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Geschrieben von Hanschi am 16.07.2004, 2:19 Uhr

Frage an die sozi Experten zu ALG2

Lage: ALH wird nachträglich gezahlt - zuletzt am 31.12.2004

ALG2 ist der HzLUH gleichzustezen - wird bei Bedarf im voraus gezahlt - Terminlich also zum 1.1. 2005 ......

Bloss wenn ich einen Tag vorher Geld bekommen habe besteht dann ein 'Bedarf'? Im Prinzip würde ich dann ja 2x Geld bekommen - einmal nachträglich, einmal im voraus......

verwirrte Grüsse
Hanschi

 
7 Antworten:

Re: Frage an die sozi Experten zu ALG2

Antwort von GoLLoM am 16.07.2004, 8:05 Uhr

Ich meine vor kurzem in einem Alo-Forum eine Diskussion verfolgt zu haben, in der ein Schreiber erwähnte, dass aus eben diesem von dir genannten Grund bei ALGII eine Zahlung wegfällt- absolut daneben wie ich finde!!

Aber eine ganz fundierte Auskunft kann ich dir leider nicht geben :o(

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tja

Antwort von RainerM am 16.07.2004, 9:09 Uhr

Hi,
also ich denke, es kommt darauf an, ob am 1.1. das Konto überhaupt soviel aufweist, dass es zum "Überleben" des Monats ausreicht und das hat man ja selber in der Hand ;o)

cu

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eben nicht ....

Antwort von Hanschi am 16.07.2004, 9:16 Uhr

hab mal recherchiert und bin fündig geworden:

http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/295688.html

"Am Dienstag hatte die «Süddeutsche Zeitung» berichtet, dass einige Langzeitarbeitslose im Januar ohne staatliche Zahlungen auskommen müssen. Hintergrund ist die Umstellung des Auszahlungstermins bei der Einführung von ALG II im Zuge der Hartz-IV-Reform: Derzeit wird Sozialhilfe am Monatsanfang, Arbeitslosenhilfe aber rückwirkend zum Monatsende gezahlt. Das ALG II wird künftig ebenfalls zum Monatsanfang ausgegeben, aber nur an Bedürftige. Weil Langzeitarbeitslose Anfang Januar aber erst die Zahlung ihrer Arbeitslosenhilfe für Dezember erhalten haben, könnten sie am Jahresanfang als nicht bedürftig eingestuft werden."

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Re: eben nicht ....

Antwort von marit am 16.07.2004, 9:21 Uhr

Ich habe anderes gelesen ( in der Zeit glaube ich), und zwar daß man hofft, daß sich die Proteste der Langzeitarbeitslosen erstmal in Grenzen halten würden, weil im Januar ja erstmal eine Doppelzahlung anstünde. Ende Dezember die alte Arbeitslosenhilfe und zum 1.1. das A2. Diese 'Doppelzahlung' habe quasi einen beruhigenden Effekt, der erwünscht sei.

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Re: eben nicht ....

Antwort von RainerM am 16.07.2004, 9:56 Uhr

"....könnten sie am Jahresanfang als nicht bedürftig eingestuft werden."

Darauf wollte ich doch hinweisen.
Geld das nicht mehr da ist,ist halt weg.
Man muss n ur aufpassen...

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Re: eben nicht ....

Antwort von Hanschi am 16.07.2004, 11:23 Uhr

Jo, schon klar - aber sind wir doch mal ehrlich:

wenn ich innerhalb von '24 Std.' ein Monatsgehalt verprasse, dann schmeisst mich selbst Ralph aus seinem ehem. Büro ;-)

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Re: eben nicht ....

Antwort von RainerM am 16.07.2004, 11:31 Uhr

Hi Hanschi,
ja klar, ich gehe ja davon aus, dass mit der Dezemberzahlung ein Loch gefüllt wird und nicht am 1.1. eine grosse Abbuchung erfolt....

Aber deine Frage zu dieser Problematik ist berechtigt.

Wer schon längere Zeit Arbeitslosengeld/-hilfe bezogen hat, wird sicherlich nur noch über ein sehr schmales finanzielles Polster, eher aber über keines mehr verfügen.

Eine Nachzahlung im Dezember wird dann oft durch gerade aktuelle finanzielle Verbindlichkeiten aufgezehrt werden und schon nach ein bis zwei Wochen im Januar wird das Elend schreien...

Ich finde es richtig, wenn man sich rechtzeitig ein paar Gedanken macht, finde es aber falsch, wenn man Panik bekommt....

SO! Hoffentlich guckt jetzt Ralph endlich mal rein ;o)
cu

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