peekaboo
Hab da mal ne Frage, Eckdaten: 4 Jahre verheiratet, gemeinsames Kind wird im Mai 3 Trennungsjahr ist fast rum und noch Ehefrau ist schwanger vom neuen Partner. Der neue Partner erkennt das ungeborene an. Wer ist nun Unterhaltspflichtig für die Frau? Theoretisch hätte sie ja wieder arbeiten können, wenn der neue sie nicht geschwängert hätte. Rein theoretisch würde ich sagen, der Neue muss ihre unterhalt sichern oder? LG Peeka
Würde sagen, der Ehemann bis zur Rechtskraft der Scheidung. Wenn das Kind 3 Jahre alt ist, würde man der Frau nicht unbedingt zumuten, sofort wieder komplett arbeiten zu gehen. Ab 6 Jahren aber schon ...
>>Würde sagen, der Ehemann bis zur Rechtskraft der Scheidung. Nicht zwingend. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt könnte verwirkt sein (und ist es spätestens bei Geburt des Kindes). Innerhalb des Mutterschutzes ist der Vater für den Unterhalt zuständig (= der Ehemann könnte gezahlten Unterhalt zurück fordern).
Danke für die Korrektur ... würde sagen: Hab heute was dazu gelernt.
Hallo! Eine ganz liebe Bekannte von hatte das selbe Problem. In diesem Fall greift eine Notfallscheidung dh. man kann sich Scheiden lassen bevor das Trennungsjahr um ist,damit gewährleistet ist das der neue Mann der rechtmässige Unterhaltszahler wird. Sollte man das Trennungsjahr abwarten können ,weil die SS noch in einem sehr frühen Stadium ist,kann man sich auch danach Scheiden lassen. Risiko:Sollte es aber wiederum zu einer Frühgeburt kommen ,würde in diesem Fall der Ex-Mann als "offizieller Unterhaltszahler" herhalten müssen (auch wenn er nicht der Erzeuger ist). Gruß Steffi