eliza05
Hallo Wir werden im Februar nach langem warten und suchen in eine größere Wohnung ziehen. Wir bleiben zwar im gleichem Stadtteil und die neue Wohnug ist nur 400m von unsere alten weg aber eben in einem anderen Schulspregel. Ich möchte meine Tochter nur ungern im 1 Schuljahr einen wechsel zumuten. Hat jemand damit schon Erfahrung wie die aussichten sind wenn jemand aus der Familie im altem Spregel wohnt. Da könnte ich ja sagen das sie dahin nach der Schule geht weil ich Arbeite oder. Danke schon mal Petra
Hallo, welches BL denn? In Bayern müsstest du dann einen Gastschulantrag stellen. Bei uns wird der in so einem Fall in der Tegel genehmigt, hängt aber sicher von der Situation in der Stadt ab. Wenn die eine Schule recht überfüllt ist, die Sprengelschule aber nicht sind die Aussichten natürlich schlechter. Betreuung nach der Schule wäre bei uns auch ein triftiger Grund. LG Inge
Hallo Wir sind aus Bayern. Ich hoffe das das ausreicht wenn ich eben Nachmittags bereuung angebe. Danke schon mal Petra
Hallo, habe ich das richtig verstanden, deine Tochter IST schon in der Schule? Dann musst du gar nix machen, sie bleibt dann natürlich in ihrer jetzigen Schule. Ich kenne aus unserer Schule unzählige Fälle, in denen Familien umgezogen sind und die Kinder trotz z.T. dann sehr langem Weg die restliche GS-Zeit über in derselben Schule geblieben sind. Die Sprengel gelten meines Wissens nur für die EINschulung. lg Anja
schließe mich meiner Vorschreiberin an. Wenn Du nach der Einschulung umziehst, muss Du Dein Kind nicht an der anderen Schule anmelden. Ist hier in HH so.Weil bei uns viele jetzt gerade sich Häuser kaufen und wegziehen und die Kinder bleiben auf der Schule. Gruß maxikid
Hallo, wenn deine Tochter bereits in die Schule geht, dann wird sie doch sicher bleiben dürfen. Frag doch mal in der Schule im Sekretariat nach. Ich glaube nicht, dass du dafür gute Gründe wie Nachmittagsbetreuung brauchst. Immerhin, ist sie ja schon fest in der Klasse integriert.
Hallo, wir müssen jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Der kann genehmigt werden oder auch nicht. Meist wird er genehmigt, bei Bekannten musste das Kind aber in der 2. Klasse in die Sprengelschule gehen, obwohl es an der anderen Schule eingeschult wurde. LG Inge
Ja meine Tochter geht schon seit September in die 1 Klasse. Und weil sie eben erst angefangen hat würde ich sie nur ungern da gleich wieder raus nehmen. Gerade hat sie sich ja an Schule und das alles gewöhnt. In ihrer Klasse sind es nur 16 Schüler das ist schon schön. Ich werde so wie ihr es gesagt habt erst mal im Seketriat nachfragen. Mal sehn vieleicht ist es ja ganz unkopliziert. Petra
Hallo, wenn es eh nur 16 Kinder sind, werden sie sie schon drin lassen, dann sind sie ja nicht gerade überlaufen :o) LG Inge
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