lenirettig
das ins Einzugsgebiet zieht, die Klassen aber (angeblich) voll sind? Ich dachte, dazu sind Einzugsgebiete da???
Das kommt auf´s geltende Recht an. Bei uns (Stadt in NRW) darf die Schule, wenn voll, auch zugezogene Kinder ablehnen. Allerdings gibt es zwar noch "Einzugsgebiete", die sind hier jedoch nicht mehr bindend.
Unter bestimmten Voraussetzungen schon. Hier darf unsere Grundschule zur Zeit ablehnen wegen "Überfüllung" da im gleichen Einzugsgebiet eine zweite Grundschule liegt und dort noch Plätze frei sind. Die Bestimmungen sind recht eng festgelegt, bis zu einer bestimmten Anzahl an Schülern pro Klasse muss eine Schulleitung Kinder aufnehmen, darüber hinaus bestimmt das Schulamt mit. Hier hat das Schulamt entschieden, das zuziehende etc. zur Zeit an die zweite Grundschule verwiesen werden. bundesland: Brandenburg. Gruss Mickie
Wenn voll dann voll! Bringt ja nix wenn alle dürfen und dann 30 Kinder in der Klasse sitzen. Mein Sohn hat 23 Kinder in der Klasse und das ist schon hart. Wenn genug Lehrer vorhanden, könnte man alles nochmal teilen und 1 Klasse mehr aufmachen.
Hi Princess, für eine Klassenteilung reicht es nicht das eventuell Lehrer zur Verfügung stünden, sondern da entscheidet das Schulamt mit und wenn die Sagen im Einzugsgebiet sind X-Plätze noch vorhanden, dann gibt es keine Teilung. Ich konnte mir nie vorstellen wie sich zwischen Träger, Amt und Schule gerne die Verantwortung hin und her geschoben wird, aber ja es wird. Demnach je nach Vorortsituation ist viel möglich. Hier sitzen in der 1. Klasse an der einen Schule 28 Kinder pro Klasse in der anderen keine 20. Gruss Mickie
Hallo, Schulrecht ist wie immer vom Bundesland abhängig. In Bayern sind die Gundschulen streng einem Schulsprengel zugeordnet - jedes Kind, das im Sprengel wohnt hat auch das Recht darauf dort beschult zu werden. Hier darf die Schule nicht ablehen... wenn es ein Kind zuviel ist, muss die Klasse zum nächsten Schuljahr geteilt werden (unter dem Schuljahr nicht) Allerdings darf hier auch kein Kind einfach auf eine andere Schule gehen.. geht nur über Gastschulantrag und Begründungen... Gastkinder müssen nicht genommen werden. Gruß Dhana
In Ba-Wü ist es genauso. Jedes Kind gehört genau zu einer Grundschule und diese muss das Kind dann auch aufnehmen. Zur Not ist dann eben ein Kind mehr in der Klasse als offiziell erlaubt - das Gleiche kann ja z.B. auch mal vorkommen, wenn ein Kind zum Halbjahr eine Klasse wiederholt. Das kann man ja auch nicht an eine andere Schule verweisen.
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