frei
Hallo, ich bräuchte mal Meinungen weil ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll. Kurz zur Vorgeschichte: es geht um den Umgang zwischen meinem Sohn 5 Jahre und meinem Ex-Mann. Die Trennung ist schon ein paar Jahre her und der Umgang lief mal besser mal schlechter je nach dem wie sehr ich dem Ex unser Kind hinter her getragen habe. Übernachtungen gab es nie. Und teilweise auch mal ein paar Monate keinen Umgang weil KV sich nicht in der Gegend aufhielt. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Ihm wurde das Sorgerecht entzogen. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Der KV sitzt in der Forensischen Psychiatrie, was er ausgefressen hat weiß ich nicht ist vielleicht für den Sachverhalt auch egal. Es gab jetzt ewig keinen Kontakt zwischen KV und Kind weil er vorher lange in U-Haft war. Jetzt möchte er unbedingt sein Kind sehen und droht mir über Facebook ich solle mit dem Jungen möglichst schnell in die Klinik kommen. Mich möchte er beim Umgang nicht dabei haben, ich habe aber Sorge, dass er das Kind negativ beeinflusst. Es wäre dann evtl. jemand vom Pflegepersonal dabei. Es waren schon zwei Termine mit der dortigen Psychologin vereinbart, beide hat er mir nach Beschimpfungen und Bedrohungen abgesagt weil ich das Kind zunächst nicht mit bringen wollte um mir erstmal einen Eindruck zu verschaffen. Mein Sohn ist sehr sensibel und reagiert stark auf Veränderungen. Nach dem letzten Telefonat von Vater und Kind wurde ich im Kindergarten angesprochen ob zu Hause irgendwas vorgefallen wäre. Ich habe mich ans Jugendamt gewendet. Die wollen bzw. können mir nicht wirklich helfen. Es läge in meiner Verantwortung, er könne ja klagen. Begleiteten Umgang müsste ich selber zahlen solange es kein Gerichtsurteil gibt. Wir hatten damals nach der Trennung schon mal eine Zeit lang begleitete Umgänge zwischen KV und unserem Sohn. Getrennt habe ich mich damals wegen Häuslicher Gewalt. Ich hoffe das war jetzt einigermaßen verständlich. In der Klinik habe ich heute die Therapeutin nicht erreicht. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll? Würdet ihr hinfahren? Oder die Sache aussitzen?
1. Ist es NICHT deine Aufgabe den werten Herrn den Umgang zwecks Kind- vorbei- bringen zu ermöglichen! Das hätte er wohl gerne! 2. Würd ich dem werten Herrn bei mangelnden Kontakt, entzogenen Sorgerecht (und da muss ja schon einiges vorgefallen sein) und einsitzen in einer forensischen Klinik NEVER EVER mein Kind überlassen! Das Jugendamt hat Recht- lass den Mann klagen und rede nicht mehr mit dem- beleidigen und bedrohen würd ich mich nicht lassen!
Frag mal bei Frau Bader im Rechtsforum. Meiner Meinung nach gefährdet es das Kindswohl wenn ein so kleines Kind in einer (geschlossenen) Anstalt den Vater treffen muss. Evtl. will er auch nur den Besuch von dem Kind um zu zeigen " ich bin ein guter Vater, ich tu keinem was",
http://www.bkh-straubing.de/start.cfm?pid=36&navid=9
sicherlich denkt er, dass er Hafterleichterung oder Verkürzung bekommt, wenn er zeigen kann, dass er ein führsorglicher Vater ist, der sogar aus der Klinik aus, sich um seinen Sohn kümmern will. Lass ihn klagen. Forensiche Klinik heißt, dass er eine Strafttat begannen hat und der Verdacht besteht bzw bewiesen ist, dass er das im Rahmen einer psychischen Erkrankung gemacht hat. Ich glaub nicht, dass es seinem feinfühligen Jungen gut tut, seinen Vater in so einer Umgebung zu treffen. Und wenn, dann aber nur mit sorgfältiger Vorbereitung (warum lebt Papa da, wie sieht es da aus, usw.) und ev. Nachbereitung durch einen Kinderpsychologen/Sozialarbeiter. Die haben sich doch eine Ewigkeit nicht gesehen
Ich huste mit... ein kleines Kind allein in die Psychiatrie schicken zu einem offenbar gewaltbereiten Mann, den es selten zu Gesicht bekam? *vogelzeig*
Die Kosten des Umgangs einschl. Fahrten trägt er. Demnach musst du das Kind nicht bringen. Biete ihm schriftlich an, dass ihr nach seiner Entlassung den Umgang wieder verbindlich regeln könnt - wenn er wieder in der Lage ist, den Umgang wahrzunehmen.
Zuerst würde ich der Klinik mitteilen dass ihre Patienten die Möglichkeit haben über FB Menschen zu bedrohen. Ist das gewollt ? Dem KV würde ich per Anwalt mitteilen, dass es unter diesen Umständen das Kindeswohl gefährdet Kontakt aufzunehmen. Es stehe ihm natürlich frei zu klagen. Fragt sich wie er zum Termin beim Jugendamt kommen will :-) Ewig U-Haft, forensisches Psychiatrie, Du hast keine Ahnung warum , ab zum Anwalt ! Der soll ihm auch schreiben dass jeglicher Kontakt ausschließlich über ihn erfolgt.
Da kann man doch nicht wirklich auch nur in Erwägung ziehen, sein kleines Kind hin zu schicken, oder? Er ist ein verurteilter Gewalttäter, der dich schon verprügelt hat und jetzt weiter bedroht. Und zu dem soll dein Kind ohne deinen Beistand Kontakt haben? Der Umgang soll deinem Kind nutzen. Stattdessen würde er ihn aber massiv schädigen und du bist nichtmal gerichtlich gezwungen, dass zu zu lassen. Warum denkst du darüber überhaupt nach? Melde die Bedrohungen inkl Ausdruck der Anstaltsleitung, und lasse ihm über die oder deinen Anwalt mitteilen, dass es unter diesen Umständen keinen Umgang geben wird. Punkt! Seine Möglichkeiten (Klage zB) brauchst du ihm nicht erklären und auch sonst nicht auf ihn zu reagieren.
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das du das Jugendamt da auf jeden Fall auf deiner Seite hast. Wegen Straftaten allein kann man meistens keinen Umgang beeinflussen aber bei psychischen Erkrankungen sehr wohl. Da kommt auf jedenfall mindestens ein begleiteter Umgang in Frage. Ansonsten wie oben schon gesagt kann ja nicht sein das es möglich ist sorglos Leute von dieser Anstalt aus zu bedrohen. Protokolliere das bloß Lg
Der Vater meiner Tochter ...Alki und Gewalttätig....Aussage vom Jugendamt - es gab schon Urteile, da mussten 6/7 jährige Mädchen zu ihrem Vater ins Gefängnis, der ein anderes Mädchen sexuell belästigt hatte und deswegen einsaß...er hat ja seinen Töchtern nichts getan
Bitte, bitte, bitte schicke seine Drohungen (notfalls in Form von Screenshots) weiter. Wenn Du die psychologischen Betreuer nicht ans Telefon bekommst, ruf' dort an und fragen wo Du Dich hin wenden kannst. Außerdem würde ich den Herrn auf FB sperren und peinlichst genau auf die Datenschutzeinstellungen achten. Es sollte ihm unmöglich sein irgendwelche Informationen über Dich/euch zu erhalten! Er würde von mir nur noch eine Antwort bekommen: kläre den Umgang über das Jugendamt. Warum darf man eigentlich in einer forensischen Psychiatrie "unkontrolliert" ins Internet?