. Das hat mir mein Vermieter z.b. nicht gesagt... Aber mir ging es eigentlich nur um die Nebenkosten, war mir jetzt nicht sicher, ob z.b. die Grundsteuer umgelegt werden darf


Trini

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

sorgen ja für die warme Wohnung. Wenn jetzt keiner Heizen würde (weil man nur am Heizungsverbrauch der anderen partizipieren will), säßen alle im Kalten. Oder soll allein Omi Meier im obersten Stock die Heizkosten tragen? Trini


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Die sonstigen Kosten sind nicht hoch - 13 Euro


Trini

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Ja, sie darf umgelegt werden. Trini


lilliblue

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Danke, nun weiß ich Bescheid


Trini

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

ist doch nicht wirklich viel für heizung und Wasser. Wenn keiner im Haus die Heizung an hat, kann/muss der Vermieter die angefallenen Kosten (irgendwie werden die Rohre ja heiß gemacht) für Fernwärme oder Gas/Öl halt über die Wohnfläche auf die Mieter umlegen. Trini


pivi

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

welche Vereinbarungen in Deinem Mietvertrag abgeschlossen wurden.Grundsätzlich ist fast alles was das Mietobjekt betrifft umlegbar. Aber gerade bei älteren Mietverträgen ( oder einfach durch Unwissenheit des Vermieters oder Maklers ) sind viele Posten nicht aufgeführt.Zu Beachten sei auch der Umlageschlüßel.( gesetzlich,nach Wohnfläche,Personen,Wohneinheiten,Verbrauch usw.) Ist die Grundsteuer nicht im Mietvertrag aufgelistet , so darf sie auch nicht umgelegt werden.Könnte jetzt hunderte Beispiele nennen. Deswegen ganz wichtig schau in den Mietvertrag und prüfe deine Abrechnung. Laß Dir im Notfall einsicht in die Unterlagen geben ( Rechnungen usw.) Bei Unklarheiten hilft auch der Mieterbund ( Wir sind die anderen und vertreten die Vermieter :):): LG bei weiteren Fragen kannst mir gerne ne PN schreiben.


shinead

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Antwort auf Beitrag von pivi

>>Ist die Grundsteuer nicht im Mietvertrag aufgelistet , so darf sie auch nicht umgelegt werden. Die Nebenkosten werden meist nicht einzelnen aufgelistet. Es reicht auch ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Damit sind die üblichen Nebenkosten umlegbar.


pivi

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Antwort auf Beitrag von shinead

du hast natürlich recht, mein Beispiel war auch nur eines von hunderten. Wenn ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung im MV fehlt , kann nur dies umgelegt werden was auch vertraglich festgehalten wurde.Deswegen war auch meine Aussage, dass zuerst einmal der MV zu prüfen sei, welche BK-Kosten vereinbart sind. Wir haben hier in der Praxis schon die tollsten Dinge erlebt , gerade bezüglich der Ausfertigung von MV. LG


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

Selbst wenn du nix verbraucht hast an Heizung -was ich mir nicht vorstellen kann- wird das Treppenhaus trotzdem geheizt und die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt. Du bist berechtigt, die Abrechnungen einzusehen. Mach das doch einfach mal, dann siehst du wie was berechnet wurde. Grundsteuer darf selbstverständlich auf die Mieter umgelegt werden genau wie die Wohngebaeudeversicherung auch. Der Rest sind auch normale umlagefaehige Kosten.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von lilliblue

1200 Euro im Jahr fuer Hz und WW ist nicht viel, das sind 100 Euro pro Monat. Oder duschst du auch mit kaltem Wasser? In den Heizungs- und Wasserkosten sind normalerweise auch Zaehlergebuehr, Abwasser, Oberflaechenwasser etc mit drin. Grundsteuer darf immer umgelegt werden.