Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.09.2011, 9:27 Uhr |
@berita
Da hat er so gut wie keine Chance. Hat mein Ex auch versucht. Aber wenn er keinen KU zahlen kann, dann hat er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit - der muß er erstmal nachkommen. Wenn er behindert ist und nachweisbar nicht mehr arbeiten kann, DANN hat er vielleicht eine minimale Chance. Aber selbst dann muß er erstmal EU-Rente beantragen.
Leiste Dir einen guten Anwalt. Es zahlt sich aus.
- Frage zu Unterhalt KM an KV - HeikeB1969 24.09.11, 8:41
- Re: Frage zu Unterhalt KM an KV - berita 24.09.11, 8:53
- @berita - HeikeB1969 24.09.11, 9:08
- Re: @berita - Strudelteigteilchen 24.09.11, 9:27
- @berita - HeikeB1969 24.09.11, 9:08
- Re: Frage zu Unterhalt KM an KV - shortie 24.09.11, 10:57
- Re: Frage zu Unterhalt KM an KV - HeikeB1969 24.09.11, 13:56
- Re: Frage zu Unterhalt KM an KV - berita 24.09.11, 8:53
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